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btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 19:33
von antonella123
Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal dringenst einen Rat, folgender Sachverhalt:

Ambulante Pflege, Patient wird 5 mal tgl. angefahren (also besucht, nicht angefahren mit :-) ...
Tochter hat die Betreuung für alle Bereiche einschl. der Gesundheitsfürsorge.
Sie verabreicht wild Medikamente die vom HA verordnet werden. Tllidin, Morphin, Novalgin. Teilweise in Abständen von 3 Std.
Pflegedienst schlägt Übernahme der Medikamentengabe vor , möchte jedoch Kontrolle über BTM haben und dieses im Büro hinterlegen. Damit ist die Tochter nicht einverstanden, obwohl der Arzt bescheinigt hat das die Gabe des BTM vom Pflegedienst vollzogen werden soll, allerdings nur BTM worunter Tilidin und Novalgin wohl nicht fallen.
Pat kommt am nächsten Tag ins KH, angeblich weil eine Mitarbeiterin die erkältet war, ihn angesteckt hat und er deshalb nun eine Pneumonie hat (Mitarbeiterin war nur an 2 Tg. dort, als Ansteckung behauptet wurde und der Pat auf Wunsch der Tochter ins KH kam.)
Eingeliefert wurde er mit einem RR von 80/40 wahrscheinlich zurückzuführen auf die 3 malige Gabe von je 20 Tr. Tillidin im Abstand von nur 3 Std.
Was soll man in so einem Fall tun? Was würdet ihr tun?
Außer natürlich dokumentieren was das Zeug hält. Ebenfalls problematisch ist, das die Dame in sämtlichen KH, Altenheimen bei den HA bekannt ist und außer ihrer Wenigkeit ist natürlich auch jeder unfähig. Hat jemand einen ähnllichen Fall erlebt? Die Krankenkasse scherrt sich nicht darum, denen sind die Umstände bereits bekannt.

Gruss
Antonella123

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 22:02
von banowski
Ich würde auf jeden Fall die Behörden informieren,wie z.b. Amtsgericht und einen Betreuer von Amts wegen bestellen,
rechtslage: § 1896 ABS.2 BGB Gefahr für Leib und Leben, denn die Tochter setzt das Leben des Pat., der ambulant betreut durch die Gabe der BTM aufs Spiel, andererseits macht sie ihn abhängig, obwohl der Arzt die Medikamente zwar verordnet, aber die Tochter sie nicht fachgerecht einsetzt bzw. gibt. Das ist fahrlässige wenn nicht sogar vorsätzliche Körperverletzung, und wenn man davon weiß, macht man sich strafbar, auch für jemanden, dem der Zustand bekannt ist, kann u.U. Unterlassung nachgewiesen werden.
Ich als AP würde nicht lange fackeln und sofort das Amtsgericht informieren oder die Polizei.
Dokumentieren ist jetzt unerlässlich, schon weil ein ambulanter Pflegedienst auch wg. Unterlassung verklagt werden könnte

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 22:02
von banowski
Ich würde auf jeden Fall die Behörden informieren,wie z.b. Amtsgericht und einen Betreuer von Amts wegen bestellen,
rechtslage: § 1896 ABS.2 BGB Gefahr für Leib und Leben, denn die Tochter setzt das Leben des Pat., der ambulant betreut durch die Gabe der BTM aufs Spiel, andererseits macht sie ihn abhängig, obwohl der Arzt die Medikamente zwar verordnet, aber die Tochter sie nicht fachgerecht einsetzt bzw. gibt. Das ist fahrlässige wenn nicht sogar vorsätzliche Körperverletzung, und wenn man davon weiß, macht man sich strafbar, auch für jemanden, dem der Zustand bekannt ist, kann u.U. Unterlassung nachgewiesen werden.
Ich als AP würde nicht lange fackeln und sofort das Amtsgericht informieren oder die Polizei.
Dokumentieren ist jetzt unerlässlich, schon weil ein ambulanter Pflegedienst auch wg. Unterlassung verklagt werden könnte

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 16:27
von antonella123
Hallo,
danke für die Antwort. Hat sich heute von selbst erledigt, die Tochter muss wohl Angst gehabt haben, dass ihr jemand genauer auf die Finger guckt. Sie hat einen neuen Pflegedienst der bereits ab morgen erscheint. Schade, wir haben zwar den HA darüber informiert, aber nun wird wohl erstmal wieder lange nichts passieren.

Gruss
Antonella

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 20:58
von Amy21
ja so schnell geht das!!! und irgendwann liegt der mensch dann überdosiert inner wohnung....... na hoffentlich iss der nächste PD genauso schlau!!! sie kann ja nicht immer davon rennen!

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 21:01
von Suse2
hm, hat sich also durch Wechsel des PD erledigt..aber für's nächste Mal...
Tllidin, Morphin, Novalgin.
Morphin und Tilidin dürfen nicht zusammen gegeben werden, das sie sich gegenseitig aufheben!!

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 17:49
von D_in_CH
[quote=""Suse2""]hm, hat sich also durch Wechsel des PD erledigt..aber für's nächste Mal...
Tllidin, Morphin, Novalgin.
Morphin und Tilidin dürfen nicht zusammen gegeben werden, das sie sich gegenseitig aufheben!![/quote]

Ich habe das so verstanden, das die Angehörige diese Kombinationen verabreicht. Entweder komplett oder nebenbei zum PD.
Sehe das aber auch von der Seite des HA, das dieser vielleicht nicht gut aufgeklärt hat.
Wobei, wenn er sich weigert, diese Kombis zu schreiben - geht man halt zu nem anderen.
Schwierig, schwierig....

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Do 30. Jul 2009, 11:30
von antonella123
Hallo ihr Lieben,

tja den Hausarzt haben wir auch nicht verstanden. Wie dem auch sei, der Vater ist jetzt in der Psychatrie, die Mutter im KH untergebracht. Die Tochter hat sich mir ihrem Schnellschuss den PD zu wechseln selbst keinen Gefallen getan, da sie hier in der Stadt fast alle PD durch hat und der jetzige HA der einzige war, der die Bereitschaft zeigte die Eltern noch als PAt aufzunehmen, denke ich es musste so kommen, vielleicht nimmt es ja auf diesem Weg ein gutes Ende. Vielleicht hat man aber auch einfach den falschen in die Psyche eingeliefert ?? Spass beiseite, es ist schon manchmal erstaunlich was so alles passiert und wieviele Hebel sich gar nicht in Bewegung setzen lassen um etwas zu ändern.

LG
Antonella123

AW: btm in der ambulanten pflege

Verfasst: Di 8. Sep 2009, 20:28
von mija1605
wenn der hausarzt intelligent gewesen wäre hätt er ihr einen genauen plan erstellt wie sie die medikamente zu verabreichen hat. anhand der verordnung kann er ja errechnen wie lange das morphin das novalgin und tillidin reichen muss. angenommen das zeug soll für 1 monat reichen und sie hätte nach 2 wochen ein rezept angefordert hätte ich als hausarzt keine neuen rezepte mehr ausgestellt.