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kein Wochenende

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 15:31
von topolino
Hallo!
Ich kriege in meiner Sozialstation immer von Woche zu Woche die Dienstpläne. Jetzt habe ich einfach so von meiner Chefin an meinem freien Wochenende Dienst bekommen.
Ich habe ihr gesagt das ich das nicht okay fand weil sie es mir nicht gesagt hat, weil ich jetzt an meinem freien Wochenende was geplant habe.
Daraufhin meinte sie nur das es im Vertrag drin steht.

Ich habe nachgelesen, es steht drin das es sein könnte. aber nicht muß! Es steht aber nichts davon drinnen das sie es ankündigen muß. Wie ist das gibt es da auf der Seite des Rechts zuspruch?

Gruß

AW: kein Wochenende

Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 18:52
von Benutzer 204 gelöscht
Hallo !
Du hast Anspruch auf 15 arbeitsfreie Sonntage im Jahr.Der Samstag gilt als Arbeitstag.Einen Anspruch auf regelmässige freie Wochenenden gibt es nur wenn
es im Arbeitsvertrag hieb-u.stichfest drin steht.
Die gängige Praxis ist ein WE arbeiten eins frei.Das sollte auch so sein.Nur man hat.
seltenst Anspruch darauf.
Entscheidend ist das Direktionsrecht des AG.
LG

AW: kein Wochenende

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 04:09
von thorstein
Hallo Topolino,

ich, mit der Betonung auf ich! würde der PDL folgendes Briefchen schreiben:

Sehr geehrte Frau xy,

ich muß Ihnen – wahrscheinlich zu Ihrem Erstaunen – mitteilen, dass ich auch ein Privatleben führe und daher an meinem freien Wochenende nicht einspringe.
Möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen sehe ich gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn du Glück hast, wird dir daraufhin gekündigt, und du kannst dir einen AG suchen, der auch einen Dienstplan schreiben kann.
Wenn du Pech hast, wirst du in Zukunft gefragt, ob du einspringen kannst.

Grüße

AW: kein Wochenende

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 10:49
von Kati123
Hallo,

arbeitsrechtlich kann ich mich nur pegean anschließen. Dir stehen 15 freie Wochenenden pro Jahr zu. Wenn du nun wöchentlich erst über Deine Dienste informiert wirst, dann ist eine Planung der privaten Termine gar nicht oder kaum mehr möglich. Aber das ist nunmal nicht zu ändern. Du wirst keinen Vertrag finden, der Dir freie Tage oder freie Wochenenden garantiert. Und selbst wenn dies so wäre, so steht - wie pegean schon sagte- das Direktionsrecht des AG über dieser Garantie. Das bedeutet, dass in gewissen Fällen ( hoher Krankenstand, betriebliche Notwendigkeit etc. ) sich Dein ARbeitgeber darüber hinwegsetzen könnte.
Zum Samstag: Der Samstag ist nur dann mitzurechnen, wenn eine 6-TAge-Woche vereinbart wurde oder halb wenn eine 5,5 Tage-Woche vereinbart wurde. Schau mal in Deinen Vertrag.

Die Fragen, die sich mir stellen: Bekommst Du für die Sonntage die entsprechenden Ausgleiche ? Für einen gearbeiteten Sonntag steht Dir lt. Arbeitsrecht ein Ausgleichsfrei zu, das zeitnah gewährleistet werden muß. Wieviele Tage arbeitest Du denn am Stück ? In der ambulanten Pflege ist ja meist gängig, dass durchweg gearbeitet wird bis zum nächsten freien Wochenende, oder ? Wie ist das geregelt, wenn du beide Wochenenden arbeitest ?

Ich denke, gegen das geplante Wochenende wirst Du nichts unternehmen können. Ich würde aber mal prüfen, ob die anderen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

PS: Von Briefen wie Thorstein sie schildert, rate ich ab. Hol Dir rechtlichen RAt bei einem Fachanwalt, leg Dir vorallem eine Rechtsschutzversicherung zu. Mit solchen Briefen gibst Du Deinem Arbeitgeber ganz viel Spielraum, irgendwelche Dinge zu interpretieren, die gar nicht vorhanden sind. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn sich plötzlich etwas ändert, hast Du mal gefragt, ob das nur "ausnahmsweise" so ist, oder ob das nun gängige Praxis wird ? Ich würde erstmal recherchieren, mir Rat holen, bevor ich voreilig eine Kündigung provoziere. Wobei ich denke, dass eine solche Art der Kommunikation noch keine Kündigung nach sich zieht. Es wird wohl viel eher ein schlechtes Arbeitsklima nach sich ziehen.

Kati

AW: kein Wochenende

Verfasst: Do 8. Jan 2009, 17:16
von Ray
Hey,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen, Kati123 hat, wie ich denke, den Standpunkt eindeutig dargestellt. Möchte aber auch nochmal darlegen, daß von solchen Briefen, oder ähnlichen, abzuraten ist, allein weil der Brief auf keinen Fall das gewünschte Ziel zur Folge haben wird, zudem solche Albernheiten für eine solche Situation unprofessionell, kommunikativ mangelhaft und nicht angemessen sind.

AW: kein Wochenende

Verfasst: Fr 9. Jan 2009, 16:16
von topolino
Danke für eure Antworten.
Ich habe meiner Chefin einen netten Brief geschrieben, weil ich sie nicht gesehen hatte und ich nicht länger warten wollte das zu klären. Jetzt habe ich doch das wochenende frei.

Meine Chefin versucht einen Rahmendienstplan zu machen. Wir haben auch die 6 TAge Woche. Bisher war es immer so das ich eine Wochenende frei hatte und ein anderes nicht. Aber ich frage mich halt warum sie an Weihnachten fragen oder Bescheid geben konnte und jetzt nicht. Wie hier schon jemand geschrieben hatte man hat ja auch ein Privatleben. Und da ich eh schon immer doppeldienste arbeite seit drei Jahren fast ist es mir denke ich mal auf jedenfall gegönnt das ich mal frei habe.
Gruß