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Muß ich meinen obdachlosen Vater bei mir Zuhause pflegen?

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 11:47
von mrymen
Schönen guten Tag.

Ich hoffe, Sie verstehen mich nicht falsch.
Ich (w,42,ledig,eigene ETW auf Darlehen,Vollzeit) stelle mir die Frage, ob ich meinen obdachlosen Vater (80, Rentner, keine eigene Wohnung)
bei mir Zuhause pflegen muß.
Dieser ist gerade im Krankenhaus, und wird wohl bald als Pflegefall (Stufe 2) entlassen.
Ich habe zu Ihm keinen regelmäßigen Kontakt.
Außerdem habe ich einen älteren Bruder (wie ich ledig,Vollzeit, Mietwohnung, geschieden mit Kind).
Ich verdiene ca. 2000e Netto und habe ca. 1000e Darlehenstilgung pro Monat.

Wie geht es nun mit der Pflege weiter?
Muß ich Ihn in meine Wohnung (3 ZKB) aufnehmen (mit Pflegedienst)? Oder mein älterer Bruder? (hat noch kleinere Wohnung, verdient nicht mehr als ich)
Oder kann dieser ins Pflegeheim (Rente reicht aber hier nicht aus)?

Natürlich wollen wir für ihn nur das Beste. Doch müssen wir auch auf uns schauen.

Gibt es hier Ratschläge etc.

Vielen Dank!
Birgit

Re: Muß ich meinen obdachlosen Vater bei mir Zuhause pflegen?

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 12:01
von doedl
Hallo Birgit,

niemand kann Euch verpflichten, den Vater zu Hause zu pflegen.

Der Kliniksozialdienst soll sich um einen Pflegeplatz im Heim bemühen.

Grundsätzlich sieht die Sozialhilferegelung vor, dass leibliche Kinder für die Kosten des Pflegeheims herangezogen werden, doch bei Euren niedrigen Einkommen ist das unwahrscheinlich.

Ich füge mal einen Link an, wo man selbst berechnen kann, ob dies der Fall sein wird

http://www.elternunterhalt.org/elternun ... echner.php

Lasst Euch keinesfalls vom Kliniksozialdienst unter Druck setzen!!

Gruß Doedl

Re: Muß ich meinen obdachlosen Vater bei mir Zuhause pflegen?

Verfasst: Mi 9. Mai 2018, 16:44
von sasja
doedl hat geschrieben:
Fr 16. Feb 2018, 12:01
Hallo Birgit,

niemand kann Euch verpflichten, den Vater zu Hause zu pflegen.

Der Kliniksozialdienst soll sich um einen Pflegeplatz im Heim bemühen.

Grundsätzlich sieht die Sozialhilferegelung vor, dass leibliche Kinder für die Kosten des Pflegeheims herangezogen werden, doch bei Euren niedrigen Einkommen ist das unwahrscheinlich.

Ich füge mal einen Link an, wo man selbst berechnen kann, ob dies der Fall sein wird

http://www.elternunterhalt.org/elternun ... echner.php

Lasst Euch keinesfalls vom Kliniksozialdienst unter Druck setzen!!

Gruß Doedl
Da kann ich dir vollkommen zustimmen!