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trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 14:18
von sonti72
auch ich habe eine frage zum arbeitsrecht!

ich bin jetzt noch 2 tage übers WE krankgeschrieben ,wegen einer verletzung an der hand.
vorraussichtlich werde ich am montag wieder zur arbeit gehen!
jetzt rief meine chefin an,allerdings war ich nicht da habe es erst später gesehen,und wollte mich wohl fragen,ob ich am WE einspringen kann...!!

kann sie mich zwingen,trotz AU zu arbeiten?
wie sieht das versicherungstechnisch aus?

lieben dank für eure hilfe!!

sonti

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 14:56
von johannes
Nein!

Aber versuchen kann sie s. Jeden Tag steht ein Dummer auf.

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 17:19
von thomas09
Versteht sich doch von selbst,

ne AU heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weil man Arbeitsunfähig ist

oder???

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 18:07
von Smilie
deffinitiv NEIN

Du bist nicht versichert wenn etwas passieren würde (Gott bewahre Dich davor)

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 18:57
von sonti72
ich danke euch für eure schnellen antworten!!

hab meine chefin eben angerufen und ihr auf ihre nachfrage hin,dass ich morgen nicht einspringen werde,aber gerne bereit bin,montag schon wiederzukomen ,obwohl ich da planmässig frei hätte!dass ich aber keinen spätdienst machen kann,da ich zum elternabend meines sohnes muss!
jetzt regt sie sich darüber auf und meinte ,wenn mir ihre anweisungen nicht passen würde,sollte ich mir eben einen neuen job suchen!!

und genau DAS werde ich jetzt auch tun!

ständig wird mit kündigung gedroht!!
stellt euch vor:bei einer kollegin hat sie innerhalb der letzten 4 monate 3 mal die kündigung widerrufen!


sonti

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 19:12
von thomas09
@smilie:
Du bist nicht versichert wenn etwas passieren würde (Gott bewahre Dich davor)
Ach Mensch, verbreite doch kein solchen Unsinn.

Für oder gegen was sollte ich denn nicht Versichert sein?

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 19:51
von Smilie
die Berufsgenossenschaft prüft -sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen- SEHR genau. Rein hypotetisch :
Wenn "die" herausfinden das sonti krank geschrieben ist ("war") würden die keinen Cent zahlen. Leicht überprüfbar auf der Homepage http://www.bgw-online.de

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 20:38
von thomas09
Ich find nix.

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 21:32
von ilios1966
Hallo

Das ist so nicht korrekt. Der Arzt stellt eine AU aus, Du selber entscheidest wann Du Dich wieder arbeitsfähig fühlst.
Trotzdem würde ich nicht arbeiten gehen, wenn ich mich nicht arbeitsfähig fühle.
Letzlich ist das meine Entscheidung und nicht die der Leitungskräfte.

Lg ilios

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 22:44
von -Felicitas-
Mal ne Frage, weil ich es nicht weiss:

Was macht die BG, wenn eine Krankmeldung vorliegt und in den letzten paar tagen gearbeitet wurde und dann ein BG-Fall eintritt?
Meiner Logik nach werden die doch nichts anderes tun und die Entscheidung des Arbeitnehmers anzweifeln und seine Arbeitsfähigkeit in Frage stellen, oder? Egal, obs ein Wegeunfall oder sonstwas ist....

So wäre zumindest meine Überlegung und ich wüsste nicht, warum ein Richter ihnen nicht in der Argumentation folgen sollte....

Ich weiss es nicht, obs dahingehend Fälle oder sogar Präzedenzfälle gibt, aber meiner Logik nach würd ich das so machen, wenn ich BG wäre...?

lg
F.

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Sa 10. Sep 2011, 23:39
von Kruerex
Frage:
Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?
Antwort:
Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.

http://www.bgw-online.de/internet/gener ... =true.html

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: So 11. Sep 2011, 09:45
von bienen~pflege
[quote=""sonti72""]auch ich habe eine frage zum arbeitsrecht!
ich bin jetzt noch 2 tage übers WE krankgeschrieben ,wegen einer verletzung an der hand.
vorraussichtlich werde ich am montag wieder zur arbeit gehen!
jetzt rief meine chefin an,allerdings war ich nicht da habe es erst später gesehen,und wollte mich wohl fragen,ob ich am WE einspringen kann...!!
kann sie mich zwingen,trotz AU zu arbeiten?
wie sieht das versicherungstechnisch aus?
lieben dank für eure hilfe!!
sonti[/quote]

Ja wo leben wir denn... :mad:
Sklavenarbeit sowie erpresserisches Handeln EINZELNER Arbeitgeber sollte mal endlich einen Rigel vorgeschoben werden...

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 12:59
von DieJuli
Aber mir erklärte mein Arzt UND Krankenversicherung, als ich eine Radiusfraktur hatte: Wenn man arbeiten geht, und das Krankheitsbild, weswegen man AU geschrieben ist, sich verschlechtert, zahlt die KV keinen Cent mehr!

Gruß,
by Juli

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 20:46
von ilios1966
Hallo

Ja aber dann geh doch nicht arbeiten, ich verstehe das Problem nicht.

Ich als PDL könnte, wenn ich mir das Bein brechen würde, sehr wohl zur Arbeit gehen, wenn ich denn wollte.
Der Arzt würde mich sicherlich krank schreiben, wenn ich aber sage, dass ich gerne arbeiten würde, so ist dies meine Entscheidung und meine Verantwortung.


Lg ilios

AW: trotz AU zur arbeit zwingen?

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 16:41
von Micky Maulwurf
[quote=""sonti72""]
jetzt regt sie sich darüber auf und meinte ,wenn mir ihre anweisungen nicht passen würde,sollte ich mir eben einen neuen job suchen!!

und genau DAS werde ich jetzt auch tun!
[/quote]

Was ist aus der Geschichte jetzt eigentlich geworden ?
Hast du dich anderswo beworben ?