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Aufbewahrungsfristen von Pflege- und Patienteninformationen

Verfasst: Mi 1. Feb 2006, 19:35
von Michael B.
Kann mir jemand bitte schreiben, wie die Aufbewahrungsfristen lauten, die für die Patientenunterlagen gelten?

Danke für die Info

Michael :)

AW: Aufbewahrungsfristen von Pflege- und Patienteninformationen

Verfasst: Mi 1. Feb 2006, 21:16
von Michi82
Hallo Michael,

wenn ich es richtig habe ist die Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen 10 Jahre !

MFG
Michi82

AW: Aufbewahrungsfristen von Pflege- und Patienteninformationen

Verfasst: Do 2. Feb 2006, 16:57
von wundmentor
Hallo,

eine Antwort dazu bei Vincentz.net :

es kommt daruf an, aus welcher rechtlichen Sichtweise man die Aufbewahrungsfristen sieht. Beim § 13 (2) Heimgesetz bezieht sich der Gesetzgeber v. a. auf den Datenschutz und nicht auf haftungsrechtliche Grundlagen. Aus dem Heim-/ Pflege- und Behandlungsvertrag sind nachfolgende Verjährungsfristen einzuhalten:

BGB § 195, "regelmäßige Verjährungsfrist":
"Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

BGB § 199 Abs. 3 Nr.1, "Schadensersatzansprüche":
"Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.

BGB §199 Abs. 2,"Schadensersatzansprüche":"Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

-> Aufbewahrungsfristen für HB.-Unterlagen 30 Jahre.

m.f.G. wundmentor