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AW: Ankündigung von Fort-/Weiterbildungen

Verfasst: Di 19. Apr 2011, 20:56
von Benutzer 204 gelöscht
kurzfristig eine Fort-/Weiterbildung ansetzen
JA das darf der AG aber er kann nicht verlangen daß
die "Anwesenheit Pflicht ist"
.

Um was geht es denn in der FB das sie so kurzfristig angesetzt wurde ?

LG