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Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Fr 21. Jun 2013, 22:39
von Pflegelobby
Hallo,
Wir haben im Moment "ärger" mit einer Kollegin... sie hat diese Woche Frühdienst, Montag, Dienstag hat sie sich krank gemeldet und am Mittwoch ist sie einfach nicht zum Frühdienst erschienen obwohl sie in der Lage war sich telefonisch zu melden. Ich habe sie dann im Spätdienst privat angerufen und gefragt ob sie weiterhin krank ist . Nun meine Frage... muss ich der Kollegin "hinterhertelefonieren" oder muss sie sich von selbst melden? Grüße

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Fr 21. Jun 2013, 22:49
von H-Milch
Es ist die Pflicht der AN, sich unverzüglich beim AG zu melden.

Der AG kann auch darauf bestehen, das die Krankmeldung am ersten Tag, b. 17:00 im Büro ist.

Mit dem hinterhertelefonieren ist es so eine Sache, man wählt immer den falschen Zeitraum, ich würde auch am dritten Tag anrufen, wenn ansonsten nichts zu hören ist.

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 00:24
von thomas09
H-Milch:
Der AG kann auch darauf bestehen, das die Krankmeldung am ersten Tag, b. 17:00 im Büro ist.
dafür hast du sicher ne Rechtsquelle?

@pflegelobby:
natürlich muss ich mich melden, wie soll der AG sonst planen?

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 11:02
von H-Milch
[quote=""thomas09""]H-Milch:
Der AG kann auch darauf bestehen, das die Krankmeldung am ersten Tag, b. 17:00 im Büro ist.
[/quote] dafür hast du

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/k ... b-wann/01/

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 12:01
von thomas09
@h-milch:
und was hat das Urteil mit deiner Behauptung zu tun, dass die "Krankmeldung" bis 17Uhr im Büro sein sollte?

Übrigens:
Eine Krankmeldung gibt es nicht!

Es gibt nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich melde mich bei meinem AG auch nicht Krank sondern Arbeitsunfähig.

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 19:11
von H-Milch
Moin Thomas09
Ich verstehe deine Rückmeldung nicht so richtig, wenn ich auch zerstückelt rüber gekommen bin, so ist die Botschaft doch klar. Wenn der AG es will, dann hat die Meldung am ersten Tag da zu sein.
Ich werde mir drei Tage genehmigen, für eine neue Tastatur, die AU, hat nicht so lange Zeit, wenn keine Betriebsvereinbarungen ETWAS ANDERES AUSSAGEN.

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 19:31
von Lena V.
Der Arbeitgeber kann eine AU ab dem 1. Tag anfordern! Ist bei uns z.B. so.

Das ist auch gesetzlich so rechtens:

Zwar ist in § 5 Abs.1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) der Grundsatz niedergelegt, dass ein Arbeitnehmer erst am vierten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen muss.

Satz 3 dieser Regelung räumt dem Arbeitgeber jedoch das Recht ein, die Vorlage der Bescheinigung früher zu verlangen. Das Gesetz weist dem Arbeitgeber somit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht (Direktionsrecht) zu, auf dessen Grundlage er die frühere Vorlage anordnen kann.
Dies muss jedoch dann für alle Mitarbeiter gelten und nicht nur für Bestimmte!

Weiterhin ist es bei uns so geregelt, dass man sich am letzten Krankheitstag bis 12 Uhr auf Arbeit für den kommenden Tag "gesund" melden muss bzw. ankündigen erneut zum Arzt zu gehen. Fällt der 1. Tag nach der AU auf einen Mo, ist der MA angehalten sich am Fr bis 12 Uhr gesund zu melden. > Regelung durch Dienstvereinbarung.

Hoffe ich habe das nun richtig rübergebracht :)

AW: Wann muss die Krankmeldung spätestens da sein?

Verfasst: Sa 22. Jun 2013, 21:24
von thomas09
Hallo H-Milch,

ich denke ich habe deinen Gedankenfehler jetzt verstanden.

Natürlich ist es so, dass der AG bereits ab ersten Tag eine AU verlangen kann.

Aber: das hat nichts damit zu tun, das die AU bis 17Uhr vorliegen müsste, geht ja auch organisatorisch gar nicht.

Du musst unverzüglich, schnellstmöglich deinem AG deine AU anzeigen, damit dieser planen kann z.B Anrufen.

Deine AU schickst du dann ebenfalls schnellstmöglich per Post.

@lena
bleiben wir bei dem Begriff AU
Dies muss jedoch dann für alle Mitarbeiter gelten und nicht nur für Bestimmte!
das ist nicht Richtig!
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 67185.html