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Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 20:13
von Mausischatz90
Hallo ich habe von Meiner Vermieterin gehört das mein AG mir zumindestens Feiertagszuschläge zahlen muss oder ein ausgleich Frei geben muss, stimmt das?
Mein AG ist ein Privates Heim.

Mit freuntlichen Grüßen

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 21:16
von thomas09
Dann schau mal in deinen TV.
Wenns keinen gibt in deinen AV.

Wenn da auch nix steht, gibts auch nix.

Dafür dass du am Sonntag oder Feiertag arbeitest, bekommst du ja unter der Woche frei = Ausgleichsfrei.

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 22:06
von Mausischatz90
in Mein Vertrag steht nichts drinne...
ich habe in der Woche mein Normalen Frei also nur ein Tag und ich habe seit ich in den betrieb bin jeden Feiertag gearbeitet und hatte auch nur mein ein tag frei den ich immer habe also kein ausgleich frei oder so....

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: So 12. Aug 2012, 22:43
von thorstein
Dann frag doch beim Betriebsrat nach.
Falls es keinen gibt. warum arbeitest du bei einem AG ohne Betriebsrat?
Gibt es nun einen Tarifvertrag?
Ist dein Gehalt nicht hoch genug, dass du auf Zuschläge verzichten kannst?
Arbeitest du in der 5- oder 6-Tage-Woche?
Ich nehme an 90 ist der Jahrgang. Einfach Schritt für Schritt solche Fragen beantworten, dann bekommst du auch einen Eindruck davon, worauf es bei der Arbeitgeberwahl ankommt.

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 11:55
von thomas09
@mausi...

dann haste Mehrarbeitsstunden

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 17:58
von bienen~pflege
... wie schon gesagt, müssen muss der Arbeitgeber nur das, was im Arbeitsvertrag steht sowie die gesetzlichen Grundrechte /-pflichten eines Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnisses! ...

AW: Müssen AG Wochenend& Feiertagszuschläge zahlen?

Verfasst: Mi 15. Aug 2012, 11:44
von RR77/38
Ich hatte schon in einem anderen Thread geschrieben, dass erst nach 6 Monaten im Schnitt mit mehr als einer 40 Stunden-Woche Freizeitausgleich gewährt werden muß, außer der Arbeitsvertrag ist günstiger für den Arbeitnehmer gestaltet.
Ich bin gerade an dieser Grenze, d.h. bei einer 37,5h/Woche habe ich im Monat seit einigen Monaten ca 10 ÜStd im Monat.
Da gibt es drei Möglichkeiten:
-Diese Arbeitsbedingungen schlucken.
-Eine Klärung mit dem AG, wie es weiter geht.
-Wechseln zu einem AG mit besseren Arbeitsbedingungen (wobei man die günstigeren Arbeitsbedingungen u. U. mit einerm niedrigeren Stundenlohn bezahlt).