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Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 12:32
von urlaubstraume
Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage, wie ist die aktuelle Rechtslage zum Thema Umlage von Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen bei einem ambulanten Pflegedienst?

Soviel ich weiß ist zwar ein Pauschalpreis erlaubt, aber dessen Höhe darf
nicht prozentual auf die anfallenden monatlichen Pflegekosten berechnet werden. Oder ???

Sollte dies doch erlaubt sein ( lt. Verbraucherzentrale Thüringen nicht ?! ), wieviel Prozent können max. angesetzt werden und ist diese Höhe irgendwo bei einem Kostenträger oder Landesverwaltungsamt nachweispflichtig festgehalten?

Müssten diese Kosten nicht eigentlich auch ordentlich im abgeschlossenen Pflegevertrag stehen? Hier gibt es nur die reinen Kosten zu den "gebuchten" Leistungskomplexen, ansonsten garnichts. ( keine AGB's o.ä. ) Da kann man
uns ja noch sonst welche Kosten im nachhinein dann in Rechnung stellen wollen.

Es wäre sehr schön, wenn mir Jemand kurzfristig dazu Auskunft geben kann. :)

Dankeschön.

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 14:00
von Griesuh
Die Investitionskosten können nur berechnet werden, wenn die Pflegeeinrichtung nicht staatlich subvensioniert wird.
Jede Pflegeeinrichtung ermittelt diesen Wert selbst.
Werden die Investitionskosten pauschal berechnet, so darf der Wert maximal 4% des Punktewertes je LK nicht überschreiten.
Das ganze ist beim zuständigen Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes zu hinterlegen.

Zu jedem Pflegevertrag, der mit den Kunden abgeschlossen wird, ist laut dem Pflegeneuausreichtungsgesetz von 2010, auch ein Kostenvoranschlag, aus dem auch die Investitionskosten hervor gehen, bei zu legen.
Laut PNG von 2012, ist im Pflegevertrag auf zu führen dass Investitionskosten berechnet werden und die Anlage Investitionskosten: Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) bei zu legen.

Diese Investitionskosten können ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden.

Im übrigen werdet ihr durch die Investitionskosten nicht arm und müsst auch nicht das Haus verkaufen. Im ambul. Bereich betragen diese Kosten je nach eingekaufter Leistung bis zu ca.60€/ Monat.

Ein ambul. PD hat KEINE AGB's.
Dafür gibt es den Pflegevertrag.
Ein ambul. PD hat ein Leitbild und eine Konzeption.

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 09:28
von urlaubstraume
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.

Mir geht es nur darum, dass die ganze Erstellung des Pflegevertrages etwas eigenartig verlaufen ist. Ich hatte beim PD darum gebeten mir die Kosten für
die Leistungskomplexe mitzuteilen. Es kam aber ein fertig unterschriebener
Pflegevertrag in zweifacher Ausfertigung mit täglich je 1 mal LK 4 III und LK 7 III der nur die Kosten der genannten LK gerechnet auf 28 Tage enthielt ohne Investitionskosten.
Darauf erfolgte eine Rücksprache durch mich mit der PDL mit der Bitte einen neuen Vertrag mit den LK 2 I für 7 mal proWoche früh und 6 mal pro Woche + 1 mal pro Woche den LK 5 I zu erstellen.
Es kam ein neuer Vertrag wieder in zweifacher Ausfertigung nun mit 7 mal pro Woche früh LK 2 I und 7 mal pro Woche LK 5 II, wieder ohne Investitionskosten.
Nun bat ich wiederum um einen neuen Vertrag, nun endlich mit den von mir gewünschten Lstg.
Der neue Vertrag kam wieder in zweifacher Ausfertigung,bereits vom PDL unterschrieben nun mit meinen "Wunschleistungen". Jedoch war nur auf einem Vertrag mit Hand dazu gesetzt: zuzüglich 8% vom Rechnungsbetrag Investitionskosten an den Pflegedienst. Bisher war in keinem der anderen
beiden Verträge von Investitionskosten die Rede. Da wird man doch etwas stutzig, oder?
Und wenn ich die 8% vom ersten Vertrag rechne, komme ich schon auf 67,00€ Investitionskosten.
Deshalb verstehe ich nicht, weshalb die Investitionskosten überhaupt an der Höhe des Gesamtpflegebetrages prozentual berechnet werden.
Ich bin nun auch schon seit über 20 Jahren im Bereich der Reha tätig und wir haben in unserem Haus vor einigen Jahren auch Kurzzeitpflege angeboten. Hier gab es aber eine feste Größe für die Investitionskosten, egal
welche Pflegeleistungen in Anspruch genommen wurden, bzw. welche Pflegestufe.
Es soll ja jeder sein Geld bekommen was rechtens ist, aber das ganze Geschehen finde ich schon etwas eigenartig.

