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Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 12:15
von roesrather
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Meine Mutter (77) leidet unter Demenz und starken körperlichen Einschränkungen und ist in Pflegestufe 2 eingestuft.
Der Geiz meines Vaters lässt eine vernünftige Betreuung meiner Mutter
nicht zu. Ich bin der Meinung das eine Ganztagespflege (z.B. Osteuropäerin)
die beste Lösung wäre, aber das kommt aus o.g. Grund nicht in Frage.
Nächste Woche habe ich ein Gespräch mit dem Leiter des Pflegedienstes
über andere Möglichkeiten. Eine Betreuung von morgens bis abends könnte
auch funktionieren, aber ich befürchte das wird an den Kosten scheitern.
Meine Idee ist jetzt den Vater quasi zu zwingen über eine kostenintensive
Lösung nachzudenken indem ich mit der gerichtlichen Bestellung eines
Betreuers drohe. Das liest sich jetzt sicherlich emotionslos, aber ich bin
mit meinem Latein und den Nerven am Ende.
Da meine Mutter ständig stürzt muss eine schnelle Lösung her, da ich um
ihr Leben fürchte.
Kann man über den Kopf des Vaters etwas gerichtlich erwirken falls er
uneinsichtig bleibt ?

vielen Dank und schöne Grüße !

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 12:26
von IMC
Ich kann daran nix emotionsloses entdecken,ist doch hier die Versorgung Deiner Mama absolut nicht gesichert.
Geh zum Amtsgericht,hier Vormundschaftsgericht und beantrage eine gerichtliche Betreuung Deiner Mutter,am besten durch Dich selbst. Begründe den Antrag so,dass der Richter es nachvollziehen kann,in den meisten Fällen guckt sich der Richter die unter Betreuung zu stellende Person auch selbst an,nebst häuslichen/familiären Gegebenheiten. Wenn Du es nicht selbst machen kannst/möchtest,dann wird ein Berufsbetreuer eingesetzt,allerdings würde ich Dir raten,dass es jemand aus der Familie macht. Die Einleitung der Betreuung dauert nicht länger als 2 Wochen.
Wünsch Dir viel Erfolg :yo

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 12:57
von roesrather
Danke für die Info !
Ich würde die Betreuung übernehmen, aber das scheitert an der
Entfernung zu meinem Elternhaus.
Wird mein Vater befragt die Betreuung zu übernehmen ? Dann wäre die Aktion für die Katz.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 13:09
von Maja2003
Begründe den Antrag so,dass der Richter es nachvollziehen kann,in den meisten Fällen guckt sich der Richter die unter Betreuung zu stellende Person auch selbst an,nebst häuslichen/familiären Gegebenheiten.
Bei uns hier schaut sich der Richter die Person nicht selbst an. Das Gericht benennt einen Gutachter, der dies übernimmt.

Beantrage beim zuständigen Gericht ein Verfahren zur Festlegung einer Betreuung und schildere klar, wieso, weshalb, warum. Am besten wäre es, wenn du selbst die Betreuung übernimmst. Auch wenn es mit dem Vater schwierig wird. Überprüfe aber, ob du den daraus entstehenden Situationen wirklich gewachsen bist. Wenn du Bedenken hast, lasse lieber einen Berufsbetreuer einsetzen, in der Hoffnung, dass du einen zugeteilt bekommst, der auch wirklich rührig ist.
Da meine Chefin selbst solche Gutachten macht, kann ich dazu sagen, dass der Grund für die Betreuung berücksichtigt wird. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass man deinem Vater die Betreuung übergibt.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 13:42
von Suse2
@ Maja

so unterschiedlich wird es also gehandhabt

bei uns - auch NRW - kommt nach dem Antrag beim AG - erst ein Gutahter -
der reicht sein Gutachten zusätzlich zu den Stellungnahmen des HA und Neurologen beim AG ein - und dann kommt der Richter - immer, ich habe noch keine Bestellung eines Betreuers gesehen, ohne das der Richter vorort war.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 14:09
von IMC
Stimmt Suse,bei uns kommt erst der sozialpsychitrische Dienst,welcher dem zuständigen Richter sein Gutachten zukommen lässt und dann guckt sich der Richter die beteiligten Personen selber an.
Diese Praxis soll verhindern,dass eben Personen zum Betreuer werden,die dem nicht gewachsen sind,sei es persönlich,gesundheitlich oder geistig.
Hierbei würde der Papa des TE die Betreuung sicherlich nicht erhalten,sondern eher ein Familienmitglied,denn zuerst werden die nächsten Angehörigen befragt,ob sie die Betreuung übernehmen können/wollen und erst wenn von denen keiner zur Verfügung steht,kommt der Berufsbetreuer ins Spiel.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 15:02
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo,


