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recht

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 15:33
von Diane
:smile

Hallo,
darf ich als Pflegekraft einen verschlossenen Arztbrief öffnen?Der Brief liegt zb. bei einem Patienten,der nach 4 Wochen KH.entlassen wird,keinerlei Übergabe ect.vorliegt,kein Insulin bzw Medikamentenplan mitgeschickt wird und esnach 19Uhr ist.

AW: recht

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 15:52
von andrea
Um hier auf der sicheren Seite zu sein solltest du vorab den diensthabenden Arzt telefonisch informieren.
Entweder er kommt dann umgehend zum Hausbesuch oder bittet darum ihm den Brief zuzufaxen.
Mit unseren Hausärzten ist das abgesprochen, wir faxen den Arztbrief und setzen uns dann telefonisch mit ihm in Verbindung.
Gruß andrea

AW: recht

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 20:06
von jilsi
Hi

Kann mich andrea nur anschließen. Wir dürfen auch öffnen, dann wird gefaxt und telefoniert..

Lg jilsi

AW: recht

Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 20:52
von ilios1966
Hallo

Wir haben dazu ein Dokument welches bei Einzug der Bewohner von diesen und vom jeweiligen Hausarzt unterschrieben wird.So sind wir auf der sicheren Seite

Lg ilios

AW: recht

Verfasst: Do 23. Apr 2009, 13:57
von Diane
Danke für Euere Antworten,mich würde trotzdem noch die rechtliche Seite in Bezug auf Briefgeheimniss und oder Datenschutz--interessieren.

AW: recht

Verfasst: Do 23. Apr 2009, 15:28
von andrea
[quote=""Diane""]Danke für Euere Antworten,mich würde trotzdem noch die rechtliche Seite in Bezug auf Briefgeheimniss und oder Datenschutz--interessieren.[/quote]

Hallo Diane
ohne Erlaubnis dürfen wir sicher keine Arztbriefe öffnen zumal diese ja nicht einmal uns, sondern unser Klientel betreffen. Das darf logischerweise nur in Absprache mit den Hausärzten passieren. Allerdings habe ich bisher keinen Arzt kennengelernt der ausdrücklich selbst den Orginalbrief sehen wollte.
Gruß andrea

AW: recht

Verfasst: Do 23. Apr 2009, 21:34
von Suse2
sehr interessant !!

..bei uns ist das öffnen der Arztbriefe von Seiten der Doc's kein Problem..wobei es von seiten des KL immer so ist das wir 3 Umschläge bekommen...Pflegeüberleitungsbogen, Arztbrief für den HA und einen für die Pflege