Minusstundenabbau bei Kündigung

Pflege- und Sozialrecht.
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Walisha
Beiträge: 5
Registriert: Do 11. Nov 2010, 14:55

Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von Walisha »

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage ;)

Ich habe heute gekündigt und fange am 15.12 bei meiner neuen Arbeit an.
Auf meiner jetzigen Arbeit bin ich erst seit dem 1.10 und es passt einfach gar nix, naja.
Folgendes Problem:
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich "ca. 38,5" Std in der Woche arbeite und, dass Minusstunden bei Kündigung ausgeglichen werden müssen.
Ich habe in einem Monat über 20Minusstunden aufgebaut,weil die Touren lt Aussage meiner Vorgesetzten nicht anders zu planen seien.
Auf der Arbeit ist es so,dass eigentlich alle mit denen ich gesprochen habe (von den Vollzeit beschäftigten) nicht auf ihre Std kommen.
Die einzige Möglichkeit, dass ich meine Minusstd ausgleichen könnte wäre Doppeldienst.

Folgendes
Ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist.
Nächste Woche fahr ich komplett Doppeldienst, danach 4 Tage nicht, dann wieder 4 Tage Doppeldienst und dann ist Dezember.
Ich nehme aber noch meine 5 Urlaubstage und damit bleiben nur noch 2 Wochen im Dezember übrig.
Lt meinem jetzigen Plan kommen aber auf die 20 Minusstd vom Oktober noch weitere vom November so dass es mir gar nicht möglich ist diese komplett auszugleichen.

Was kann ich tun? Muss ich die Minusstunden aufarbeiten?

LG Jenny



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von ferdi »

Ohne den Spruch, "dass ich "ca. 38,5" Std in der Woche arbeite und, dass Minusstunden bei Kündigung ausgeglichen werden müssen", in deinem Arbeitsvertrag würde das gelten:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Arbeitsmangel: Arbeitgeber trägt das Risiko
Arbeitgeber dürfen nicht mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie bei erwartetem Auftragsmangel Urlaub nehmen müssen. Grundsätzlich hat das Wirtschaftsrisiko eines Unternehmens der Arbeitgeber zu tragen. Dies würde in unzulässiger Weise auf die Arbeitnehmer durch eine solche Vereinbarung verlagert. Sie ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung nicht näher konkretisiert sind. (LAG Nürnberg, 14.10.2006)

BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Betriebsrisiko
Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gem. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.


ferdi



Benutzer 204 gelöscht

AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Doch er darf Dich nach Hause schicken :
http://www.haufe.de/personal/specialCon ... 2644296.58

LG



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von thorstein »

Hallo Walisha,

entsprechend dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit im Vertrag niederlegen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Das hier auch Circa-Angaben erlaubt sein sollen, wäre mir neu. Aber ich wundere mich über nichts mehr.
Rein logisch: wenn du nur ca. 38,5 h arbeitest, wie können dann überhaupt Minusstunden entstehen?
Was soll bitte der Begriff Ausgleich bei Kündigung bedeuten? Du interpretierst es wohl als Nacharbeiten? Wahrscheinlich ist aber gemeint, dass der AG die Minusstunden vom Lohn abzieht.

Hallo Lilalu,

der Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich. In der Pflege kann ich mir keine vertraglichen Regelungen vorstellen, die so etwas zulassen. Aber der AG kann dir jederzeit anbieten, dass du heute mal früher nach Hause gehen kannst.
Selbstverständlich kann der AG bei Unterbelegung entsprechend Überstundenabbau planen.

Bei all diesen Fragen bleibt noch zu klären: Gibt es einen Tarifvertrag, gibt es einen Betriebsrat/MAV, seid ihr rechtsschutzversichert oder Mitglied einer Gewerkschaft?

Das sind immer wieder Beispiele, bei denen Arbeitgeber sich in der Regel darauf verlassen können, das sich die Arbeitnehmer ohne arbeitsrechtlichen Schutz erst gar nicht wehren werden. Ein Risiko für den AG gibt es nicht. Entweder er zahlt in den wenigen Fällen, wo sich jemand wehrt, oder alles stellt sich als grosses Missverständdnis heraus.



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Walisha
Beiträge: 5
Registriert: Do 11. Nov 2010, 14:55

AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von Walisha »

Hallo Thorstein

Minusstd entstehen, wenn eine Tour nur 2- höchstens 4 std lang ist und sie angeblich "nicht anders zu planen" ist.
Warum stellt mich der AG als Vollzeitkraft ein, wenn er keine Arbeit für mich hat?
Kein tarifvertrag, keinen Betriebsrat und auch kein Mitglied einer Gewerkschaft.




