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AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Do 6. Sep 2012, 12:51
von PM-PDL
Spazieren fahren ja - Medikamentationen nein
Behandlungspflege - unter Anleitung und Aufsicht!
Frage mal Deinen Arbeitgeber, inwieweit der Versicherungsschutz gegeben ist, sofern Dir Fehler unterlaufen würden.
Tipp:
MDK, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsschule, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaften, Berufsgenossenschaft,....
Was musst Du den tun? Alles, wie eine staatlich anerkannte Pflegefachkraft, oder nur ...?
Was für eine Ausbildungsbeihilfe erhältst Du in welchem Lehrjahr?
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Do 6. Sep 2012, 13:17
von PM-PDL
Egal, da die Antworten gleich bleiben.
siehe auch hierzu:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Die Abrechnung gegenüber der Pflegekasse erfolgt ja auch in Pflegeleistung einer "anerkannten Pflegekraft", somit ist eigentlich alle gesagt.
Eine Schülerin hat keine Examina zum Beruf.
Ich sehe dies, als Ausbeutung für wirtschaftliche Interessen, welches so nicht hinnehmbar ist und zur Anzeige verpflichtet.
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Do 6. Sep 2012, 22:16
von thorstein
Also der neue Arbeitgeber.
Hast du dort Probe gearbeitet? War nicht erkennbar, wie dort die Touren eingeteilt wurden? Was sagen die KollegInnen dazu? Gibt es einen Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat? Oder fangen wir einfach wieder von vorne an?
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Do 6. Sep 2012, 23:03
von Melodie88
Hallo.
Ich habe selber meine Ausbildung im ambulanten Dienst absolvier. Ich bin 2 Jahre fast nur mit exen mitgefahren. Erst im 3 lehrjahr durfte ich allein arbeiten. Klar kann der azubi " waschtouren" fahren aber nicht mehr. Habe viel lernen können würde aber tro nie wieder.machen. LG
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 08:05
von doedl
[quote=""Halli-hallo""]Ich kann jetzt nicht konkretes finden, worin Altenpfleger-Schülern/innen in der ambulanten Pflege ein Verbot erteilt wird, alleine Touren zu fahren. Wo finde ich das?
Das nur examiniertes Pflegepersonal gegenüber der KK erwünscht ist, das war auch mein Stand.
[/quote]
Das ist so nicht richtig: es gibt im SGB V durchaus Bereiche, die auch von Nicht- Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen. Du findest das explizit in Euren Versorgungsverträgen- da gibts neben der Beschreibung der Leistungskomplexe auch eine Spalte, WER das machen darf.
Gruß Doedl
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 10:06
von thorstein
Ich meine und hoffe, dass du bei deinem neuen AG genauer hinschaust und nicht vom Regen in die Traufe gerätst.
Das du den AG wechselst, ist ja richtig. Aber du wirst ja nichts gegen das Schiksal dieser Auszubildenden unternehmen, oder schätzt ich dich da völlig falsch ein? Also verbleiben wir hier im Erzählmodus. Und da sehe ich im Forum Pflegerecht wenig Sinn darin.
Richtig wäre es zu sagen: ich bin hier auf Ausbeutung gestossen, was kann ich tun? Bist du zum Beispiel bereit, zur Gewerbeausfsicht, zum MDK oder den Pflegekassen zu gehen und dich über dieses AG zu beschweren? Dann erfährst du aus erster Hand, ob dieser AG noch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt. Ich bezweifle das.
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 12:17
von Griesuh
ich zitiere hier einmal aus einem Schreiben der Kranken u. Pflegekassen in Hessen bei denen genau wegen diesem Thema: was dürfen Schüler, angefragt wurde.
Betr. vertragliche Stellung der Altenpflegeschüler im Vergleich zu "sonstigen geeigneten Pflegekräften:
Sehe geehrter Herr .........
gerne bestätigen wir Ihnen, dass Altenpflegeschüler aus vertraglicher Sicht des Rahmenvertrages nach § 132 a Abs. 2 SGB V, den sonstigen geeigneten Pflegekräften gleichgestellt sind.
Anderweitige gesetzliche Reglungen oder fachliche Erwägungen zur Erreichung des Auisbildungszieles der Altenpflegeschüler bleiben von dieser rein vertragsrechtlichen Aussage unberührt.
Mit freundlichen grüßen
Jürgen Gunkel
Die Verbände der Pflegekassen in Hessen.
Sonstige geeignete Pflegekräfte sind Pflegehelfer mit Zusatzqualifikation sowie APH's.
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 14:14
von Griesuh
halli Hallo, ich erkenne, dass du nicht verstanden hast, wie es gemeint war.
Ein Schüler braucht KEINE Zusatzqualifikation er ist von Standes wegen " sonstigen geeigneten (Pflege) Personen" ( die eine Zusatzqualifikation haben sollten) gleich gestellt.
Das ist schon etwas anderes als du hinein interpretierst.
grüße
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 14:34
von PM-PDL
[/quote]
Unverantwortlich!
Vielleicht bin ich auch einfach viel zu korrekt und zu ängstlich![/quote]
Gut so, vielleicht solltest Du auch eine schriftliche Frage an den MDK mit der Bitte um Beantwortung stellen.
Letztlich geht es auch um unseren Ruf insgesamt!
AW: Schüler als Ausbeute?
Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 14:54
von Griesuh
Lest doch einfach noch einmal den Brief der Landesverbände der Pflegekassen, den ich um 12.17 eingestellt habe.
Nun frage ich mich wirklich was es an dieser Aussage der Landesverbände der Pflegekassen noch zu deuteln gibt?
Die Aussage ist klar verständlich.
Kann sein, dass ihr wirklich pästlicher als der Past sein wollt.
Jedoch muss im Hinblick auf die Aussage der Landesverbände der Pflegekassen jede Einrichtung für sich entscheiden wie sie die Sache angeht.
Ich stehe dazu:
Azubi 1. Ausbildungsjahr Mitläufer.
Azubi ab dem 2. Ausbildungsjahr kann seinem Ausbildungsstand und Wissenstand entsprechend Runden alleine fahren.
Denn: Learning by Doing
PM-PDL, der MDK hat mit dieser Frage nichts zu tun. Dafür sind einzig die Landesverbände der Pflegekassen zuständig.