Rolltag auf einem Feiertag

Pflege- und Sozialrecht.
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vipern
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Rolltag auf einem Feiertag

Beitrag von vipern »

Ich habe mal eine Frage:

Wenn ein Feiertag auf meinen Rolltag fällt, muss mir mein Arbeitgeber diesen Rolltag auf einen anderen Tag geben oder verfällt dieser?

Haben eine 5,5 Tage/Woche und AVR-K Tarifvertag leider konnte ich nichts finden was mir bei meiner Frage hilft. Vielleicht hat je einer von euch eine Antwort für mich.

Bedanke mich schon mal im vorraus für eure Hilfe



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Griesuh
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AW: Rolltag auf einem Feiertag

Beitrag von Griesuh »

Rolltag ?? Noch nie gehört diesen Ausdruck, was ist das??



vipern
Beiträge: 24
Registriert: Mi 1. Feb 2012, 08:29

AW: Rolltag auf einem Feiertag

Beitrag von vipern »

Rolltag bedeutet bei uns: Wir haben eine 5,5 Tage/Woche, jedes 2 Wochenende frei und einen festen freien Tag(Rolltag) in der Woche



RR77/38
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AW: Rolltag auf einem Feiertag

Beitrag von RR77/38 »

Steht in dem Arbeitsvertrag, ob Samstage als Arbeitstage gerechnet werden?
Ich könnte mir vorstellen, dass Sonntage und Feiertage nicht gerechnet werden.
Dann kannst Du die Zahl der Arbeitstage im Monat berechnen.
Danach berechnest Du die Wochenstunden : 5,5 Tage
Nun kannst Du die Zahl der Arbeitsstunden im Monat berechnen und sehen, ob Du auf Plus- oder Minusstunden kommst.



oba
Beiträge: 15
Registriert: So 19. Aug 2012, 19:52

AW: Rolltag auf einem Feiertag

Beitrag von oba »

Hallo Vipern,

In dem Altenheim wo ich beschäftigt bin gibt es auch einen Rolltag.
Bis vor 2 oder 3 Jahren wurde uns Mitarbeitern gesagt ..... "wenn dein Rolltag auf einen Feiertag fällt, haste Pech gehabt"
Ich weiss noch genau das ich durch dieses "Pech" innerhalb 1 Jahres sogar mal 4 Tage weniger frei hatte als andere Kollegen,
obwohl ich im Grunde nicht eine Minute weniger gearbeitet hatte als diese.
Bei uns geht es auch nach AVR, aber da gab es ja vor etwa 3 Jahen eine Änderung (irgendwie Zusammenlegung mit Öffentlichen Dienst? *ich habs leider vergessen was genau,
aber wissen hier sicher einige) auf jedenfall muss seit dem der Rolltag, sollte er auf einen Feiertag fallen, an einem anderen Tag gegeben werden.
Ebenso gibt es NICHT mehr vor Ostern oder Pfingsten den Samstag ab 12:00 in frei wieder.
Dafür aber Feiertage die auf einem Sonntag fallen bekommen die Mitarbeiter die dann Dienst haben in frei wieder.



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