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Notfälle und Hausärzte

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 02:48
von Dirk Höffken
Hallo.

Recht für die pflegerische Praxis:

Durch Erzählungen einiger Kollegen und Forenbeiträge (auch dem unsrigen) bin ich auf ein Problem aufmerksam geworden, das mir so nie ins Bewusstsein gedrungen ist: Notfälle und Hausärzte.

1. Wie bekomme ich einen Hausarzt im Notfalldienst zu einem akut erkrankten Bewohner?

Ein Hausarzt im Notfalldienst ist verpflichtet sich bei (vermutlichen) Notfällen selbst vom Zustand des Bewohners zu überzeugen. Und zwar ohne Wenn und Aber! Diese Ansicht zieht sich durch die gesamte Rechtssprechung:

Beispiel:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen: 13T A 1039/01.T

Leitsatz (Teil, vermutlich nicht amtlich)

1. Ein niedergelassener Arzt, der im Notfalldienst tätig ist, verletzt seine berufsrechtlichen Pflichten in schwer wiegender Weise, wenn er telefonisch von der Mitarbeiterin eines Pflegeheims um ärztliche Hilfe gebeten wird, weil ein Heimbewohner möglicherweise einen Herzinfarkt erlitten hat, er aber gleichwohl den Kranken nicht aufsucht, um die erforderlichen ärztlichen Sofortmaßnahmen zu treffen bzw. anzuordnen.

2. Was mache ich als Pflegekraft wenn sich der besagte Hausarzt standhaft weigert seinen beruflichen Pflichten nachzukommen?

Hier wird immer wieder berichtet man trage es in die Dokumentation ein und gut. Die Verantwortung trage dann der Arzt. Lassen wir an dieser Stelle mal beweisrechtliche Fragen außer Betracht. Selbst wenn die Pflichtverletzung des Arztes unstreitig ist, hat sich die Pflegekraft durch den Versuch einen Arzt zum Notfalleinsatz zu bewegen und die Dokumentation seiner Ablehnung nicht von ihrer juristischen Verantwortung befreit. Gegebenfalls ist der Notarzt zu rufen!

Das ganze ändert sich auch nicht im Krankenhaus. Wenn der diensthabende Arzt nicht kommen will (So was soll es tatsächlich geben!?) ist eben der zweite Dienst zu verständigen.

MfG DH

Zitat:
Die Frage ist so gut, das ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte. Wenn ein Arzt hinter den Sarg seines Patienten geht, so folgt manchmal tatsächlich die Ursache der Wirkung. - Robert Koch