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AW: Urlaubstag an gesetzlichem Feiertag

Verfasst: Do 1. Apr 2010, 07:02
von Griesuh
Hallo, wie so willst du doppelt bezahlt werden?
Du hast Urlaub bekommen und das wars.
Aber, ein Feiertag ist kein Arbeitstag, dafür darf kein Urlaub berechnet werden.
Wer an Feiertagen arbeitet erhält dafür Freizeitausgleich oder wenn nicht möglich Mehrstunden mit Zuschlägen ausbezahlt.

LG