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i.v. Infusion

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 08:24
von Kubie
Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade die Frage in wie weit ich als exam. Altenpflegerin mit i.v. Infusionen am Pat. arbeiten darf. Insbesondere ob ich bei vorhandenem peripheren Zugang (nach AVO) eine neue Infusion anbringen darf oder ob das nur Gesundheits- und Krankenschwestern delegiert werden darf.
Meinen Ausbildungsunterlagen nach wurde das im Unterricht besprochen. Auch ist die genau Durchführung in einigen Altenpflegefachbüchern zu finden. Ich bin mir allerdings so unsicher, weil ich das a) noch nie gemacht habe und b) ich im Kopf habe dass es in der Ausbildung immer hieß "an i.v. Infusionen/ Injektionen dürfen wir gar nichts machen als Altenpfleger".

Kann mir jemand sagen was nun stimmt? Ich freue mich riesig über eine Antwort. Ich weiß rechtlich absolut nicht ob ich das darf oder nicht.
Falls ich es nicht darf, wäre meine Frage ob und wo ich dazu eine entsprechende Fortbildung machen könnte. Im Heilbronner Raum finde ich dazu nichts.

AW: i.v. Infusion

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 10:01
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Kubie,


mir wäre kein Grund bekannt weshalb Altenpflegekräfte weniger "dürfen" als Krankenpflegekräfte. Warum machst du dich so klein?

Wenn du dir unsicher bist, dann lass dich von deinen Kollegen anleiten. Müsste ich heute beispielsweise eine nasale Sonde legen, würde ich auch Anleitung brauchen, da ich es in meiner Ausbildungszeit letztmalig durchgeführt habe. Meiner Meinung nach zeugt es von Stärke. Eigne dir zuvor theoretisches Wissen an.

Sophie

AW: i.v. Infusion

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 17:15
von johannes
bei liegendem Zugang gehört diese Tätigkeit zu den grundsätzlichen Tätigkeiten, sofern sich der Arzt davon überzeugt hat, dass die betreffende Pflegefachkraft korrekt handelt.

AW: i.v. Infusion

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 21:21
von johannes

AW: i.v. Infusion

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 23:02
von Benutzer 10209 gelöscht
Das Mass aller Dinge ist für Dich der entsprechende Standard Deines Betriebs.
Schaue in Euer QMHB. Dort sollten die Verantwortlichkeiten/Qualifikationen klar beschrieben sein. Wenn das keine Klarheit bringt, hast Du das Recht und die Pflicht Deinen AG darauf anzusprechen.