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 10:46
von Griesuh
Ambul. ist es so, dass es keinen Fixbetrag für die Investitionskosten gibt.
Diese berechnen sich aus den eingekauften Leistungen.
Dieser Pflegedienst sollte sich einmal die neuen gesetzl. Reglungen der letzen 4 Jahre im PNG sehr genau anschauen.
Da scheint ja wirklich was im argen zu liegen.
Ach übrigens, der Kunde hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne einhalten von Fristen. Der PD muss dem Kunden mind. 4 Wochen einräumen.
Was steht denn zu dem Thema Kündigung im Vertrag?

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 14:32
von urlaubstraume
Hallo nochmal,

vielen Dank für die Rückmeldung. Zum Thema Kündigungsfristen steht nichts drinne, der Vertrag enthält jediglich die Adresse des Pflegedienstes,
die Adresse des zu Pflegenden, die Leistungen wie schon beschrieben mit Preisen, Datum, Unterschrift und die Bankverbindung. Mehr nicht ..., keine
Zahlungsfristen oder überhaupt noch irgendwas.
LG

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 16:02
von Griesuh
Also wie schon gesagt, der PD muss hier gewaltig nachrüsten um rechtlich auf dem neusten Stand zu sein.
Was ich nicht verstehe ist, bei den jährlichen Qualitätskontrollen durch den MDK wird grundsätzlich nach den Pflegeverträgen gefragt und geschaut ob diese auf den rechlich neusten Stand sind.

Schaue einmal hier, das ist ein Vertragsmuster des BPA, das noch auf die einzlene pPflegeeinrichtung überarbeitet werden muss. Dort steht aber alles drin, was in einem Pflegevertrag stehen sollte.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... rF-rb1156A

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 18:12
von urlaubstraume
Hallo,

vielen Dank für den Hinweis aud diesen Mustervertrag, dieser ist sehr interessant.

Ich habe jetzt vom PD noch ein Infoblatt bekommen, in dem steht, dass der Pflegedienst ab 01.07.2009 vom Thüringer Landesverwaltungsamt eine schriftliche Bestätigung über die gesonderte Berechnung von Investitonskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI erhalten hat. Somit erfolgt ab 01.07.2009 immer rückwirkend für den letzten Monat die gesonderte Berechnung nicht geförderter Investitionskosten in Höhe von 8 % des anteiligen Aufschlages für erbrachte Pflegeleistungen nach SGB XI.

Das ist nun der neueste Stand. Wenn zur Kündigungsfrist von seitens dem PD nichts im Vertrag steht, gibt es da trotzdem eine zeitliche Vorgabe vom Gesetzgeber, die der PD einhalten muß? Ich habe nur Bedenken wenn es wieder nicht nach dem Wunsch des PD geht, dass meine Mutter (87) dann von jetzt auf gleich ohne PD da steht ?!

Tut mir leid, dass ich nerve, aber für mich ist dies absolutes Neuland und die
Mitarbeiter der KK meiner Mutter auch nicht sehr hilfreich. LG

AW: Frage zu Investitionskosten - ambulante Pflege

Verfasst: Do 25. Sep 2014, 06:34
von Griesuh
Placebo, da liegst du aber nun wirklich völlig daneben.
Der Pflegevertrag wird sogar unter mehrenen Punkten abgefragt und zwar unter den Rubriken: Angaben u. Prüfung zum Pflegedienst, dort unter Punkt 1.5 wird ein Blanko Pflegevertrag abverlangt, dann unter Befragung der Kunden und dort unter dem Punkt 38. Dann im Assesment der Prüfung unter Kapitel 17, Punkt 17.3.
Der MDK schaut sich sehr wohl die Verträge an, ob diese auf dem neusten Stand sind. Sie nehmen so gar ein Muster mit, wenn sich gesetzl. Veränderungen ergeben haben, die im Vertrag umgesetzt werden müssen.
Bedenke du bist stationär. Dort sind die Prüfungspunkte nicht gleich wie bei ambulanten Diensten.

urlaubstraume, wie ich schon schrieb, gibt es eine Vorgabe, dass der Pflegedienst dem Kunden gegenüber eine Kündigusfrist von mind. 4 Wochen einzuhalten hat. Nach zu lesen im PNG. ( Pflege Neuausrichtungs Gesetz)