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Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Do 3. Mär 2016, 16:06
von Herbert2
Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier das richtige Forum genommen habe. Es geht um Betreuungs und Entlastungsleistungen bei Pflegestufe. Meine Frage dazu ist, ob wir uns als Pflegende Anghörige dieses Geld auszahlen lassen können. Ich lese immer nur das man davon einen Pflegedienst beauftragen kann. Aber wir pflegen unseren Sohn selber. Zumal würde das Geld viel sinnvoller genutzt werden als wenn man einen Pflegedienst beauftragt. Die haben ja Stundensätze ab 30€. Das reicht dann ja höchstens für einmal die Woche eine Stunde Pflegedienst.

Danke schonmal

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Do 3. Mär 2016, 21:48
von Benutzer 10209 gelöscht
Leider Nein !

Hallo Herbert !

Wie der Name schon sagt : "Entlastungsleistungen" =
Die Angehörigen sollen personelle Hilfe bekommen.
Hier sind "Auszeiten" gemeint, oder Dinge, mit denen
sie überfordert sind - aber nicht zur direkten Pflege
gehören.
Ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst
in Eurer Nähe wird Euch sicher detailliert und unverbindlich
informieren.
(Fragt auch gleich "Verhinderungspflege" ab =
"Urlaubsvertretung")

LG, Frieda

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 06:00
von doedl
Nachtrag:

nachdem eine Kasse mit den Betreuungsleistungen herumzickt- Antrag stellen!

Wenn Ihr das Geld- wie Elfriede richtig sagt- auch nicht ausgezahlt bekommt, so könnt Ihr es bei der Kurzzeitpflege oder auch Tagespflege einsetzen.

Auch hauswirtschaftliche Dienste sind darüber abrechenbar.

Gruß Doedl

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 11:37
von Herbert2
Schonmal Danke für eure Antworten. Das "Problem" ist nur das unser Sohn keine fremden Leute in seine Wohnung lässt. Damit scheidet ein Pflegedienst schonmal aus und das Geld was ihm zustehen würde kann nicht verwendet werden. Deswegen auch meine Frage.

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 19:06
von Benutzer 10209 gelöscht
Die Leistungen müssen nicht zwingend in der Wohnung erbracht werden.
- Einkäufe - Behördengänge - Rezept-/Apothekengänge - Begleitung außer
Haus - Kurz: Alles was den pflegenden Angehörigen eine Last abnimmt /
etwas eigene Zeit verschafft.

AW: Betreuungs-Entlastungsleistungen

Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 09:18
von Griesuh
Schaue auch einmal hier:
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=23018

In diesen beiträgen geht es auch um das Thema Entlaszungsleistungen nach § 45 SGB XI