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Betreuung ????

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 22:15
von maolmi
Hallo,

Eine Frau mit einer doch schon starken Demenz wird zu Hause vom Ehemann gepflegt (mit Hilfe der Fam.), das ist alles ok und läuft auch gut. Es wurde jetzt im Fam-Kreis darüber gesprochen was wäre, wenn es zu Hause nicht mehr geht, wann und ob Pflegedienst oder Heim........

Ich bin nun der Meinung, das einer aus der Fam. die Betreuung beantragen sollte, nicht weil ich denke das gegen den Willen der Frau was gemacht wird, sondern um der Fam. scherereien ersparen möchte, z.B. unterschreiben eines Vertrages und und und

Die Kinder meinen, das hätte alles noch Zeit und wenn was zu unterschreiben wäre könnte das ja Papa (also der Eheman der Frau) machen

Ist meine Anregung/Meinung falsch und wo ich das ggf nachlesen kann

Lg maolmi

AW: Betreuung ????

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 22:58
von andrea
Hallo maolmi
nein dein Hinweis ist absolut nicht falsch. Wenn der Ehemann keine Betreuung bzw. keine Vollmacht hat, wird er im Falle eines Notfalles kein Recht haben über die Ehefrau (deren Vormund/Betreuer) er ja nicht ist und die keine Vollmacht für den Ehemann abgegeben hat, zu entscheiden.
Vielleicht hilft dir dieser link etwas weiter
http://www.amtsgericht-eggenfelden.de/b ... srecht.htm

AW: Betreuung ????

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 23:16
von maolmi
Hallo andrea,
ja danke, der Link hilft mir, der ist bei meiner Suche wohl entgangen :confused:

Lg maolmi

AW: Betreuung ????

Verfasst: So 15. Mär 2009, 08:41
von Jill
Ist immer das gleiche falsche denken das automatisch der Ehepartner entscheiden darf :confused:
Im schlimmsten Fall hat der Ehepartner kein Mitsprache Recht und das Gericht setzt im Notfall jemanden völlig Fremdes als Betreuer ein.
Und den erstmal wieder los zu werden kann dauern. Man kann zwar beantragen das der Betreuer gewechselt wird aber das ist ein sehr langes prozedere :confused:

AW: Betreuung ????

Verfasst: So 15. Mär 2009, 11:11
von schensi
Hallo Jill,
Ist immer das gleiche falsche denken das automatisch der Ehepartner entscheiden darf
Da hast du völlig recht. Das falsche Denke existiert aber auch auf Seiten der Pflegekräfte, die oftmals völlig falsch annehmen, dass man dem Ehepartner bzw. den Kindern automatisch alles sagen darf, was den Bewohner / Patienten betrifft.

Jens

AW: Betreuung ????

Verfasst: So 15. Mär 2009, 16:15
von schnitte
eine betreuung kann jeder beantragen. du kannst also direkt beim vormundschaftgericht beanstanden, dass eine betreuung nötig wär.

AW: Betreuung ????

Verfasst: So 15. Mär 2009, 18:35
von maolmi
Danke für Eure Antworten,

ich wollte es nur noch mal für mich bestättigt habe, das ich richtig liege mit meiner Aussage (die alte Dame ist die Oma von ner guten Bekannten von mir).

Mit einer Betreuung kann sich die Familie noch schlecht anfreunden, bin dabei zu erklären, das schon das öffnen der Post, wenn sie an die alte Dame adressiert ist, nicht erlaubt, ist, oder, wie jetzt gewesen, der Antrag für die Höherstufung ja von ihr Unterschrieben werden muß und sie gar nicht weiß, was sie unterschreibt.....

Ich denke, das in vielen Köpfen immer noch die "Endmündigung" rumspuckt und der Sinn der Betreuung nicht richtig erkannt wird/ist

@ schnitte
wo beantragen ist schon klar,

Lg maolmi