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AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 22:44
von Dirk Höffken
Hallo Wuschel,

da die Betreute der Untersuchung durch den Arzt zustimmte und dies der Schilderung nach durfte bedarf es keiner weiteren Diskussion mit dem Betreuer und auch keiner Entschuldigung.

Die Anwendung des § 323c StGB führt im übrigen beim geschilderten Sachverhalt, selbst bei einem dadurch eintretenden Akutereignis, nicht respektive nur mit geringer Wahrscheinlichkeit zu einer Strafbarkeit.

Gruß Dirk

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: Sa 6. Jun 2009, 21:17
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Dirk,

wozu hat die Dame dann eine Betreuung? Soweit mir bekannt sind wir sogar verpflichtet, dem Betreuer Medikamentenänderungen mitzuteilen und auch auf das Einverständnis zu warten. (Aussage zweier Juristen auf verschiedenen Fort- und Weiterbildungen).

Sophie

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: So 7. Jun 2009, 11:55
von Dirk Höffken
Hallo Sophie,

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung! Ziel des Betreuungsrechtes ist es dem Betreuten ein so weit wie möglich selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Ist der Betreute einsichtsfähig, ist sich also über die Tragweite seiner Entscheidung bewusst, kann er selbstverständlich in ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen einwilligen. Der Wille des Betreuers ist insoweit erst einmal unbeachtlich!

Ist der Betreute nicht mehr einsichtsfähig, nicht zu verwechseln mit geschäftsunfähig (§ 104 BGB), bedarf es der Einwilligung des Betreuers insoweit er für den Bereich der Gesundheitsfürsorge bestellt ist. Anders sieht es bei einem Einwilligungsvorbehalt aus (§ 1903 BGB). Für schwerwiegende Eingriffe benötigt der Betreuer zusätzlich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (§1904 ff. BGB).

Wie die beiden Kollegen zu einer diametral entgegengesetzten Auffassung gelangen lässt sich augrund der klaren Rechtslage von hier aus naturgemäß nicht nachvollziehen.

Gruß Dirk

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: So 7. Jun 2009, 17:24
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Dirk,

mir ist das von dir beschriebene durchaus bekannt. Dennoch macht es doch Sinn. Beispielsweise können demente BW durchaus damit einverstanden sein, und es aber später nicht mehr wissen, deshalb haben sie ja wohl auch Betreuungen. Für mich macht das Sinn. Da ich die eine Juristin schon länger kenne und auch ihre Kompetenz im Betreuungsrecht schätze, denke ich vielleicht gibt es Dinge die verschfieden betrachtet werden können. Sicherlich gibt es das in der Juristerei häufiger.

Grüsse Sophie

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 18:15
von Wuschel
@ all,

also mich würde es mal wirklich richtig interessieren, was darf ein Betreuer und was nicht!!

Der Betreuer der Fr.** hat die Gesundheitsfürsorge unter sich, darf er mir vorschreiben welchen Arzt ich, ob bei Notfall oder nicht, konsultieren darf?
Darf er entscheiden, welchen Arzt ich anrufen darf und welchen nicht wenn ich z.B. Medikamente brauch u. der Hausarzt/Vertretungsarzt nicht da ist?
Muss ich ihn um Erlaubnis fragen, wenn es um das Wohl der Fr.** geht?
Hat er die Befugniss dazu, zu entscheiden, wenn ich nachts einen Notfall/nicht Notfall bei Fr.** habe,ob wir einen Krankenwagen holen dürfen oder nicht?
Wer gibt ihm das Recht dazu, über Leben oder Tod zu entscheiden?
Darf er entscheiden ob Fr.** ins Krankenhaus kommen soll oder nicht?
Darf er mir vorschreiben, welche Medikamente sie zusätzlich bekommen darf oder welche nicht?
Kann ein Betreuer seine Betreuungsrechte missbrauchen? Wie erkenn ich das?

Zwar steht über ihrem Bett die Info:"Keine Reanimation!", aber es gibt z.B. andere Vorgänge wie Stürze, gebrochene Gliedmaßen....ect. und der Betreuer entscheidet?? über KH-oder nicht!

Der Betreuer verwaltet auch ihr Geld und sie muss ihn um jeden Cent anbetteln.

