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Vorsorgevollmachten

Verfasst: Mi 2. Mär 2005, 16:50
von Dirk Höffken
Hallo.

Berlin, 01.03.2005

Vorsorgevollmachten können registriert werden

Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Heute ist die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung –VRegV) in Kraft getreten.

„Mit dem neuen Vorsorgeregister können Gerichte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden. Das verhindert überflüssige Betreuungen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Registers.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. „Jetzt können sie das Zentrale Vorsorgeregister jederzeit online abfragen und so klären, ob Informationen über eine Vorsorgevollmacht eingetragen sind“, sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer.

Die Notare haben auf freiwilliger Basis bereits mit dem Aufbau eines Datenbestandes begonnen. Seit dem Frühjahr 2003 konnten von Notaren beurkundete und beglaubigte Vorsorgevollmachten gemeldet werden. Den Vormundschaftsgerichten steht daher bereits ein umfassender Datenbestand von ca. 230.000 Vorsorgevollmachten zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können ab heute ihre Vorsorgevollmacht über das Internet (http://www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen
einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 €.

„Mit den neuen technischen Möglichkeiten stärken wir die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, sagte die Ministerin.

Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter http://www.vorsorgeregister.de oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 € / Min.)..

Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevoll-macht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de

MfG DH

Zitat:
Ich glaube, dass der Staat überall über das Ziel hinausgeschossen ist. Der Staat hat seinen Einfluss auf zu viele Gebiete ausgedehnt. - James Buchanan (1791 - 186 8) , US-amerikanischer demokratischer Politiker und Rechtsanwalt, 15. Präsident der USA

Zitat

Verfasst: Mi 2. Mär 2005, 21:01
von Dirk Höffken
Hallo Fibula,

nein, das Zitat bezieht sich nicht auf die Nachricht. Ich halte es auch für sinnvoll. Man hätte sich sogar überlegen sollen, ob man die Vorsorgevollmacht komplett abspeichert, so das im Fall des Falles sofortiger Zugriff besteht ohne lange Suche.

Das Zitat bezieht sich auf meine Einstellung zum Staat.

MfG DH

Zitat:
Mit unserem Staat kann man kaum noch Staat machen. - © Erhard Blanck (*1942), deutscher Heilpraktiker, Schriftsteller und Maler

RE: Zitat

Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 10:16
von youngold
Hi Dirk

und danke DIR für die wertvollen Infos bzgl.
Vorsogevollmachten...

Ich konnte die gerade sehr gut gebrauchen.
Super, dass hier so viele engagierte Leute
sind. Macht wirklich Spaß hier zu lesen. Das
musste ich jetzt einfach endlich mal schreiben.
Echt klasse. Besten DANK und weiter so!!!!!

Viele Grüße
Friedhelm

------------------www.gutes-alter.de--------------