Pflegegeld - Berechnung und Auszahlungstermin
Verfasst: Di 17. Apr 2018, 11:17
Hi,
Meiner Mutter wurde am 14.03 im Krankenhaus nach Aktenlage erstmalig Pflegegrad 2 zuerkannt.
Am 16.03 ging der Antrag auf Pflegegeld zur Krankenkasse und es wurde wegen starker Schwäche (konnte kaum Laufen nach grippalem Infekt) auf Anraten des Doktors direkt nach der Entlassung am 19.03 die Überleitung in die Kurzzeitpflege empfohlen. Nach nur 2 Tagen war Sie soweit wieder hergestellt und besonders von den menschenunwürdigen Umständen dort angetrieben, dass sie nach Hause konnte.
Ist der tägliche, wenige Minute dauernde morgendliche Einsatz eines Pflegedienstes zur Blutzuckerkontrolle und Insulingabe leistungsrelevant?
- Ab welchem Tag wird gezahlt?
- Wann wird gezahlt?
- Wieviel wird gezahlt oder besser: Bis wann muss laut Gesetz das Geld beim Anspruchsberechtigten verfügbar sein?
- Hat sie einen Anspruch auf detailierte Darstellung des Anspruchs, d.h, muss der Auszahlungsbetrag transparent nachvollzogen werden können?
- Wann sollte ich mahnen? Einschreiben/Rückschein oder reicht Fax?
Gruß
Ralf
ps: Der Mdk meldet sich zur persönlichen Begutachtung bisher nicht (Ihr soll es recht sein, solange keine erneute Feststellung getroffen wurde, gilt ja sicher PG 2)
Meiner Mutter wurde am 14.03 im Krankenhaus nach Aktenlage erstmalig Pflegegrad 2 zuerkannt.
Am 16.03 ging der Antrag auf Pflegegeld zur Krankenkasse und es wurde wegen starker Schwäche (konnte kaum Laufen nach grippalem Infekt) auf Anraten des Doktors direkt nach der Entlassung am 19.03 die Überleitung in die Kurzzeitpflege empfohlen. Nach nur 2 Tagen war Sie soweit wieder hergestellt und besonders von den menschenunwürdigen Umständen dort angetrieben, dass sie nach Hause konnte.
Ist der tägliche, wenige Minute dauernde morgendliche Einsatz eines Pflegedienstes zur Blutzuckerkontrolle und Insulingabe leistungsrelevant?
- Ab welchem Tag wird gezahlt?
- Wann wird gezahlt?
- Wieviel wird gezahlt oder besser: Bis wann muss laut Gesetz das Geld beim Anspruchsberechtigten verfügbar sein?
- Hat sie einen Anspruch auf detailierte Darstellung des Anspruchs, d.h, muss der Auszahlungsbetrag transparent nachvollzogen werden können?
- Wann sollte ich mahnen? Einschreiben/Rückschein oder reicht Fax?
Gruß
Ralf
ps: Der Mdk meldet sich zur persönlichen Begutachtung bisher nicht (Ihr soll es recht sein, solange keine erneute Feststellung getroffen wurde, gilt ja sicher PG 2)