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AW: lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen

Verfasst: Mo 3. Aug 2009, 02:23
von Dirk Höffken
Hallo Gast222,

führt die Krankheit/Verletzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Tode und die Behandlung schiebt den Todeszeitpunkt nur nach hinten spricht man von lebensverlängernden Maßnahmen. Ist die Krankheit/Verletzung bei Behandlung nicht tödlich (i.w.S. heilbar) wird von lebenserhaltenden Maßnahmen gesprochen.

Dies ist eine grobe Definition. Die Grenzen sind fließend und nicht immer eindeutig. So kann z.B. eine PEG je nach Situation sowohl eine lebensverlängernde als auch eine lebenserhaltende Maßnahme sein. Oft lässt sich das erst hinterher feststellen.

Entscheidend sind auch nicht objektive Definitionen, sondern das subjektive Verständnis deiner Mutter von den Begrifflichkeiten! Es kommt i.w.S. somit nicht auf die ratio legis, sondern auf den Sinn der Vorschrift, den Willen deiner Mutter, an.

Solch unpräzisen Begriffe/Formulierungen/Patientenverfügungen sind im Falle des Falles (wenn sich Ärzte auf die Hinterbeine stellen) wenig zielführend und damit schwer durchzusetzen. Da mag die Patientenverfügung noch so verbindlich sein!

Gruß Dirk