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Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 09:00
von Richard D.
Hallo zusammen ,
ich benötige dringend Rat.

Bei einer Neuaufnahme ist mir vor kurzem der Fehler unterlaufen.
Ich habe die unter den verordneten Medikamente als Empfehlung stehende Ausschleichung und Absetzung eines anderen Medikamentes als Anordnung gedeutet.
Daraufhin habe ich mit einer Kollegin einen Ausschleichplan erstellt und übernommen.
Mein PDL ist sehr streng mit mir und es wurde veranlaßt das ich eine Abmahnung erhalte und ggf meine Berufsbezeichnung an den Nagel hängen muß je nachdem wie der zuständige Arzt reagiert.
Ich habe jetzt wahnsinnige Angst und weiß nicht mehr was ich machen soll.

Ist euch ähnliches passiert oder weiß jemand ob es möglichkeiten gibt mich zu schützen. ?

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 10:13
von Benutzer 204 gelöscht
meine Berufsbezeichnung an den Nagel hängen muß je nachdem wie der zuständige Arzt reagiert.
Weder Dein AG noch irgendein ein Arzt kann Dir ein Berufsverbot aussprechen.
Das kann nur ein Richter .

Wenn eine Medikamentengabe verändert werden soll ist es allein Sache des Arztes ab wann weniger oder mehr gegeben wird .
Auch ein "Ausschleichplan" muß vom Arzt geschrieben und unterschrieben werden.

LG

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 11:00
von Richard D.
So sah das schreiben vom Behandelnden Arzt ungefähr aus :

Schnellbenachrichtigung :


Medikament XY 1-0-1
'' YZ 1-0-0
''

Empfehlung : XX 0,5mg /Woche ausschleichen.

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 11:14
von Analir
Ich kenne mich rechtlich nicht genau aus, also nur mein Empfinden:

Wenn in der vom Arzt geschriebenen VO was von Empfehlung steht, dann frag ich nach. Der Arzt muss doch genau anordnen und wenn er ausschleichen will, einen Ausschleichplan anordnen?! Wie kann ein behandelnder Arzt denn auf eine Med-VO eine Empfehlung texten? Soll das der Pfleger dann entscheiden? DAS muss ja rechtlich schief gehen.

Fazit - Arzt ordnet eindeutig an, ich verabreiche. Aber ich entscheide nie, ob ich einer ärztl. Empfehlung folge oder nicht, ist mir zu heikel.

Edit...

Überlege grad, ob ihr das Schreiben vom KH-Arzt oder so bekommen habt, weil du neue Patientin schriebst? Wenn ja, dann hat die Pat. aber auch einen Hausarzt und der hätte meiner Meinung nach über die Empfehlung entscheiden müssen, nicht du.

Und zu deiner Sorge - Peagan hat recht, ein Berufsverbot gibts so einfach nicht. Es müsste ein Schaden entstanden sein oder grobe Fahrlässigkeit oder so denke ich. Allerdings wäre ich auch irritiert, dass du eine Abmahnung bekommst wegen sowas, zumal du schreibst den Plan nicht allein gemacht zu haben. Kanns sein, dass deine PDL dich langfristig loswerden will?

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 12:36
von Monchichi
Finde ich nicht gut,daß Du eine Abmahnung bekommen hast und Dir nun Angst macht mit solchen Sprüchen-unmöglich,ganz ehrlich...was für eine "tolle"PDL-der/dem sollte man wohl lieber was entziehen*istdochwahr*-sowas ärgert mich.

Das Du einen Fehler gemacht hast,weißt Du selber,spätestens jetzt,jeder macht mal irgendwas falsch,wir sind alles Menschen.Da wirst Du so oder so jetzt draus gelernt haben,ob mit oder ohne Abmahnung und dann noch so einen draufsetzen,hat er/sie was gegen Dich oder ist immer so unmöglich drauf?

LG-Monchi(tröst,laß Dich nicht verunsichern wegen Berufsbezeichnung abnehmen-son Quatsch)

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 12:59
von thorstein
Hallo Richard,

die erste Frage muss lauten: bist du arbeitrechtlich angesichert durch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?