Muss der Betreuer über das Geld das er von der Fr.** für seine Betreuungsdienste bekommt Rechenschaft ablegen, wenn er z.B. zu seinem Geburtstag eine große Summe Geld bekommt.
Wird das nachgeprüft, für was der Betreuer das Geld der Fr.** ausgibt oder warum er eine große Summe Geld bekommen hat? Ob er es für sie ausgegeben hat oder es privat bekommen hat?
Ist ein Betreuer dem Gericht unterstellt nur wenn er gerichtlich angefordert wurde oder auch wenn er ein privater Betreuer ist?
Muss der Betreuer in irgendeinem Verein für Betreuer Mitglied sein?

(Fr.** ist voll geschäftsfähig)

VG
wuschel :confused:

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 19:09
von Wuschel
Hallo Dirk,

sorry, ich habe das nicht verstanden, was bedeutet das?
nicht respektive nur mit geringer Wahrscheinlichkeit zu einer Strafbarkeit.
LG
wuschel

AW: Juristisch nicht korrekt??

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 21:59
von Knülpf
Hallo Wuschel,

die Frage sollte eher sein, was sind die Aufgaben/Pflichten eines Betreuers. Wenn Du Dich im Betreuungsrecht gar nicht auskennst empfehle ich Dir, Dich über die Grundlagen z. B. bei Wikipedia zu informieren. Ganz grundsätzlich, er soll die Angelegenheiten regeln um die sich der Betreute nicht mehr selbst kümmern kann, und zwar im Sinn und zum Wohl des Betreuten.

Zu Deinem "Fall": Warum ist er für Fr. ** als Betreuer bestellt? Welche Entscheidungen kann sie selbst treffen? Wenn sie im Augenblick einer Arztbehandlung zustimmt, sich aber hinterher nicht mehr daran erinnern kann, dann kann es in ihrem Interesse sein wenn er die Entscheidungen trifft z.B. zu welchem Facharzt sie geht, welche Therapien sie bekommt, insbesondere wenn es um schwerwiegende Entscheidungen geht. Auch ihr seid dann auf der sicheren Seite. Sieh es positiv, er nimmt die immense Verantwortung ernst und möchte sichergehen, dass ihre Behandlung überlegt und in ihrem Sinn erfolgt.

Warum sprecht ihr nicht die Eventualitäten mit ihm und ihr gemeinsam ab, dann seid ihr im Alltag nicht bei jeder Lappalie darauf angewiesen ihn überhaupt erreichen zu können: Welche Ärzte, Vertretungsärzte, welche Grundsätze außer "keine Rea", wie verfahren wenn er nicht erreichbar ist, wie oft wird er über den Verlauf udn wie schnell über Änderungen/ Besonderheiten informiert... (will er auch Sonntagmorgens um 5:00 angerufen werden, wenn...?)

Das alles für die normale Behandlung. Im Notfall ist eine Patientenverfügung das einzige, was ich mir sinnvoll vorstellen kann.

Über die Verwaltung ihres Geldes muss er beim Vormundschaftsgericht Rechnung ablegen. Wenn sie um jeden Cent betteln muss könnte das daran liegen dass sie nciht viel Geld hat - ein großzügiges Geldgeschenk an den Betreuer scheint mir unter allen Umständen suspekt.

Betreuungen laufen immer über das Vormundschaftsgericht. Es gibt die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine (Behörde/Verein gilt juristisch als Betreuer, die ausführenden Personen sind Angestellte), Berufsbetreuer (Selbständige, können einem Verband angehören), aber auch ehrenamtliche Betreuer z.B. wenn Angehörige die Betreuung übernehmen, diese müssen keinem Verein angehören. Außerdem gibt es die (General-)Vollmacht, die nichts mit einer Betreuungsbedürftigkewit zu tun hat.

Wenn Fr. ** "voll geschäftsfähig" ist und gleichzeitig einen Betreuer für den Bereich Vermögen hat, heißt das, dass sowohl ihr Betreuer als auch sie selbst mit ihrem Geld Geschäfte tätigen können.

Wenn Du der Meinung bist, dass dieser Betreuer nicht geeignet ist, um in Fr. **'s Sinn zu handeln, musst Du Dich an das Vormundschaftsgericht wenden.

Grüße, k.