LG



thorstein
Beiträge: 1068
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AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von thorstein »

Hallo Walisha,

man könnte natürlich so argumentieren: dass du bei einem Arbeitgeber ohne Betriebsrat und Tarifvertrag arbeitest und dich selber nicht arbeitsrechtlich schützt, ist dein Problem.
Wenn das natürlich die einzige Stelle war, die dir angeboten wurde?
Meine Vermutung ist, dass der AG dir die Minusstunden am Ende vom Gehalt abzieht. Um das zu verhindern, müßtest du einen Rechtsanwalt einschalten, was man aber ohne Rechtschutz bei diesen Beträgen nicht tut, weil der Rechtsanwalt ja auch Geld kostet. Genau darauf spekulieren die Arbeitgeber völlig zu Recht und kommen mit diesen Spielchen durch.
Die Idde, Arbeitnehmer in Vollzeit einzustellen, und sie dann nur so einzusetzen, wie man sie tatsächlich braucht, ist für den AG doch eine optimale Lösung. Er muss nur genügend Arbeitnehmer finden, die das mit sich machen lassen.
Ich hoffe, bei deinem neuen AG sieht es etwas besser aus. Eine Tarifvertrag und ein Betriebsrat sind leider auch noch kein umfassender Schutz gegen solche Machenschaften, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch deutlich geringer. Un d auch wenn es was kostet, ohne Rechtschutz würde ich in diesem Beruf nicht arbeiten.

Viel Glück!



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johannes
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AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von johannes »

@walisha

Meines Wissens ist die Erstberatung eines Rechtsanwaltes kostenlos. Da sollte gleich die Lohnabrechnung mitgenommen werden, damit er schon mal prüfen kann, ob Rechtberatungshilfe beantragt werden kann. Dann wird der Anwalt für Dich kostenlos.


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thorstein
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AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von thorstein »

Eine Erstberatung ist grundsätzlich nicht kostenlos. Normalerweise liegen die Sätze bei 200 Euro aufwärts.

Es gibt das Beratungshilfegesetz und die sogenannte Prozessbeihilfe. Auch hier entstehen aber meist Kosten und es gibt ein Prozessrisiko. Verliert man den Prozess, sind zum Beispiel die Anwaltskosten des Gegners nicht automatisch abgedeckt. Also bitte genau informieren.



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von johannes »

aha, danke thorstein, wieder was dazu gelernt. Werd mir s merken.


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ferdi
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AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von ferdi »

@ LiLaLu,
heißt das, dass es nicht rechtens ist mir um 11.00 zu sagen, dass ich jetzt gehen könne obwohl ich bis 14.00 Dienst gahabt hätte? Die Begründung war, dass alle wegen zu wenig BW weniger Stunden arbeiten müssten.
wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts weiter dazu steht, so wie bei Walisha, gilt das für dich. Walisha wird damit nicht durch kommen, sie hat ja den Arbeitsvertrag mit der Klausel
dass Minusstunden bei Kündigung ausgeglichen werden müssen.

unterschrieben. Da gilt natürlich der Arbeitsvertrag.


ferdi



Anna
Beiträge: 48
Registriert: Mi 15. Dez 2004, 23:04

AW: Minusstundenabbau bei Kündigung

Beitrag von Anna »

Hallo ferdi,
man muss bedenken,dass es aber auch Arbeitsverträge gibt welche von vorn herein sittenwidrig sind. Das heißt es abzuklären.
Walisha musste das wahrscheinlich unterschreiben und der AG wusste schon aus Erfahrung warum er solche Klauseln reinsetzt.
Walisha ist ja bereit die Minusstd. nachzuarbeiten,nur der AG lässt sie nicht.
Er könnte es ihr ja ermöglichen in dem andere Mitarbeiter dafür heimgeschickt werden.
Aber dem AG bringt es natürlich Gewinn wenn er den Lohn kürzen kann.
Also ich finde Walisha hat gute Chancen ihr volles Gehalt zu bekommen.
Vielleicht hilft das hier weiter. Das Forum beantwortet kompetent und rasch. Nur nicht die Fragen in der Ich-Form stellen!!!!!

http://www.juraforum.de/forum/

In unserer Stadt kostet eine Anwaltsberatung so um die 70€
@ An die Teambetreuer : kann Walishas Beitrag ins Arbeitsrecht verschoben werden ?

ferdi, schön dass du seit einiger Zeit wieder schreibst. Ich habe dich so lange vermisst.
Vielleicht kann Wolfgang noch was dazu schreiben, wo steckt er denn?

Lg. Anna
Zuletzt geändert von Anna am Mi 1. Dez 2010, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Formul.



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