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§ Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 11:42
von Angehöriger-2
Guten Abend,

es geht um meinen 78 jährigen Vater, der Demenz hat, und von uns privat gepflegt wird.
Wir haben ganz einfach Angst, dass er auch eine Zwangsbetreuung übergestülpt bekommen könnte, so wie das ja schon vielfach mit anderen älteren Leuten gemacht wurde.

Im Internet sind ja leider die tollsten Horrorstories zu lesen, und außerdem soll eine Zwangsbetreuung ja auch monatlich viel Geld kosten, wenn der (oder die) zu "betreuende" Person vermögend sei, und laut Internet gilt wohl in Deutschland als jemand "vermögend", wenn er über € 2600,-- verfügt, bzw. als "Vermögen hat"!

Diese Problematik wurde auch bei uns auf Arbeit im Kollegenkreise durchgesprochen, und wie man sich dagegen schützen könnte.

In unserer Firma arbeitet nämlich auch ein Pole, der gutes Deutsch spricht, und er meinte, er habe seine Eltern ganz einfach rechtlich abgesichert, indem er seine Eltern einfach in Polen mit Hauptwohnsitz angemeldet habe.

Somit wären seine Eltern lt. seiner Aussage im "Falle des Falles" dem Zugriff der deutschen Behörden entzogen, weil die Eltern "Anmeldetechnisch" gar nicht in Deutschland wohnen würden, und somit wäre Deutschland nicht mehr zuständig, sondern Polen.

Stimmt das so?

Ich mache mir da wirklich ernsthafte Gedanken, denn der verstorbene Onkel meiner Freundin hatte selbst so eine Zwangsbetreuung übergestülpt bekommen, und da sind viele Schweinereien abgelaufen, gegen die man sich nicht wehren konnte.
Übrigens bestand eine Patientenverfügung und eine allumfassende Vollmacht, die einfach vom Vormundschaftsgericht ignoriert und für ungültig erklärt wurde.

Ich danke für alle hilfreichen Antworten!

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 12:52
von peri
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1897.html

Sollte eine Betreuung notwendig werden, so wird vom zuständigen Betreuungsgericht entsprechend des § 1897 Abs. 5 BGB zunächst einmal nach Betreuungsmöglichkeiten im familiären Umfeld geschaut. Also kein Grund zur Sorge.

Für das nächste Mal: direkt eine Generalvollmacht einholen, mindestens jedoch aber eine Betreuungsverfügung veranlassen! Da der Vater jedoch schon dement zu sein scheint geht dies nun natürlich nicht mehr.

[quote=""Angehöriger-2""]
Übrigens bestand eine Patientenverfügung und eine allumfassende Vollmacht, die einfach vom Vormundschaftsgericht ignoriert und für ungültig erklärt wurde.
[/quote]

Deshalb ist es immer ratsam, soetwas notariell bestätigen zu lassen. Vermutlich hatte die Vollmacht formale Mängel oder es gab Zweifel über das Zustandekommen der Unterschrift?

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 17:55
von Angehöriger-2
sorry, aber auf meine eigentliche Frage im Thread, ob eine Zwangsbetreuung bei einem ausländischen Wohnsitz übergestülpt werden kann, wurde leider nicht eingegangen!

Ich möchte mich eben so 100% gegen die Willkür des Staates und seiner Gummi §§ absichern, das wirklich nichts passieren kann...

[quote=""peri""]https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1897.html

Sollte eine Betreuung notwendig werden, so wird vom zuständigen Betreuungsgericht entsprechend des § 1897 Abs. 5 BGB zunächst einmal nach Betreuungsmöglichkeiten im familiären Umfeld geschaut. Also kein Grund zur Sorge.[/quote]

Genau diese Sorge ist nämlich da, weil in dem Fall, den ich kenne, schon der vorsorgebevollmächtigte die Pflege und Betreuung hatte, die ihm gerichtlich wieder entzogen worden ist....

Für das nächste Mal: direkt eine Generalvollmacht einholen, mindestens jedoch aber eine Betreuungsverfügung veranlassen! Da der Vater jedoch schon dement zu sein scheint geht dies nun natürlich nicht mehr.
Auch das war da mit Generalvollmacht und vorsorgevollmacht, und wurde willkürlich vom Vormundschaftsgericht für ungültig erklärt....

[quote=""Angehöriger-2""]
Übrigens bestand eine Patientenverfügung und eine allumfassende Vollmacht, die einfach vom Vormundschaftsgericht ignoriert und für ungültig erklärt wurde.
[/quote]

Deshalb ist es immer ratsam, soetwas notariell bestätigen zu lassen. Vermutlich hatte die Vollmacht formale Mängel oder es gab Zweifel über das Zustandekommen der Unterschrift?[/QUOTE]

Das kann schon gut sein, dass es in der Vollmacht formale Fehler gegeben hatte....

