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Bettgitter bei Gefahr im Verzug

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 19:12
von Pflegerin1306
Hallo,

wie handhabt ihr in eurer Einrichtung das Anbringen des Bettgitters bei Gefährdung des Bewohners oder anderer Bewohner ( Gefahr in Verzug )? Dokumentation, Arzt, Amtsgericht usw..., Wie geht ihr im Notfall vor?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß, Pflegerin1306

AW: Bettgitter bei Gefahr im Verzug

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 23:25
von thorstein
Die Frage unterstellt, das es Situationen gibt, wo das Bettgitter das Mittel der Wahl zur Gefahrenabwendung darstellt. Da habe ich meine Zweifel.
Bei einem Notfall (was hier auch immer gemeint ist), bleibe ich so lange beim Bewohner, bis der Arzt eintrifft, oder?
Vielleicht kannst du aber auch eine konkrete Situation schildern, damit man die Frage besser versteht.

AW: Bettgitter bei Gefahr im Verzug

Verfasst: Di 1. Nov 2011, 11:22
von Benutzer 1685 gelöscht
Im Expertenstandard ist zu lesen, dass eine freiheitsenziehende Massnahme keine Sturzprophylaxe ist.

Anyway: Die viel zitierte Notfallregelung gibt es in den meisten Bundesländern nicht.


Sophie