bei uns läuft es so wie bei Suse. Ich denke sogar, dass es wahrscheinlich ist, dass dein Vater angefragt wird, ob er die Betreuung übernehmen wird.um Aber auch du wirst angefragt und du kannst deine Bedenken gegen deinen Vater zum Ausdruck bringen.

Sophie

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 15:33
von Suse2
denke auch, das der Vater befragt wird
wir haben allerdings einen Vordruck vom AG auf dem
man jemanden der die Betreuung übernehmen soll, vorschlagen
kann und auch wer nicht, mit Begründung!!

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 23:28
von Plüschfussel
Für den Betreuungsantrag kannst Du dir ein Forumlar aus dem Internet
herunterladen. Die sind auf der Internetseite des Amtsgerichtes meißtens als Download hinterlegt und auch die Formalitäten und Bestimmungen, die für eine Betreuung nötig sind, werden dort ausführlich erklärt.

Eine Betreuung über einen polnischen Pflegedienst ist sicherlich für viele Pflegefälle eine Alternative.
Allerdings habe ich das gerade hinter mir.
Es ist so, daß die Pflegekraft die mir vermittelt wurde sehr fleißig ist.

Der Kostenfaktor ist ein Aspekt den man beachten muß.
Und es ist leider so, daß die Hilfen die vermittelt werden keine Alten- oder Krankenpflegeausbildung haben.
Das ergab in der Praxis die Situation, daß ich 2-3 mal täglich mindestens selbst
aktiv werden mußte, oder daß man alternativ einen ambulanten Pflegedienst aus Deutschland hinzu engagieren muß.
Das ergibt dann aber wieder das Problem, daß Du das Pflegegeld nicht in die Berechnung für den Pflegedienst aus Polen einfließen lassen kannst.

Ein weiteres Problem war die Sprachbarriere.
Mit einem Wörterbuch und Übersetzungsprogrammen kann man sich wohl verständigen. Im Notfall reichen die Sprachkenntnisse aber nicht aus, daß die
Haushaltshilfe in Deutschland zurecht kommt.

Es wird meißtens empfohlen eine Haushaltshilfe mit mäßigen Deutschkenntnissen zu engagieren. Die sind aber real kaum ausreichend.
Für eine Haushaltshilfe mit guten Deutschkenntnissen, wirst Du ca 10€ pro Tag mehr bezahlen müssen.
Auch ist der demente Patient nicht in der Lage sich mit der polnischen Haushaltshilfe mit mäßigen Deutschkenntnissen zu verständigen.

Obwohl wir wirklich eine richtig fleißige Hilfe vermittelt bekamen, hat das nichts viel mit Alten- oder Krankenpflege zu tun. Diese Haushaltskräfte sind mit dem was die Pflege einer dementen Patienten erfordert leider überfordert.

Du kannst Dir das so vorstellen, daß der haushalt wirklich wenn Du eine fleißige Hilfe erhälst wirklich tiptop in Ordnung ist, das der Patient bekocht und ernährt wird, aber daß alles das was mit Krankenpflege zu tun hat, anderweitig organisiert werden muß.

Nach dem Tod meines Schwiegervaters letzten Montag, müßte ich nun die
Pflege meiner schwerstverletzten Schweigermutter weiterhin organisieren müssen. Dafür reichen die Möglichkeiten, die vom polnischen Pflegedienst
erbracht werden können leider nicht aus.
Die sind damit überfordert, und ich bin leider genauso kaputt, als hätte ich nur einen ambulanten Pflegedienst aus Deutschland hier in Anspruch genommen, weil ich vor, inmitten und nach meinem Dienst telefonisch erreichbar sein mußte und auch täglich ohne einen freien Tag zu bekommen, abrufbar und einsetzbar sein mußte.
Mein Arbeitstag war meißtens mit dem Dienst trotzdem 16-20 Stunden lang.
Dabei war unsere Hilfe wirklich fleißig usw.
Aber was nutzt mir das Fensterputzen und Gardinen abnehmen und vom Fußboden essen können, ect. wenn ich die Pflege und wenn es kritisch wurde trotzdem ununterbrochen selbst übernehmen mußte?