Die Juristen vom Vormundschaftsgericht "warten" , bzw.. suchen ja regelrecht auf solche Fehler, um dann die bestehenden §§ solange zu drehen und zu wenden. Bis es für die wieder passt...

DESWEGEN: möchte ich mich absichern dahingehend, dass kein Gericht in Deutschland überhaupt noch zuständig sein kann, denn damit erspare ich mir unliebsame Überraschungen, mit denen man bei deutschen Gerichten immer rechnen muss...

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:03
von Sa-Biene
Art. 24 EGBGB.
Auch für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann eine Betreuung nach deutschem Recht erfolgen.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:04
von Angehöriger-2
gebe doch nur mal den ansich fies anhörenden begriff "Betreuungsmafia" bei Google ein, und lese ein wenig, was anderen Mitmenschen im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat" so passiert ist mit den Vormundschaftsgerichten, die sich jetzt verharmlosend Betreuungsgerichte nennen....

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:07
von Sa-Biene
Meine Güte, die weitaus meisten durch Gerichte bestelten Betreuungen laufen völlig problemlos über die Bühne. Man muss nicht jeden Mist glauben, der im Internet zu finden ist!

Achja, einfache schwarze Schrift genügt völlig, um hier wahrgenommen zu werden.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:08
von Angehöriger-2
[quote=""Sa-Biene""]Art. 24 EGBGB.
Auch für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann eine Betreuung nach deutschem Recht erfolgen.[/quote]

Nein, wieder falsch verstanden:

Nicht ausländische Staatsangehörigkeit,

Sondern

Ausländischer Wohnsitz

Klar nützt die ausländische Staatsangehörigkeit nicht....

Ist sinngemäß das gleiche, als habe ein Ausländer mit einem ausländischen Auto mit ausländischen Kennzeichen einen Unfall in Deutschland, dann zählt auch deutsches Recht, und deutsche Gerichte sind zuständig...

Fahre ich aber als deutscher mit meinem deutschen Auto mit ausländischen Kennzeichen ins Ausland, und habe dort einen Unfall, so sind die ausländischen Gerichte in dem ausländischen Land zuständig, wo der Unfall passiert ist...

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:12
von Angehöriger-2
[quote=""Sa-Biene""]Meine Güte, die weitaus meisten durch Gerichte bestelten Betreuungen laufen völlig problemlos über die Bühne. Man muss nicht jeden Mist glauben, der im Internet zu finden ist!
[/quote]

Die meisten sind aber nicht 100% und warum kann und soll man sich nicht 100 % absichern, wenn es relativ einfach ist...
Nachher, wenn es schiefgegangen ist, ärgert man sich.
Und man ärgert sich noch mehr, wenn man vorher gewarnt wurde, und einem vorher präventive Lösungen und Absicherungen aufgezeigt wurden...

Außerdem:
Die Leute schreiben doch nicht aus Spaß im Internet,

Außerdem kenne ich privat jemanden, dem genauso dieser Mist selbst passiert ist, und den, den ich privat kenne, dem glaube ich auch, zumal ich selbst gerichtliche schreiben gelesen habe...

Achja, einfache schwarze Schrift genügt völlig, um hier wahrgenommen zu werden.
Ok, bunt ist aber farbenfroher :D :D

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 18:58
von Sa-Biene
Es kommt darauf an, wo die Person lebt. Wer in keinerweise in Deutschland gemeldet ist, hat auch keinen vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, sondern nur in Höhe des entsprechenden Landes. Mal abgesehen davon, dass Vortäuschung eines Wohnsitzes im Ausland Betrug ist.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: So 23. Apr 2017, 22:52
von Angehöriger-2
meine eingangsfrage ist immer noch nicht beantwortet, anstatt dessen sinnfremde antworten nicht auf die frage bezogen...

[quote=""Sa-Biene""]Es kommt darauf an, wo die Person lebt. Wer in keinerweise in Deutschland gemeldet ist, hat auch keinen vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, sondern nur in Höhe des entsprechenden Landes. Mal abgesehen davon, dass Vortäuschung eines Wohnsitzes im Ausland Betrug ist.[/quote]

Auch wer nicht in Deutschland gemeldet ist und auch wer nicht in Deutschland lebt hat sehr wohl Anspruch auf deutsches Pflege Geld in voller Höhe, am Beispiel pflegestufe 5 erhält € 901.-- und das würde auch im Ausland bezahlt / überwiesen werden!

Schließlich nennt sich das ganze Ding "EU" wo wir drin leben, und was von unserer Bundesregierung so hoch gelobt und gepriesen wird....

Deutsche Rentner sind ja auch im EU Ausland gratis krankenversichert, und bekommen sogar eine Krankenversicherungskarte des Landes, wo sie leben...

D.H. In dem Falle hätten die dann 2 gültige krankenversicherungskarten....

