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AW: bettgitter

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 13:50
von Kati123
Grundsätzlich bedarf die Anbringung von Bettgittern einer richterlichen Genehmigung, da sie einen Menschen am Verlassen des Bettes hindern und somit eine Freiheitseinschränkung darstellen. Ausnahmen gelten aber bei Bewohnern, die aufgrund ihres Krankheitsbildes oder ihres Allgemeinzustandes nicht mehr in der Lage sind, das Bett aus eigener Kraft oder eigenem Antrieb zu verlassen. Hier wird ein ärztliches Attest nötig. Dann dürfte der Betreuer auch ein Bettgitter anordnen, wobei sich mir dann auch nicht erschließt, warum ein Mensch ein Bettgitter braucht, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist das Bett zu verlassen oder seine Position zu verändern. Aber es soll ja auch da schon die tollsten Ausnahmen gegeben haben.

Auch wenn ein Bewohner die Anbringung der Bettseitenteile selbst wünscht, ist eine gerichtliche Genehmigung nicht nötig ( sollte dann schriftlich fixiert werden und protokolliert werden, wann fixiert wurde ). Sollte eine Meinungsäußerung möglich sein, aber keine Unterschrift geleistet werden können ( z.b. wegen Lähmung ) kann im Beisein von Zeugen auch von Angehörigen oder Betreuern unterschrieben werden.

So kenne ich die Gesetzeslage aus unserem Haus. Wir haben dafür einen regelrechten Bogen mit Vordrucken, der für alle Gegebenheiten ein Blatt vorhält.

AW: bettgitter

Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 20:36
von jilsi
So ist es bei uns auch.
Ich hatte vor einigen Wochen mal ein Gespräch mit einem Richter.
Sollte man eine Fixierung für jemanden beantragen, der eigentlich auch ohne Bettgitter nicht aus dem Bett fallen würde, könnte es passieren, das der Richter es genau aus diesem Grund ablehnt. Und dann muss man das Gitter unten lassen.
Zieht man es hoch, kann rein rechtlich gesehen dem Heim auch ohne Anordnung nicht allzuviel passieren, da es im eigentlichen Sinne keine Fixierung darstellt.

Oh und falls jemand eine andere Meinung hat, dies sind sinngemäß die Worte des Richters, nicht meine ;-) ....

Lg jilsi