AW: Ankündigung von Fort-/Weiterbildungen
Verfasst: Di 19. Apr 2011, 20:56
JA das darf der AG aber er kann nicht verlangen daßkurzfristig eine Fort-/Weiterbildung ansetzen
.die "Anwesenheit Pflicht ist"
Um was geht es denn in der FB das sie so kurzfristig angesetzt wurde ?
LG