Der Schwiegervater litt unter einer schweren Demenz mit aggressiver Komponente.
Als er verstarb, konnte die Pflegekraft die notwendigen ersten Schritte zb. nicht einleiten, weil der Arzt sie nicht verstehen konnte, trotz der mittleren Sprachkategorie.
Das zählt dann wegen der Verständigungsprobleme unter Umständen praktisch auch nicht unbedingt für den Totenschein, wenn der Patient zuhause verstirbt und die polnische Pflegekraft anwesend war, sondern dann könnte es sein, daß Du dich darauf einrichten mußt, daß eine unklare Todesursache in den Totenschein eingetragen wird.
Technisch gesehen muß dann die Polizei eingeschaltet werden und eine Obduktion stattfinden.

Geht es nur darum, daß der Pflegefall sauber und satt sein soll und daß jemand anwesend ist, dann ist das eine Alternative.
Liegen schwerwiegende Erkrankungen vor, oder der demente Patient muß beruhigt werden, weil er angreift mit dem Essen wirft oder Medikamente verweigert und nicht mitspielt, dann wirst Du dadurch nicht so entlastet, wie Du dir das vorstellst. Ruhig arbeiten kann man damit eigentlich kaum.
Wir fühlen uns immer noch wie gebügelt und total ausgelaugt, und unsere beiden anderen Pflegefälle mußten trotzdem gewaltig zurückstecken, weil uns
diese Versorgung trotzdem nur wenig Zeit für die Schwiegermutter und meine Mutter neben der Berufstätigkeit gab.
Unser Schwiegervater war dafür zu krank und ohne Compleance.

Das ist eine wirklich nette und freundliche Betreuung aber hat mit Krankenpflege oder Altenpflege weniger etwas zu tun.
Wenn Deine Verwandte sehr schwierig zu betreuen ist, wirst Du damit eher nicht glückilch werden.
Das muß man sich vorstellen, als wenn der Patient hier durch eine angelernte oder ungelernte Kraft betreut wird.

Nach 35 Jahren Krankenpflege sieht man am Heben, Lagern und Windelwechsel auf den ersten Blick, ob eine Ausbildung vorliegt oder nicht.
Das wurde regelmäßig und sauber durchgeführt, aber wenn ich so heben würde, würde ich mit Bandscheibenvorfall in der nächsten Klinik landen.
Die Dame, das möchte ich nochmal betonen war wirklich fleißig, freundlich und
lieb. Man sieht aber, aber daß keinerlei pflegerische oder medizinische Ausbildung vorliegt auf den ersten Blick.
Die vorliegende Situation überforderte unsere Hilfe, wie sie jeden anderen ungelernten motivierten Mitarbeiter aus Deutschland überfordert hätte.

Liebe Grüße Plüsch.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Sa 20. Apr 2013, 23:40
von Plüschfussel
Wenn die Betreuung in der Familie strittig ist und keine Vorsorgevollmachten
vorliegen, wird das Gericht sowieso einen vom Gericht bestellten Betreuer bevorzugen.
Allerdings sagt das noch nichts darüber aus, ob dieser Deinen Wünschen entspricht.

Für eine 24 Stundenpflege aus Polen, korrekter Haushaltshilfe genannt
mußt Du für einen Pflegefall der Stufe 2 ca mit 1400-1800€ rechnen ( je nach Deutschkenntnissen)
Auf windige Billigangebote würde ich mich nicht einlassen wollen.
Ca. 650-850,-€ jährlich kostet die Vermittlungsgebühr.
150,€ Fahrkosten wirst Du ebenfalls übernehmen müssen.
Für Feiertage mußt Du den doppelten Tagessatz einplanen.

Dazu stehen der Haushaltshilfe freie Stunden, bzw. freie bezahlte Tage
zu, die Du anderweitig organisieren mußt.
Für die Pflegekraft muß ein Zimmer zur Verfügung stehen, sowie freie Kost und Logies. Die Strom und Nebenkosten für eine 3. Person im Haushalt steigen
dementsprechend.
Bei einer Mietwohnung ist die dauernde Anwesenheit einer zusätzlichen Person im Haushalt dem Vermieter anzuzeigen.

