AW: Berufsfremder Einsatz
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 23:21
Hallo Silly!
Deine Zusage finden wir ziemlich "silly" (engl: verrückt!). Ist in Deinem Berufskundeunterricht eigentlich nie zur Sprache gekommen, daß es in der Pflege Berufe für spezielle Altersgruppen gibt?? Daß Kinderkrankenschwestern ebenfalls drei Jahre ausgebildet werden, und zwar explizit für die Pflege von Kindern und Jugendlichen? Daß für die eigenverantwortliche Versorgung von Beatmungspatienten spezielle Weiterbildungen erforderlich sind?
Sich etwas "zutrauen" und etwas "können" sind zwei Paar Schuhe. Sowohl Dein Arbeitgeber als auch Du handelt in unseren Augen unverantwortlich (sorry!). Der Arbeitgeber, weil er Dir eine unqualifizierte Frage gestellt hat, ohne sich von Deiner tatsächlichen Qualifikation zu überzeugen, und Du, weil Du eine Aufgabe übernommen hast, für die Du nicht qualifiziert bist.
Du trägst eine Übernahmeverantwortung. Das heißt: machst Du etwas, für das Du nicht aus- oder weitergebildet bist, und das Kind erleidet dadurch einen Schaden, trägst Du auch die Verantwortung für die Folgen. Der Arbeitgeber wird sicherlich nicht schadlos davonkommen, aber bei Dir kann es bis hin zur Aberkennung des Examens führen.
Du solltest mit dem Arbeitgeber festlegen, was genau Deine Aufgaben bei den beatmeten Kindern sind, und alles ablehnen, was allgemeine Pflegeleistungen oder Sachen, bei denen Du Dir 100% sicher bist, übersteigt. Der Arbeitgeber soll Ansprechpartner benennen für alles, was mit der Beatmung selbst oder kinder-/säuglingsspezifischen Anforderungen zusammenhängt. Frag nach einer Fortbildung für Beatmungen!
Gruß
Deine Zusage finden wir ziemlich "silly" (engl: verrückt!). Ist in Deinem Berufskundeunterricht eigentlich nie zur Sprache gekommen, daß es in der Pflege Berufe für spezielle Altersgruppen gibt?? Daß Kinderkrankenschwestern ebenfalls drei Jahre ausgebildet werden, und zwar explizit für die Pflege von Kindern und Jugendlichen? Daß für die eigenverantwortliche Versorgung von Beatmungspatienten spezielle Weiterbildungen erforderlich sind?
Sich etwas "zutrauen" und etwas "können" sind zwei Paar Schuhe. Sowohl Dein Arbeitgeber als auch Du handelt in unseren Augen unverantwortlich (sorry!). Der Arbeitgeber, weil er Dir eine unqualifizierte Frage gestellt hat, ohne sich von Deiner tatsächlichen Qualifikation zu überzeugen, und Du, weil Du eine Aufgabe übernommen hast, für die Du nicht qualifiziert bist.
Du trägst eine Übernahmeverantwortung. Das heißt: machst Du etwas, für das Du nicht aus- oder weitergebildet bist, und das Kind erleidet dadurch einen Schaden, trägst Du auch die Verantwortung für die Folgen. Der Arbeitgeber wird sicherlich nicht schadlos davonkommen, aber bei Dir kann es bis hin zur Aberkennung des Examens führen.
Du solltest mit dem Arbeitgeber festlegen, was genau Deine Aufgaben bei den beatmeten Kindern sind, und alles ablehnen, was allgemeine Pflegeleistungen oder Sachen, bei denen Du Dir 100% sicher bist, übersteigt. Der Arbeitgeber soll Ansprechpartner benennen für alles, was mit der Beatmung selbst oder kinder-/säuglingsspezifischen Anforderungen zusammenhängt. Frag nach einer Fortbildung für Beatmungen!
Gruß