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Betreuungsrecht wird modernisiert

Verfasst: Fr 18. Feb 2005, 14:23
von Dirk Höffken
Hallo.

Berlin, 18. Februar 2005

Betreuungsrecht wird modernisiert


Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1.. Juli 2005 in Kraft treten.

„Die heute beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensver-einfachung im Betreuungswesen. Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche zu konzentrieren – auf das Wohl der Betreuten“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der Länder, durch eine Pauschalie-rung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vormundschaftsgerichte und Berufs-betreuerinnen und -betreuer müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und
Kontrolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen gefahrenen Kilometer aufhalten. Stattdessen sorgen künftig Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die Betreuten
zuhause oder im Heim leben.

Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl der Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen.

Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht, indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu
besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. „Es ist immer besser, man wählt sich die Person, die einen vertreten soll, selbst aus statt dann im Ernstfall einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer zu bekommen, den man nicht kennt“, sagte die Ministerin.

Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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MfG DH

Zitat:
Wenn auf der Erde die Liebe herrschte, wären alle Gesetze entbehrlich. - Aristoteles