Zweite Bemerkung: Fehler passieren, entscheidend ist aber sicherlich, welche Folgen dieser Fehler hatte. Rechtlich wäre zu entscheiden, ob du überhaupt fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast. Dazu braucht es aber gegebenenfalls einen Anwalt.

Bei der Abmahnung kommt es darauf an, was dir konkret vorgeworfen wird. Ist die Kollegin auch eine Fachkraft? Kennst du den Arzt?

Unter der Voraussetzung, dass der Patientin kein Schaden entstanden ist, gehe ich nicht davon aus, dass dies wirklich ernsthaftere Folgen,d.h. mehr als eine Abmahnung, nach sich zieht.

Falls die Androhung mit der Aberkennung der Berufsbezeichnung von deiner PDL kam, wäre das nicht streng sondern absolut unkollegial.

Ich sehe noch keinen Grund für Panik oder Schnellchüsse.

grüsse

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 13:20
von Richard D.
Ja meine Kollegin ist auch eine Fachkraft , hat auch eine Abmahnung erhalten.
Rechtschutzversichert bin ich nicht.
Naja die Sache ist etwas komplizierter , meine PDL hat vor kurzem neu bei uns angefangen und mich mit viel Überredungskunst gebeten ihre Stellvertretung zu sein.
Die Erwartungshaltung ist plötzlich sehr hoch und ich habe nicht das Wissen welches eine erfahrene und ausgebildete PDL nunmal hat.
Wenn ich aber etwas übersehe oder Flüchtigkeitsfehler mache werde ich nun permanent mit Verachtung bestraft , sie lässt mich spüren das ich nicht kompetent genug bin.
Neulich wurden mir sogar unterstellt Sachen vergessen zu haben , worüber ich vorher garnicht informiert wurde.
Natürlich vergesse ich auch mal etwas , aber ich habe wirklich das Gefühl zu unrecht zum Deppen gemacht zu werden.
Ich verstehe ja auch wenn sie Angst hat wegen meines Verstoßes als PDL zur Verantwortung gezogen zu werden.

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 14:53
von iceage
Hallo Richard,
der MediPlan mit der Empfehlung des Ausschleichens ist keine AO,aber im täglichen Gefecht und unter Druck,wie bei Dir,kann man's schon als solche interpretieren.
Allerdings muss das Ausschleichen als separate AO kommen,mit fertigem Ausschleichplan,denn solche Pläne zu erstellen ist Arztsache und muss auch von diesem mit regelmäßigen HBs überwacht werden.

Die Abmahnung würde ich anfechten,da empfiehlt sich ein Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht,da Du aber rechtsschutztechnisch oder gewerkschaftlich leider nicht abgesichert bist,käme somit VKH-Antrag in Betracht.

Deine Berufsbezeichnung wirst Du sooooooo schnell nicht los,schon gar nicht durch ne kleine PDL oder nen x-beliebigen Hausarzt,denn dazu gehört ein Verfahren,an dessen Ende,wie thorstein schon schrieb,ein Richter die Entscheidung fällt. Aber keine Angst,wegen soner Lappalie passiert da nichts,denn die Pat. wird ja noch frisch und munter sein ;) .

Also geh die Sache ruhig an,lass Dich nicht zum Deppen machen und vorallem geh gegen diese Abmahnung vor !

AW: Fehlinterpretation der ärztl. Anordnung

Verfasst: Mi 23. Feb 2011, 15:54
von Richard D.
Naja es ist ja das Recht eines Arbeitgebers eine Abmahnung zu schreiben wenn er sein Vertrauen durch einen Fehler des MA angekratzt sieht , ich weiß nicht ob ich da was gegen machen kann , und ich habe auch Angst dadurch noch alles schlimmer zu machen. Ich hänge auch an meiner Arbeit , bin jetzt schon einige Jahre dort beschäftigt und auch auf das Geld angewiesen.
Auf jedenfall erstmal Danke für die Beruhigungen