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Arzthelferin im OP

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 16:33
von Betriebsrat
Darf rechtlich eine Arzthelferin in einer Orthopädischen Fachklinik am OP-Tisch instrumentieren (bei Knie TEP`s, bei Arthroskopien etc.) :( ?

Über eure Antworten würden wir uns sehr freuen.

Betriebsrat

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 08:11
von Griesuh
Wenn sie eine Zusatzausbildung für den OP-Bereich hat, ja.

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 08:46
von Betriebsrat
Sie hat nicht die Ausbildung OP!

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 09:40
von Griesuh
Tja, dann wäre ich als AG sehr vorsichtig sie im OP-bereich einzusetzen.

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 23:12
von *Angie*
Soweit ich herausgefunden habe darf sie als Versorgungsassistentin fungieren, aber nicht
instrumentieren - wobei es wohl in vielen Kliniken inzwischen "Praxisanleiter" in den OPs gibt
die AH "anlernen"

Aber: sie instrumentieren udn assistieren in chirurgischen Praxen ja zB auch - aber eben bei kleineren ingriffen mit überwiegend Lokalanästhesie.
Auf jeden Fall sollte fürs instrumentieren n Zertifikat nachholen - ist alles möglich.

Im Ausbildungsplan der Bundesärztekammer wird auch §4 Nr 7 .......->"Mitwirken bei Punktionen/kleinen chirurgischen Eingriffen (Lokasanästhesie) genannt.

@ Griesuh
Ich bin sehr Deiner Ansicht, aber:
Hast Du dazu
Wenn sie eine Zusatzausbildung für den OP-Bereich hat, ja
ne Quelle - wüßte gerne den Paragraphen dazu
und der wäre sicher auch für den Fragesteller hilfreich.

Habe selbst leider auf die schnelle nichts dazu gefunden.Danke!


TIPP für Dich, Betriebsrat: bei der Bundesärztekammer anrufen und den Paragraphen erfragen der das regelt - kannst dort ja angeben dass Du ein Refarat darüber machst!

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: Fr 16. Sep 2011, 06:44
von Griesuh

AW: Arzthelferin im OP

Verfasst: So 18. Sep 2011, 22:51
von *Angie*
Dass die OTA ein eigenständiger Ausbildungsberuf ist ist mir inzwischen bekannt ;-)

Ich hatte eher einen §§ gemeint, der den TE in diesem Fall rechtlich stützen könnte.

Aber danke Dir trotzdem.

:wave