Änderungen Erbrecht
Verfasst: Mi 28. Sep 2011, 21:11
Hallo Leute,
ich wollte allgemein für alle schreiben, dass sich das Erbrecht geändert hat im Jahr 2010.
Bsp.: Die verwitwete kinderlose Erblasserin wird von ihrer nicht berufstätigen Schwester gepflegt. Die andere Schwester kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Der Nachlass beträgt 200.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 50.000 Euro zu bewerten. Derzeit erben beide Schwestern je zur Hälfte. Seit 2010 kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Dieser Ausgleich wird zugunsten der pflegenden Schwester dieser Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (200.00050.000 = 150.000). Beide erhalten die Hälfte von 150.000. Somit bekommt die pflegende Schwester 125.000
Ich finde diese Änderung zugunsten der pflegenden Angehörigen sehr sehr gut.
Bei weiteren Fragen einfach schreiben.
Viele Grüße
Hanna_Marie.
ich wollte allgemein für alle schreiben, dass sich das Erbrecht geändert hat im Jahr 2010.
Bsp.: Die verwitwete kinderlose Erblasserin wird von ihrer nicht berufstätigen Schwester gepflegt. Die andere Schwester kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Der Nachlass beträgt 200.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 50.000 Euro zu bewerten. Derzeit erben beide Schwestern je zur Hälfte. Seit 2010 kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Dieser Ausgleich wird zugunsten der pflegenden Schwester dieser Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (200.00050.000 = 150.000). Beide erhalten die Hälfte von 150.000. Somit bekommt die pflegende Schwester 125.000
Ich finde diese Änderung zugunsten der pflegenden Angehörigen sehr sehr gut.
Bei weiteren Fragen einfach schreiben.
Viele Grüße
Hanna_Marie.