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Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 08:20
von Benutzer 6879 gelöscht
Wir möchten in unserem ambulanten Pflegedienst eine Pflegehelferin einstellen. Besteht die Möglichkeit, der Pflegehelferin nach dokumentierter Anleitung und Unterweisung, gewisse Aufgaben aus dem Bereich der Behandlungspflege zu übertragen, wie z.B. einfache Verbände, Insulingabe, Tabletten verabreichen (nicht stellen)??? :confused:

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 09:45
von Alexandra1
Wenn sie das eine 1 jährige hat darf sie Medis verabreichen ebenso Insulin, Verbände dürfen Formell nur 3 jährige anlegen. Wenn sie keine Ausbildung vorweisen kann darf sie generell keine Behandlungspflege durchführen.
Wer welche Leistungen durchführen darf steht doch normal in euren rahmenverträgen. Anbei einen Link
http://www.vdek.com/LVen/BAW/Vertragspa ... modell.pdf

ab Seite 21 kannst du es nachlesen wer welche Leistung bei der BP durchführen darf. Eine 1 jährigge Kraft darf nur Leistungen aus der Leistungsgruppe I durchführen.

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 12:48
von thorstein
Hallo

für Niedersachsen müsste folgender Rahmenvertrag gelten:

http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... ertrag.pdf

Ohne Gewähr.

Demnach wäre Medikamente verabreichen möglich.

Vielleich geht über einen materiellen Qualifikationsnachweis auch noch mehr. Entscheidend sind für dich nur die Regelungen in Niedersachsen. Wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, verwirrt leider nur.

Grüsse

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 15:16
von Alexandra1
Nach dem Beitrag von thorstein bin ich doch ein wenig erstaunt wie verschieden doch die regelungen in den einzelnen Bundesländern sind. Ohne formale Qualifikation wäre es in Baden Würrtenberg undenkbar Medikamente zu verabreichen. Wieder etwas gelernt.

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 17:43
von LuLaLi
Medikamente verteilen bei uns die ganz normalen Pflegehilfskräfte ohne jegliche Ausbildung. Sie dürften es eigentlich nicht? Ich musste sogar schon beine wickeln. Hab ich einfach irgendwie gemacht. Hatte zwar mal zugeschaut, hat dann aber natürlich nicht so ausgesehen wie bei der fachkraft. Dürfte ich das auch nicht?

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Mi 13. Okt 2010, 23:24
von Leah123
[quote=""LuLaLi""]Medikamente verteilen bei uns die ganz normalen Pflegehilfskräfte ohne jegliche Ausbildung. Sie dürften es eigentlich nicht? Ich musste sogar schon beine wickeln. Hab ich einfach irgendwie gemacht. Hatte zwar mal zugeschaut, hat dann aber natürlich nicht so ausgesehen wie bei der fachkraft. Dürfte ich das auch nicht?[/quote]

Wunder mich hier nur noch. :eek: Selbstverständlich dürfen PHK keine Medikamente austeilen. Kompressionsverbände sind ebenso untersagt. Obliegt nur der Fachkraft und auch nur diese darf darf diese Maßnahme in der Bewohnerakte handzeichnen.
Frage: Hast du diese Behandlung (keine Grundpflege) in der Akte mit deinem Handzeichen protokolliert?

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Do 14. Okt 2010, 05:56
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo LuLaLi,

ich weiss nicht, was deine Ausbildung "Fachhelferin" beinhaltet, habe ich noch nie gehört.

In RLP: APH dürfen Ko mpressionsverbände anlegen, Insulininjektionen durchführen, BZ und RR KOntrolle und Verbände wie PEG (wenn sie reizlos ist).
Das lernen sie auch in der Theorie.


Viel wichtiger wäre doch aber: habt ihr in dem Kurs nicht gelernt was ihr nicht dürft, wo eure Grenzen sind? Finde ich persönlich ganz wichtig, aufgrund der rechtlichen Situation.

Gab es zu deinem Arbeitsvertrag keine Stellenbeschreibung? Da steht sowas drin.


Sophie

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Do 14. Okt 2010, 11:16
von thorstein
Selbstverständlich dürfen PHK keine Medikamente austeilen.
Hallo Leah,

wo dürfen sie das nicht?

In Berlin? Genauer: In dem Heim, in dem du arbeitest?

Falls du deine Aussage gerne über dieses kleine Biotop, also dein Heim, ausdehnen möchtest, dann nenne doch bitte, bitte eine Quelle.

Ansonsten wäre der Satz: Bei uns in der Einrichtung dürfen.... richtig.

Grüsse

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Do 14. Okt 2010, 11:49
von Alexandra1
[quote=""GastGriesuh""]Hi, ist eine APH Ausbildung ( 1 Jährig) mit examen keine formale Qualifikation ??


LG[/quote]

Das war aus dem Ausgangsbeitrag nicht ersichtlich.

Gruss

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Do 14. Okt 2010, 12:35
von Leah123
[quote=""thorstein""]
Selbstverständlich dürfen PHK keine Medikamente austeilen.
Hallo Leah,

wo dürfen sie das nicht?

In Berlin? Genauer: In dem Heim, in dem du arbeitest?

Falls du deine Aussage gerne über dieses kleine Biotop, also dein Heim, ausdehnen möchtest, dann nenne doch bitte, bitte eine Quelle.

Ansonsten wäre der Satz: Bei uns in der Einrichtung dürfen.... richtig.