Dein Vater muß die fremde Person im Haushalt dulden und tollerieren.

Ich denke, daß Du damit warscheinlich bei der Einstellung Deines Vaters und auch über einen Betreuer nicht weiterkommen wirst.

Evtl. wäre eine Tagespflegeeinrichtung eine Alternative über die man sich erkundigen könnte, denn das Ehepaar zu trennen
wird auch nicht die Lösung sein.

Meiner Erfahrung nach kann man eine Sturzprophylaxe betreiben und zb. Protektoren erwägen. Aber verhindern lassen sich Stürze
in der Realität leider kaum. Dh. nicht, daß man nicht versuchen sollte sie bestmöglichst zu verhindern.
Allerdings ist es in keiner Einrichtung so, daß jemand 24 Stunden ununterbrochen daneben sitzen kann.

Mit meiner Schwiegermutter stehe ich neben der respiratorischen Insuffizienz vor demselben Problem.
Sie hat sich nach dem Polytrauma vor 14 Tage im Klinikum das Becken leider erneut gebrochen, weil sie
nachts aufgestanden ist, um der Bettnachbarin, die gestürzt war unbedingt helfen zu wollen.
Leider kann meine Schwiegermutter nicht alleine stehen.
Es gibt wohl Klingelmatten, Schellen usw. aber eine 24 Stunden-Sitzwache über 365 Tage im Jahr
ist kaum leistbar und selbst diese müßte mal zur Toilette oder Pause haben.

Das ist ein Übel mit der Stürzerei, wenn der Patient seine Erkrankung nicht realisiert und nicht
( sorry) mitspielt.

Bitte denke nun nicht, daß ich damit ausdrücken will: Man soll die Patienten einfach stürzen lassen.
Im Gegenteil: ich würde etwas darum geben, wenn die Situation anders wäre.
Das würde aber bedeuten, daß festgeschnallt wird usw. und das ist keine gangbare Alternative,
denn das wäre einfach nur unmenschlich.
Du kannst noch soviele Griffe anbringen, und Hilfsmittel, sowie die Wohnung absichern.
Es passiert teilweise trotzdem, und ich könnte nicht einmal dafür garantieren, wenn ich mich
selbst ununterbrochen 24 Stunden daneben setzen könnte, daß das nicht passiert, wenn man mal zur Toilette muß
oder aber mal etwas essen oder Duschen müßte.

Liebe Grüße nochmals plüsch

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: So 21. Apr 2013, 09:10
von roesrather
Danke für die Antworten !

Jeder Fall ist wohl anders geartet, und meiner Mutter geht es da vergleichsweise
noch gut. Die Demenz ist noch so weit fortgeschritten und kleine Dinge kann sie
noch verrichten, z.B. telefoniert sie viel um den Kontakt zur Außenwelt zu halten,
allerdings ist es schwer zu verstehen was die mitteilen möchte. Es geht in erster Linie
darum das jemand für sie da ist und den Vater entlastet. Der Mann ist völlig überfordert
und verweigert alles was mit Kosten verbunden ist.
Eine Polin für eine 4-wöchige Testphase wird abgelehnt mit der Begründung
keinen Fremden im Haus zu wollen, was schlicht gelogen ist, es geht ums Geld.
Ich möchte das es beiden gut geht aber das versteht er nicht, oder er will nicht verstehen.
Darum möchte ich ihn etwas unter Druck setzen um wenigstens ernsthaft
über meine Vorschläge nachzudenken.
Bedenken das eine Polin unterqualifiziert ist habe ich keine, der Pflegedienst
kommt zur Zeit lediglich um Mutter zu waschen und 2x wöchentlich zum
"bespaßen". Außerdem kümmert sich eine Hilfe 1x wöchentlich für 1,5 Stunden
um den Haushalt. Man kann sich vorstellen wie es dort aussieht.
Eine auswärtige Tagespflege mit Hol und Bringdienst haben wir auch schon
probiert, dort ist sie mehrfach gestürzt, das kann es auch nicht sein.

