i.v. Infusion
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 08:24
Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade die Frage in wie weit ich als exam. Altenpflegerin mit i.v. Infusionen am Pat. arbeiten darf. Insbesondere ob ich bei vorhandenem peripheren Zugang (nach AVO) eine neue Infusion anbringen darf oder ob das nur Gesundheits- und Krankenschwestern delegiert werden darf.
Meinen Ausbildungsunterlagen nach wurde das im Unterricht besprochen. Auch ist die genau Durchführung in einigen Altenpflegefachbüchern zu finden. Ich bin mir allerdings so unsicher, weil ich das a) noch nie gemacht habe und b) ich im Kopf habe dass es in der Ausbildung immer hieß "an i.v. Infusionen/ Injektionen dürfen wir gar nichts machen als Altenpfleger".
Kann mir jemand sagen was nun stimmt? Ich freue mich riesig über eine Antwort. Ich weiß rechtlich absolut nicht ob ich das darf oder nicht.
Falls ich es nicht darf, wäre meine Frage ob und wo ich dazu eine entsprechende Fortbildung machen könnte. Im Heilbronner Raum finde ich dazu nichts.
mich beschäftigt gerade die Frage in wie weit ich als exam. Altenpflegerin mit i.v. Infusionen am Pat. arbeiten darf. Insbesondere ob ich bei vorhandenem peripheren Zugang (nach AVO) eine neue Infusion anbringen darf oder ob das nur Gesundheits- und Krankenschwestern delegiert werden darf.
Meinen Ausbildungsunterlagen nach wurde das im Unterricht besprochen. Auch ist die genau Durchführung in einigen Altenpflegefachbüchern zu finden. Ich bin mir allerdings so unsicher, weil ich das a) noch nie gemacht habe und b) ich im Kopf habe dass es in der Ausbildung immer hieß "an i.v. Infusionen/ Injektionen dürfen wir gar nichts machen als Altenpfleger".
Kann mir jemand sagen was nun stimmt? Ich freue mich riesig über eine Antwort. Ich weiß rechtlich absolut nicht ob ich das darf oder nicht.
Falls ich es nicht darf, wäre meine Frage ob und wo ich dazu eine entsprechende Fortbildung machen könnte. Im Heilbronner Raum finde ich dazu nichts.