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Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 14:31
von Honeycake
Also es geht um folgendes, ich bin seit dem 1.2. als Altenpflegehelferin beschäftigt, verdiene monatlich netto ca. 600-700 €, habe einen 24/Std Vertrag, in dem auch steht, das ich meinem Arbeitgeber meine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss und keine Nebenbeschäftigung aufnehmen darf. Aber was tun wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht?! Ich werde meine Chefin mal fragen ob ich mir für Nachmittags noch einen Job suchen darf, da ich bei ihr ja eigentlich sogut wie nur Frühdienst habe.

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 17:03
von Monchichi
......

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 18:52
von Benutzer 204 gelöscht
Du darfst keinen Nebenjob in der Pflege (andere Pflegedienste,Altenheime u.s.w.) machen.
Aber wenn Du z.Bsp. putzen gehst geht das Deinen AG nichts an.

Wenn ich Deine Beiträge die Du alle geschrieben hast seitdem Du bei diesem AG
bist lese empfehle ich Dir eine neue Arbeitsstelle zu suchen.Du wirst dort nicht
glücklich werden.

LG

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 22:09
von Honeycake
Bin dort nur vorübergehend, fange am 1.9. eine Ausbildung zur Altenpflegerin an, von daher arbeite ich hier jetzt nur als Altenpfllegehelferin zur "Überbrückung"

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 22:10
von Honeycake
@Monchichi:
Jap habe Steuerklasse 1. Es ist bei uns nur blöde, manchmal haben wir mehr geld und manchmal weniger, haben kein festes Gehalt, sondern nur einen festen Stundenlohn von 8,76 € Brutto und werden dann halt nach den Stunden bezahlt die wir arbeiten.

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 13. Apr 2009, 23:22
von ~Ben~
[quote=""pegean""]Du darfst keinen Nebenjob in der Pflege (andere Pflegedienste,Altenheime u.s.w.) machen.
Aber wenn Du z.Bsp. putzen gehst geht das Deinen AG nichts an.

Wenn ich Deine Beiträge die Du alle geschrieben hast seitdem Du bei diesem AG
bist lese empfehle ich Dir eine neue Arbeitsstelle zu suchen.Du wirst dort nicht
glücklich werden.

LG[/quote]

Hallo,

das es ihn nichts angeht, stimmt so nicht. Der Arbeitgeber muss über eine Nebentätigkeit Kenntnis besitzen und sie i.d.R. auch genehmigen. Aber sie darf nur in bestimmten Fällen verweigert werden (z.B. Konkurrenzbetrieb, Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit, Leistungsabnahme usw.).

Liebe Grüße
Ben

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 20. Apr 2009, 08:59
von mavler
Hallo !
Also den Arbeitsvertrag würde ich gern sehen. Habt Ihr einen Tarifvertrag oder seid ihr an keinen Tarif gebunden?
1. Nebenbeschäftigung kann nur untersagt werden bei Konkurrenzbetrieben und/oder Gefahr der Beeinträchtigung Deiner Arbeitsleistung (z.B.in der Disco bis vier Uhr morgens, Umgang mit gefährlichen Stoffen usw.)
2.Du hast einen Vertrag über 24 Wochenstunden, also darf er Dich gar nicht weniger als Dein Stundensoll einplanen.
3. Seit wann kann jemand dazu verpflichtet werden, in seiner freien, nicht bezahlten Zeit sich zur Arbeit zur Verfügung zu halten ?Auch wenn AG das gerne hätten, die Leibeigenschaft wurde vor langer Zeit abgeschafft.

Mein Rat: Wende Dich an den Betriebsrat/MAV. Falls nicht vorhanden, schnell Mitglied werden bei verdi (ist sowieso empfehlenswert!), die können Dir kompetent helfen.

LG
Romana

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nicht!

Verfasst: Mo 20. Apr 2009, 10:19
von *Angie*
Off-Topic:

[quote]Ich kenne zwei AP-Helferinnen,beide haben netto über 1000 Euro bei einer Teilzeitstelle/26h die Woche[/quote] WHAT ????
Das hatte ich als Fachkraft bei 30 Stunden grad mal .... :mad:

AW: Laut Vertrag darf ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen, Gehalt reicht aber nich

Verfasst: Mo 27. Apr 2009, 20:29
von doedl
Hallo Alle

also mein letzter Wissensstand (ca 2 Monate als und von einem Arbeitsrechtler ausgesprochen): bei einer Teilzeitbeschäftigung kann der AG eine Nebenbeschäftigung nicht untersagen, da das Interesse des AN an Existenzsicherung höheren Rang hat.

Anders wäre es bei einer Vollzeitbeschäftigung; da könnte der AG sehr wohl auf sein Recht auf Zustimmung bestehen.

Gruß Doedl