Verfasst: Fr 18. Nov 2005, 12:25
Hallo,
wieviel Zeit du für Pflegehandlungen hast, ergibt sich aus den "R i c h t l i n i e n
der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches". Diese Richtlinien werden zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Wie der Titel schon richtig sagt, sind dies aber Richtlinien - über die Diskrepanz zwischen Theorie (MDK-Richtlinien) und Pflegealltag muss man hier nicht diskutieren. Prnzipiell solltest du soviel Zeit für die Pflege eines Bewohners / Patienten aufwenden, wie dieser tatsächlich benötigt, aber...... Theorie und Praxis.
Wenn andere deine Pflegeleistungen abzeichnen, stellt das für den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar.
Was ich mich aber frage, ist, wieso andere deine Leistungen abzeichnen: damit die Dokumentation lückenlos geführt wird? weil es aus Versehen passiert? oder Weil du eigentlich Tätigkeiten durchführst, die in den Verantwortungsbereich einer exam. Pflegekraft fallen würden und der Anschein der rechtlichen Korrektheit gewahrt werden soll, da du diese Leistungen eigentlich nicht erbringen dürftest?
Jens
wieviel Zeit du für Pflegehandlungen hast, ergibt sich aus den "R i c h t l i n i e n
der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches". Diese Richtlinien werden zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Wie der Titel schon richtig sagt, sind dies aber Richtlinien - über die Diskrepanz zwischen Theorie (MDK-Richtlinien) und Pflegealltag muss man hier nicht diskutieren. Prnzipiell solltest du soviel Zeit für die Pflege eines Bewohners / Patienten aufwenden, wie dieser tatsächlich benötigt, aber...... Theorie und Praxis.
Wenn andere deine Pflegeleistungen abzeichnen, stellt das für den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar.
Was ich mich aber frage, ist, wieso andere deine Leistungen abzeichnen: damit die Dokumentation lückenlos geführt wird? weil es aus Versehen passiert? oder Weil du eigentlich Tätigkeiten durchführst, die in den Verantwortungsbereich einer exam. Pflegekraft fallen würden und der Anschein der rechtlichen Korrektheit gewahrt werden soll, da du diese Leistungen eigentlich nicht erbringen dürftest?
Jens