Rufbereitschaft

Pflege- und Sozialrecht.
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Viconia
Beiträge: 11
Registriert: Sa 30. Jan 2010, 08:29

Rufbereitschaft

Beitrag von Viconia »

Unser Betriebsrat hat einer Betriebsvereinbarung zugestimmt, nach der wir alle jetzt Rufbereitschaft machen müssen.
Für mich als Dauernachtwache gilt die Rufbereitschaft 1x im Monat ein Wochenende (2 Wochenenden muss ich ohnehin arbeiten, also nur noch eines wirklich frei). Die Zeit ist immer gleich, von 20-0 Uhr, für die 4 Stunden die ich mich bereithalte bekomme ich eine bezahlt, wenn ich nicht gerufen werde. Werde ich gerufen muss ich dann die ganze Nacht bis 6:30 arbeiten. Das kann doch so nicht rechtens sein. Ich habe in den letzten Wochen soviel darüber gelesen, aber nichts wirklich gefunden, was dieses vereinbarte Zeitfenster angeht. Eigentlich müsste ich doch dann um 0 Uhr nach hause gehen dürfen, die Rufbereitschaft endet doch dort.
In der Vereinbarung steht nichts konkretes, nur die Zeiten für die jeweiligen Abteilungen und Schichten sind angegeben. Der Tagdienst bekommt z.B. demnach 3 Std bezahlt, muss aber auch von 6-16 Uhr Rufbereit sein. Die PDL nutzt das so aus, dass die Leute schon mit vollen Schichten eingetragen werden, noch bevor die RB überhaupt beginnt.

Weiß Jemand Rat?



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Rufbereitschaft

Beitrag von thomas09 »

@viconia:
nachdem wir den Wortlaut der BV nicht kennen und ihr einen BR habt würde ich sagen
erster Ansprechpartner

- deine/eure Mitarbeitervertretung, die Wissen am Besten was da drin steht und möglich ist oder nicht.

Schildere dem BR genau dass und Frag mal wie er sich das gedacht hat?

Viel Erfolg



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Rufbereitschaft

Beitrag von johannes »

Es ist interessant, was man sich so einfallen läßt, um Pflegekräften Freude zu bereiten. Immer weniger wirklich verfügbare Freizeit, um Mensch zu sein, immer höhere Belastung, um möglichst schnell kaputt zu sein.

Es geht auch anders!


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Viconia
Beiträge: 11
Registriert: Sa 30. Jan 2010, 08:29

AW: Rufbereitschaft

Beitrag von Viconia »

@ Thomas

Ich bin ständig mit dem Betriebsrat in Kontakt, soweit es mir möglich ist. Per E-Mail oder Telefon, weil ich ja immer nur nachts im Haus bin. Im BR sitzen 9 Mitglieder, von denen keiner wirklich weiß wie das nun funktionieren soll, jeder erzählt was anderes. Ich habe mich anfangs versucht irgenwie dagegen zu wehren, aber man hat kaum möglichkeiten, wenn der BR so eine Betriebsvereinbarung unterschreibt. Viele Mitarbeiter sind unzufrieden, galt doch vorher immer die Regel, Frei ist frei, man ist nicht gewzungen ans Telefon zu gehen. Jetzt sieht das plötzlich ganz anders aus. Für mich bedeutet es, meinen Freund nur noch 1x im Monat sehen zu können, weil wir seit Jahren eine Fernbeziehung haben.

Die Ganzen Details fehlen, wie das nun genau gemacht werden soll. Wie soll z.B. Mitarbeiterin A, die 80km weg wohnt und auf Zugverbindungen angewiesen ist, innerhalb 1 Std im Haus sein. Es gibt keine Ausnahmen, alle müssen das machen.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Rufbereitschaft

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Schönes Ding !

Der QmB hat jetzt einen Standard zu entwickeln, wie man nachts per
Bahn binnen 1 Std im Haus ist.

Bitte schicke mir heimlich eine Kopie.http://forum.pflegenetz.net/images/smilies/music.gif



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Rufbereitschaft

Beitrag von johannes »

Viconia, das läßt sich ändern.

Arbeit bei mir bedeutet, dass Du Deinen Freund jede zweite Woche persönlich sehen kannst - 7 Tage lang. Ja, Du liest richtig, von den 52 Wochen im Jahr hast Du bei uns mindestens 23 Wochen kpl. mit Deinem Freund - ohne Arbeit, ohne Bereitschaftsdienst.

Über Details kann man ja reden, nicht wahr?


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