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Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 14:48
von mekiam
Hallo,
mich würde mal interessieren ob es bei Sterbenden andere Pflegevergütungen gibt, ob sie extra gelder bekommen für die Betreuung und begleitung? Weiss es jemd von euch? Oder kann mir jemand sagen wo ich es im Internet raus bekommen?
Vielen dank im Vorraus
LG amira05
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 22:31
von schensi
Hallo mekiam,
meines Wissens gibt es keine Extra-Vergütung für Sterbende.
Die einzigste Möglichkeit ist m.E. eine Erhöhung der Pflegestufe, sofern sich der Sterbeprozess auf die Pflegebedürftigkeit auswirkt (was i.d.R. anzunehmen ist). Nur bleibt abzuwägen, ob sich das "noch lohnt"
P.S.: Entschuldigung für die nüchterne Ausdrucksweise.
Jens
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Fr 22. Mai 2009, 23:42
von Suse2
extra Vergütung nein......ist schon wie Schensi sagt/schreibt
wenn es um die Zeit geht bzw das aus personellen Gründen keine Begleitung leisten könnt wäre der ambulante Hospizdienst sicher eine gute Hilfe
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 08:33
von agidog
Morgen @ all,
mal ne Frage:
Es gibt doch die PS IV, ist die "nur" für Pat. im Hospiz und im Wachkoma gedacht?
Im Voraus Dank von der (unwissenden)
agidog
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 09:34
von Suse2
Nein das ist unabhängig von der Unterbringung, ob Heim,Hospiz oder zu Hause..
Kriterien schau hier:
http://www.pflegestufe.info/gesetze/ori ... efall.html
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 11:46
von agidog
@ Suse2
Danke für die Info
Grüßle agidog
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 12:47
von schensi
... ganz genau zu sein, die PS 4 gibt's so nicht. Um was es hier geht ist die PS 3 Härtefall ...
Jens
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 13:32
von mekiam
Danke euch allen für die Antworten. Ich hatte gedacht, das dieses Pflegegesetzt für die Betreuung auch für Sterbende ist. Ist das wirklich nur für Demenz Kranke, geistig Behinderte und psychisch Kranke?
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: So 24. Mai 2009, 11:25
von schensi
Hallo mekiam,
du meinst jetzt sicherlich die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (ambulant) bzw. § 87b SGB XI (stationär). Dafür benötigt der Betroffene jedoch eine "eingeschränkte Alltagskompetenz", die sich im wesentlich am Verkennen alltäglicher Situationen festmacht. Somit fallen Sterbende in der Regel nicht unter diese Personengruppe.
Jens
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: So 24. Mai 2009, 12:55
von mekiam
[quote=""schensi""]Hallo mekiam,
du meinst jetzt sicherlich die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (ambulant) bzw. § 87b SGB XI (stationär). Dafür benötigt der Betroffene jedoch eine "eingeschränkte Alltagskompetenz", die sich im wesentlich am Verkennen alltäglicher Situationen festmacht. Somit fallen Sterbende in der Regel nicht unter diese Personengruppe.
Jens[/quote]
Hallo Jens,
ja genau das meinte ich. Aber sowas gibt es nicht für sterbende? Das kann doch nicht angehen.
Tanja
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: So 24. Mai 2009, 18:03
von schensi
Hallo Mekiam,
in der Tat, so etwas gibt es hier nicht, mit einer Ausnahme im Bereich der Krankenversicherung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37b.html
Jens
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: So 24. Mai 2009, 20:56
von mekiam
Danke dir. Das hilft mir schon etwas weiter. Obwohl ich der Meinung bin, man könnte schon mehr machen für Sterbenden. Aber leider interessiert niemand was ich denke.
Danke dir für deine Antwort.
LG Tanja
AW: Extra Pflegevergütungen bei Sterbenden
Verfasst: Mo 25. Mai 2009, 21:42
von doedl
Hallo Tanja
es gibt- je nach Bundesland verschieden- Förderungen für spezielle Palliativ- Pflegedienste; erkundige Dich am besten beim Landratsamt Deiner Stadt und der zuständigen Pflegekasse.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, mit der Pflegekasse eine Einzelfallvergütung auszuhandeln; wie hoch Deine Chancen sind, kann ich leider nicht beurteilen. Grundsätzlich steht in den Rahmenvereinbarungen, dass die Kostenträger verpflichtet sind, den Pflegedienst so vergüten, dass er wirtschaftlich arbeiten kann- darauf kannst Du Dich berufen.
Gruß Doedl