Grüsse[/quote]

Pflegehilfskräfte oder auch Pflegeassistenten dürfen das ja auch nicht, da sie keinerlei Ausbildung haben. Und ja, in unserer Einrichtung wird das so gehandhabt.
Anders sieht das natürlich bei den Alten-oder Krankenpflegehelfern aus, aber diese hatte ich ja nicht gemeint.

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Do 14. Okt 2010, 14:47
von thorstein
Also keine Quelle, und die von mir eingestellte Quelle für a: Niedersachsen und b: die häusliche Krankenpflege wird ignoriert. Das Stichwort lautet dort: materieller Qualifikationsnachweis.

Ich bin ziemlich sicher, das auch in Berliner Heimen Pflegehelfer Medikamente verabreichen. Aber was soll`s: Man trifft hier eine All-Aussage, wohl aufgrund göttlicher Eingebung und verunsichert damit andere. In Wirklichkeit hast du keine Ahnung, was Pflegehilfskräfte in Bayern, Bremen oder sonst wo dürfen. Darauf läuft es am Ende doch hinaus. Insofern bist auch völlig zu recht verwundert.

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 01:22
von Leah123
[quote=""thorstein""]Also keine Quelle, und die von mir eingestellte Quelle für a: Niedersachsen und b: die häusliche Krankenpflege wird ignoriert. Das Stichwort lautet dort: materieller Qualifikationsnachweis.

Ich bin ziemlich sicher, das auch in Berliner Heimen Pflegehelfer Medikamente verabreichen. Aber was soll`s: Man trifft hier eine All-Aussage, wohl aufgrund göttlicher Eingebung und verunsichert damit andere. In Wirklichkeit hast du keine Ahnung, was Pflegehilfskräfte in Bayern, Bremen oder sonst wo dürfen. Darauf läuft es am Ende doch hinaus. Insofern bist auch völlig zu recht verwundert.[/quote]

Offensichtlich werden hier Begrifflichkeiten völlig falsch interpretiert und du maßregelst möglicherweise zu unrecht. Deine Post kann ich also so nicht akzeptieren.
Du schreibst, dass Pflegehelfer Medikamente verabreichen dürfen etc...
Wie du meinem ursprünglichem Beitrag entnehmen kannst, sind Pflegehelfer (Pflegehilfskräfte oder auch Pflegeassistenten) Mitarbeiter aus artfremden Bereichen, die kein Basiswissen haben. Sie kommen z.B. aus der Viehzucht, von McDonalds oder sind Schüler und werden nur zweckgebunden in der Pflege eingesetzt, um möglicherweise ihr Taschengeld aufzubessern. Gerne sagt man auch Minijobber.
Und du meinst jetzt, diese Mitarbeiter dürfen u.a. Medis verabreichen. :eek:
Bin enttäuscht von dieser, deiner Aussage und der Unterstellung, ich hätte keine Ahnung.
Ich habe sehr wohl Ahnung und kann dir nur erneut sagen, dass in unserem Betrieb Pflegehilfskräfte oder auch Pflegeassistenten keine Behandlungspflege ausüben (dürfen).
Ich erwähne gerne erneut, dass ich nicht die Alten-oder Krankenpflegehelfer meine.

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 10:35
von Teeyop
Guten Morgen, in Hessen sind die von dir erwähnten 500 Stunden Kurse nicht erforderlich. Es müssen lediglich die einzelenen Schulungen für die betreffenden SGB V Leistungen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Weiterhin was hast du mit Christel Gerling zu tun ? Ständig tauchen Verlinkungen auf ihre Seite auf, ich dacht du betreibst eine eigene Einrichtung....
Zudem Rahmen- und Vergütungsverträge des BAD und BPA nicht den gleichen Inhalt haben müssen.

mfg

Teeyop

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 23:34
von Leseratte
Also in meiner Ausbildungseinrichtung und auch wo ich jetzt bin durften nur Fachkräfte Behandlungspflege machen. Ich weiß aber nicht wie das in Sachsen generell geregelt ist.

Aber mal 'nen anderen Gedanken dazu:
Einerseits wäre es ja nicht schlecht bei dem Fachkräftemangel bzw. der oft desolaten Personalsituation, wenn auch eine Pflegehelferin mal die Medis verteilen könnte (zB. hätte ich da heute keinen kurzen Wechsel machen müssen, da hätte eine Helferin die Medis austeilen können und für die paar spezielleren Sachen im Spätdienst hätte die Fachkraft vom anderen WB helfen können)
Andererseits könnte ich mir duchaus vorstellen, das Einrichtungen dann lieber die billigeren Helfer einstellen und eine Fachkraft für die spezielleren Dinge für mehrere Wohnbereiche genommen wird.

>> So nach dem Motto: Warum teuer, wenns auch günstig geht! <<

Und jetzt Gute Nacht - um 4:00 Uhr klingelt mein Wecker :sc hlaf

AW: Pflegehelferin kann Behandlungspflege ausführen?

Verfasst: Sa 16. Okt 2010, 20:38
von Petra 777
Hallöchen,

hab grad die Entsteheungsgeschichte der Krankenpflege und der Altenpflege in der Schule gelernt. Weiss eigentlich grad nicht wo Euer Problem liegt ;-)
Wenn man sich vorstellt wer früher wem geplegt hat. Das hat mich fast umgehaun ;-/
Naja, aber ohne Ausbildung find ich es doch recht gefährlich! Aber trotzdem sollte man nicht übertreiben gell? =))