schöne Grüße

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: So 21. Apr 2013, 11:01
von IMC
Wie isses denn um Deinen Vater bestellt ? Mich beschleicht der Gedanke,dass es nicht nur gemeiner "Altersstarrsinn" ist,durch den er alles abblockt. Könnte auch er zunehmend dement sein ?
In diesem Falle wäre es ratsam,beide unter Betreuung zu stellen,um die Finanzen beider auch zum Wohl beider einzusetzen.
Ich kann mich da gut reindenken,mein Opa war genauso und meine Oma musste darunter leiden.
Prüf doch mal die Betreuung von beiden,nimm die Finanzen selbst in die Hand und ermögliche beiden mit Hilfe von Pflegediensten o.ä. einen stressfreien Lebensabend.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: So 21. Apr 2013, 13:51
von Sa-Biene
Eine Polin für eine 4-wöchige Testphase wird abgelehnt mit der Begründung
keinen Fremden im Haus zu wollen, was schlicht gelogen ist, es geht ums Geld.
Den Faktor fremde Person im Haus würde ich an deiner Stelle nicht unterschätzen. Das ist eine ziemliche Umstellung, mal ganz davon abgesehen, dass es in vielen Fällen auch noch ziemlich mühsam ist, sich mit der Frau zu verständigen.

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: So 21. Apr 2013, 19:59
von thomas09
@roesrather:
es wurde hier ja schon einiges geschrieben über die Formalien zur Einrichtung einer Betreuung.

Soweit so gut.

Ich würde mir das sehr genau Überlegen was du da evtl. anleierst.
Denn einmal in Gang kannst du es nicht mehr Rückgängig machen.

Wenn ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird, dann bist du raus aber aus Allem.

Du hast nichts mehr Mitzureden und schon gar nicht zu Entscheiden.

Ob der best. Betreuer so entscheidet wie du es gern hättest - das weißt du est hinterher.

Also Vorsicht, überlege genau was du erreichen willst und ob das das richtige Mittel ist dies zu Erreichen.

Will deine Mutter das wirklich oder hätte sie das gewollt - oder ist das dein Wunsch, weil du Schwierigkeiten hast mit der Situation umzugehen?

Vater unter Druck setzen, indem du eine Betreuung anleierst?
Damit hast du Fakten geschaffen und damit hast du Entscheidungen, je nach Betreuungsumfang, an völlig Fremde abgegeben.

Plüschfussel hat es sehr gut beschrieben auch welche Voraussetzungen für eine pol. Hilfskraft vorliegen müssen.
Genauso wie - dass ein Heim, eine Kurzzeitpflege und auch keine poln. Hilfskraft stürze in Gänze verhindern könnte.

Also Überlege gut, ob du damit deine Ziele erreichen kannst und ob deine Ziele auch die Ziele deiner Mutter und auch deines Vaters sind?

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 14:58
von roesrather
[quote=""Sa-Biene""]
Eine Polin für eine 4-wöchige Testphase wird abgelehnt mit der Begründung
keinen Fremden im Haus zu wollen, was schlicht gelogen ist, es geht ums Geld.
Den Faktor fremde Person im Haus würde ich an deiner Stelle nicht unterschätzen. Das ist eine ziemliche Umstellung, mal ganz davon abgesehen, dass es in vielen Fällen auch noch ziemlich mühsam ist, sich mit der Frau zu verständigen.[/quote]

Deshalb die Testphase, 4 Wochen (die man auch vorher beenden kann ) halte
ich für zumutbar. Eine Ärztin aus meinem Bekanntenkreis hat sehr gute Erfahrungen mit einer Vermittlungsagentur gemacht bei denen sich der
Preis für eine polnische Hilfe nach den Sprachkenntnissen richtet. Gut = 1600€, Sehr gut = 1800€

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 15:00
von roesrather
[quote=""IMC""]Wie isses denn um Deinen Vater bestellt ? Mich beschleicht der Gedanke,dass es nicht nur gemeiner "Altersstarrsinn" ist,durch den er alles abblockt. Könnte auch er zunehmend dement sein ?
In diesem Falle wäre es ratsam,beide unter Betreuung zu stellen,um die Finanzen beider auch zum Wohl beider einzusetzen.
Ich kann mich da gut reindenken,mein Opa war genauso und meine Oma musste darunter leiden.
Prüf doch mal die Betreuung von beiden,nimm die Finanzen selbst in die Hand und ermögliche beiden mit Hilfe von Pflegediensten o.ä. einen stressfreien Lebensabend.[/quote]

