AW: bettgitter
Verfasst: Mi 26. Aug 2009, 13:50
Grundsätzlich bedarf die Anbringung von Bettgittern einer richterlichen Genehmigung, da sie einen Menschen am Verlassen des Bettes hindern und somit eine Freiheitseinschränkung darstellen. Ausnahmen gelten aber bei Bewohnern, die aufgrund ihres Krankheitsbildes oder ihres Allgemeinzustandes nicht mehr in der Lage sind, das Bett aus eigener Kraft oder eigenem Antrieb zu verlassen. Hier wird ein ärztliches Attest nötig. Dann dürfte der Betreuer auch ein Bettgitter anordnen, wobei sich mir dann auch nicht erschließt, warum ein Mensch ein Bettgitter braucht, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist das Bett zu verlassen oder seine Position zu verändern. Aber es soll ja auch da schon die tollsten Ausnahmen gegeben haben.
Auch wenn ein Bewohner die Anbringung der Bettseitenteile selbst wünscht, ist eine gerichtliche Genehmigung nicht nötig ( sollte dann schriftlich fixiert werden und protokolliert werden, wann fixiert wurde ). Sollte eine Meinungsäußerung möglich sein, aber keine Unterschrift geleistet werden können ( z.b. wegen Lähmung ) kann im Beisein von Zeugen auch von Angehörigen oder Betreuern unterschrieben werden.
So kenne ich die Gesetzeslage aus unserem Haus. Wir haben dafür einen regelrechten Bogen mit Vordrucken, der für alle Gegebenheiten ein Blatt vorhält.
Auch wenn ein Bewohner die Anbringung der Bettseitenteile selbst wünscht, ist eine gerichtliche Genehmigung nicht nötig ( sollte dann schriftlich fixiert werden und protokolliert werden, wann fixiert wurde ). Sollte eine Meinungsäußerung möglich sein, aber keine Unterschrift geleistet werden können ( z.b. wegen Lähmung ) kann im Beisein von Zeugen auch von Angehörigen oder Betreuern unterschrieben werden.
So kenne ich die Gesetzeslage aus unserem Haus. Wir haben dafür einen regelrechten Bogen mit Vordrucken, der für alle Gegebenheiten ein Blatt vorhält.