Hier noch was zum Thema notariell beglaubigte vorsorgevollmacht, und wie "unsere" Gerichte
Eine solche noch nicht einmal akzeptieren

http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es- ... cht-kommen

Wie schon gesagt: GUMMI- §§ und die Gerichte machen was die wollen, deswegen habe ich absolut kein Vertrauen mehr in diesen Staat und seine "freiheitlich demokratische Rechtsprechung"


AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 02:31
von Benutzer 204 gelöscht
lies Dir diesen Thread zum Thema "Überweisung ....." durch :

http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23412

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 06:43
von Sa-Biene
Sozialleistungen und auch Pflegegeld werden im Ausland, auch im EU-Ausland, nur in Höhe des dort Üblichen bezahlt.

Was die KV betrifft, empfehle ich, sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren, eine doppelte KV dürfte kaum realistisch sein.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 10:17
von Balot
Wenn eine deutsche Krankenversicherung Dich nur betreut,weil Du im EU Ausland krankenversichert bist,dann hast Du in Deutschland nur Anspruch auf Pflegesachleisung und nicht Pflegegeld.Gerade alles durchgemacht

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 18:23
von Angehöriger-2
[quote=""pegean""]lies Dir diesen Thread zum Thema "Überweisung ....." durch :

http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23412[/quote]

Gehst da in diesem Thread nicht um pflegegeldsätze für Altenheime ausschließlich - also sogenannte "Sachleistungen"??

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 18:29
von Angehöriger-2
[quote=""Sa-Biene""]Sozialleistungen und auch Pflegegeld werden im Ausland, auch im EU-Ausland, nur in Höhe des dort Üblichen bezahlt.

Was die KV betrifft, empfehle ich, sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren, eine doppelte KV dürfte kaum realistisch sein.[/quote]


Das ist ja interessant, da werde ich mal den threadersteller aus diesem Thread
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23412
Fragen, ob das auch wirklich so ist, denn so laut seinen eigenen Angaben pflegt er selber ja einen deutschen in Tschechien.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 18:34
von Angehöriger-2
und wieder muss ich in roter Schrift schreiben, weil die eingangs- frage aus meinem Thread immer noch nicht beantwortet ist?

Weiß das hier niemand im Forum, ob mit ausländischem Wohnsitz ein deutsches Vormundschaftsgericht trotzdem eine "Betreuung überstülpen kann"???

Muss ich jetzt wirklich zu einem Fachanwalt für betreuungs recht gehen, um mir das dort beantworten zu lassen?





[quote=""Balot""]Wenn eine deutsche Krankenversicherung Dich nur betreut,weil Du im EU Ausland krankenversichert bist,dann hast Du in Deutschland nur Anspruch auf Pflegesachleisung und nicht Pflegegeld.Gerade alles durchgemacht[/quote]

Wieso soll eine deutsche Krankenversicherung jemanden betreuen, der im Ausland lebt und im Ausland krankenversichert ist?

Macht doch irgendwie keinen Sinn, zumal ja in jedem EU Ausland auch wieder andere krankenversicherungs Gesetze herrschen....

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 18:50
von überflüssig
Muss ich jetzt wirklich zu einem Fachanwalt für betreuungs recht gehen, um mir das dort beantworten zu lassen?
Das würde ich dir sowieso empfehlen.
VG

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 19:06
von Sa-Biene
Es gelten die Gesetze des Landes, in welchem man sich aufhält.
Ausländische Versicherungen werden hier durch deutsche Versicherungen vertreten.

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 22:26
von Angehöriger-2
[quote=""überflüssig""]
Muss ich jetzt wirklich zu einem Fachanwalt für betreuungs recht gehen, um mir das dort beantworten zu lassen?
Das würde ich dir sowieso empfehlen.
VG[/quote]

Dann werde ich einmal morgen hingehen... :)

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 22:31
von Angehöriger-2
[quote=""Sa-Biene""]Es gelten die Gesetze des Landes, in welchem man sich aufhält.
Ausländische Versicherungen werden hier durch deutsche Versicherungen vertreten.[/quote]

Es gelten immer grundsätzlich die § Gesetze des Landes, in welchem man sich aufhält...

In Österreich z.b. darf man 130 km/h auf der Autobahn fahren, in Deutschland so schnell man will.
Dafür ist das Benzin in Österreich wieder ca. 25 Cent pro Liter günstiger als in Deutschland .

Man hat also einerseits Vorteile, anderseits Nachteile.

Ich denke, auch im EU Ausland müsste es ähnlich sein, dass deutsche Versicherungen durch ausländische Versicherungen vertreten werden, wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass es im Ausland pro Land auch über ca. 100 verschiedene Krankenversicherungen (Anbieter) gibt.

Vor ein paar Jahren hatten "wir" ja noch so um die ca. 700 Krankenversicherungen in Deutschland.