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AW: Rechtliches: Gewerblicher Besuchsdienst

Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 09:49
von ~Ben~
Hallo Andi,

wenn Du vorhast, eine solche selbstständige Tätigkeit auszuführen, solltest Du Dich mit dem Fragen an einen Anwalt f. Arbeitsrecht wenden. Nur dieser kann Dich kompetent, individuell und rechtssicher beraten und informieren.

Grundsätzlich musst Du ein Gewerbe anmelden. Besuchsdienste zählen als Dienstleistung und sind nicht genehmigungspflichtig. Evtl. empfiehlt sich für den Anfang die Kleinunternehmerregelung nach §19 UsTG.

Ein Dienstleistungsvertrag ist sinnvoll, Musterverträge sind über Google zu finden (formblitz etc).
Dein Arbeitgeber muss, sofern es sich um eine Nebentätigkeit handelt, die Genehigung erteilen, bzw. schriftl. darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Auch Versicherungen sind äußerst empfehlenswert, insbesondere die gewerbliche Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Wenn Du einer Straftat beschuldigt wirst, befinden wir uns im Strafrecht. Präventiv kannst Du Dich wohl kaum dagegen schützen, aber ich denke, im Verfahren würde die Wahrheit schon an's Licht kommen.

Viel Erfolg.

Liebe Grüße
Ben

AW: Rechtliches: Gewerblicher Besuchsdienst

Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 10:05
von -Felicitas-
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