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Verfasst: So 28. Aug 2005, 20:19
von Jutti
Hi Siwi
Die Frage interessiert mich auch.
Laut eines Vortrages einer Berufsbetreuerin neulich sei sie nicht dafür zuständig. Hat sie die Vermögensverwaltung, so sei es möglich, das zB Angehörige Bekleidung besorgen und abrechnen oder (wie selbst erlebt) eine Firma wie diese:
http://www.seniorenmode.com/index2.html
kommt ins Haus und im Vorfeld wird besprochen, für wieviel Geld der Klient einkaufen kann. Ebenso sei Katalogbestellung mit vorheriger Absprache ok
Wir haben allerdings auch Betreuer, die gut und gerne für unsere Klienten einkaufen.
Bin mal gespannt, was die Kollegen hier noch zum Thema besteuern können
lG
Jutti
Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 07:05
von Ray
eine Betreuerin ist nicht dazu verpflichtet Kleidung u.s.w. zu besorgen, dies ist Aufgabe der Einrichtung, da es sich um Pflegeleistungen handelt.
Leider sind die genauen Aufgabengebiete nicht eindeutig definiert und somit gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Sollte es damit Schwierigkeiten geben, muß ein Beschluß des Gerichts eingeholt werden.
Verfasst: Mo 29. Aug 2005, 17:57
von Ray
dies kann auch jeder Betreuer machen, jedoch, fällt dies in den Aufgabenbereich einer Einrichtung, sofern der Bewohner dort wohnt.
Jedoch bin ich nun auch ein wenig unsicher und werde dem nochmal nachforschen!
Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:57
von Tani
Also,bis jetzt habe ich auch noch nicht erlebt,das die Einrichtung dafür zuständig war.Ich kenne es nur so,dass sich Angehörige oder Betreuer um Die Kleidung der Bew. kümmern.Es wird dann beim PP gefragt,was oder ob etwas benötigt wird oder das PP wendet sich im Bedarfsfall an Betreuer oder Angehörige...
Schönen Tag
RE: Aufgaben einer Betreuerin
Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 20:48
von ferdi
Generell ist es Aufgaber der Betreuer. Wenn sich ein Anderer bereit erklärt hat der/ die BetreuerInn Glück.
ferdi
Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 21:32
von Jutti
Ich bleibe strikt dabei,
NEIN
es ist nicht Aufgabe der Betreuer, für den Klienten einzukaufen und trete hiermit den Beweis an:
http://www.bdb-ev.de/downloads/bdb_einlegeblatt%20(2).pdf
Ihr müsst euch nur die Mühe machen, die erste Seite zu lesen, dort steht es explizit.
Was möglich ist, der Betreuer stellt einen Betrag X zur Verfügung und der soziale Dienst (zB ich) geht mit dem Bewohner einkaufen oder eben eine Firma kommt ins Haus, bzw Katalogbestellung. Klar gibt es Betreuer, die einkaufen, nur eben ...sie müssen es definitiv nicht!!!!!
lG
Jutti
Verfasst: Do 1. Sep 2005, 17:27
von Jutti
Hi Ihrs,
da ich soeben feststellen musste, das der gestern noch funktionstüchtige Link heute so nicht erreichbar ist, hänge ich die betreffende Textstelle als Screenshot an, die definitiv aussagt, nö, Betreuer muss nicht kaufen gehen.
Übrigends, Fibu, habe ich nie behauptet, das das Heim einkaufen gehen muss, nur, das der Berufsbetreuer es eben auch nicht muss
Verfasst: Do 1. Sep 2005, 20:55
von Jutti
Stümmt, Maus
nur ist das eben ein Problem: Niemand ist zuständig, fühlt sich zuständig und die Bewohner leiden drunter - wie immer
Ich finde die Idee unseres Hauses, 2x im Jahr sone Modefirma einzuladen, eigentlich ganz gut. Die Summe X und der aktuelle Bedarf können vorher geklärt werden und die Bewohner haben das Erfolgserlebnis, ich suche mir die Sachen aus und bekommen nicht einfach was mitgebracht, was mir vielleicht garnicht gefällt