Nein, mit Vater ist soweit alles in Ordnung, keine Chance

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 16:47
von johannes
@roesrather

Ich war jetzt auf der "Altenpflege" in Nürnberg. Da erfuhr ich von einer Polin (mit eigenem Stand), daß die Agenturen gern Polinnen vermitteln, in erster Linie Mütter - auch berufsfremd - weil es so viele Pflegekräfte in Polen gar nicht gibt, wie hier in Deutschland arbeiten. Diese erhalten aber von den geforderten Euronen nur einen Bruchteil. Also lass uns mal rechnen:

1.600 € für einen 24-Std.-Dienst bedeutet 1.600 € : (der Einfachheit halber) 30 Tage = 53,33 € : 24 Stunden = 2,22 € in der Stunde! Davon kassiert die Agentur ca. 50 %, so daß

für die polnische Betreuerin satte 1,11 € Stundenlohn


übrig bleiben. Sie muß üblicherweise als Mutter dafür 3 Monate lang auf ihr Zuhause, ihre Kinder, ihren Mann und ihre Geborgenheit verzichten. Sie hat keinen Ansprechpartner, muß mit den Marotten ihr fremder Menschen zurecht kommen.

Da sind 1,11 € wirklich eine angemessene Bezahlung!

Ich bin sicher, Du arbeitest auch für weniger, oder für's gleiche Geld?

Du willst uns hier gewiß nicht erzählen, daß Du mehr verlangst für Deine Arbeit, oder?

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Mo 22. Apr 2013, 21:58
von silversurfer
Naja,

Fair Trade gilt ja nur für Produkte und nicht für Menschen

Silversurfer

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 08:51
von roesrather
[quote=""johannes""]@roesrather

Ich war jetzt auf der "Altenpflege" in Nürnberg. Da erfuhr ich von einer Polin (mit eigenem Stand), daß die Agenturen gern Polinnen vermitteln, in erster Linie Mütter - auch berufsfremd - weil es so viele Pflegekräfte in Polen gar nicht gibt, wie hier in Deutschland arbeiten. Diese erhalten aber von den geforderten Euronen nur einen Bruchteil. Also lass uns mal rechnen:

1.600 € für einen 24-Std.-Dienst bedeutet 1.600 € : (der Einfachheit halber) 30 Tage = 53,33 € : 24 Stunden = 2,22 € in der Stunde! Davon kassiert die Agentur ca. 50 %, so daß

für die polnische Betreuerin satte 1,11 € Stundenlohn


übrig bleiben. Sie muß üblicherweise als Mutter dafür 3 Monate lang auf ihr Zuhause, ihre Kinder, ihren Mann und ihre Geborgenheit verzichten. Sie hat keinen Ansprechpartner, muß mit den Marotten ihr fremder Menschen zurecht kommen.

Da sind 1,11 € wirklich eine angemessene Bezahlung!

Ich bin sicher, Du arbeitest auch für weniger, oder für's gleiche Geld?

Du willst uns hier gewiß nicht erzählen, daß Du mehr verlangst für Deine Arbeit, oder?
[/quote]

Du möchtest eine ethisch moralische Diskussion ?

1. habe ich mich bewußt für Damen 50+ interessiert, Kinder kein Thema
2. wenn schon rechnen dann bitte richtig. Verpflegung und Unterkunft frei,
somit für 3-6 Monate keine Kosten für die Pflegerin.
3. wird niemand gezwungen
4. gibt es durchaus Agenturen die nur einen Bruchteil dessen von
ihren vermittelten Damen verlangen.

Wenn man sich einen repräsentativen Eindruck verschafft, und wie Du
mit einer einzigen Polin spricht, kommt Käse dabei raus.

Also zuerst gescheit informieren, dann diskutieren.
Ich zitiere den Herrn Nuhr : "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal F...
halten"

AW: Betreuer gerichtlich bestellen

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 12:27
von roesrather
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für die Tipps und Anregungen bei
allen bedanken die auf meine Fragen Stellung bezogen haben.
Heute findet das entscheidende Gespräch im Famlienkreis + Pflegedienstleiter
statt, ich hoffe auf eine vernünftige Lösung.

schöne Grüße !