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Kein Gesetz – Aber Rechtssprechung

Verfasst: Mi 13. Jul 2005, 02:27
von Dirk Höffken
Hallo lujo,

einen Paragraphen mit dem Inhalt „Altenpflegerinnen und Altenpfleger dürfen iv infusionen über port verabreichen“ wirst du nicht finden. So einen Paragraphen gibt es nicht!!!

Es gilt (noch) dasselbe, was auch in den vielen anderen Zweifelsfällen gilt und von der Rechtssprechung entwickelt wurde sowie weiter entwickelt wird. Wobei die Unterscheidung zwischen Alten- und Krankenpflege in der Gegenwart mehr oder weniger ohne Bedeutung ist.

Es handelt sich in deinem Fall um eine im Einzelfall delegationsfähige ärztliche Leistungen. Hierbei haben Ärzte im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Übertragung der ärztlichen Aufgabe auf nichtärztliche Mitarbeiter mit medizinischen Erfordernissen zu vereinbaren ist.

Du arbeitest deinem Profil nach im ambulanten Bereich. Insofern gibt es noch ein paar wenige Besonderheiten. Bespreche es am Besten mit dem Patienten und dem Hausarzt (schriftlich anordnen lassen!!!). Wenn keine Einwände kommen und du es dir zutraust spricht im Prinzip nichts dagegen.

MfG DH

Zitat:
Der eitle, schwache Mensch sieht in jedem einen Richter, der stolze, starke hat keinen Richter als sich selbst. - Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach (1830 - 1916), österreichische Erzählerin, Novellistin und Aphoristikerin

Delegation ablehnen

Verfasst: Mi 13. Jul 2005, 19:59
von Dirk Höffken
Hallo lujo,

zu deinen Sorgfaltspflichten gehört die Durchführungsverantwortung. Du bist u.a. verpflichtet, die Durchführung der Maßnahme abzulehnen, wenn du aus nachvollziehbaren Gründen nicht dazu in der Lage bist bzw. dich dazu nicht in der Lage siehst. Hieraus dürfen dir keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen.

Aufgrund der wenigen Informationen, kann ich dazu allerdings keine Aussage treffen. Allerdings denke ich, dass deine Chancen ganz gut stehen.

MfG DH

Zitat:
Jede Aussage, die Sie hier lesen, kann gegen Sie verwendet werden. - Redensart