Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Pflege- und Sozialrecht.
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valencia
Beiträge: 6
Registriert: Sa 30. Aug 2008, 14:35

Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von valencia »

Hallo, vielleicht kann mir jemand, oder besser gesagt uns einen Tip geben. Folgende Situation,- bettlägerige 80 jährige Dame, nicht mehr ansprechbar mit massiven Schluckstörungen und somit ständiger Aspirationsgefahr ausgesetzt. Die Mahlzeiten und angedickten Getränke werden von uns Pflegekräften auf Wunsch der Angehörigen angereicht. Stetig verschluckt sich die Bew, so dass keiner von uns Pflegekräften dort noch hin will,- aus Angst. Jegliche Gespräche mit den Angehörigen oder dem behandelnden Hausarzt, führten noch zu keinem Ergebnis. PEG Anlage wird verweigert und der HA meinte,- " Naja ein alter Mensch kann nicht verhungern, da er kein Hungergefühl mehr hat ". Also so nach dem Motto,- dann gebt ihr nichts mehr. Wie sieht das rechtlich aus ? Den Angehörigen Folge leisten, auf die Gefahr hin dass die Bew. aspiriert,- dem unausgesprochenen Wort des Arztes Folge leisten und nichts mehr geben ? Keiner will uns was schriftlich geben. Blöde Situation, weiß jemand Rat und hat ähnliches schon gehabt ? Danke für Eure Mithilfe



Knülpf
Beiträge: 374
Registriert: So 6. Jul 2008, 22:54

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von Knülpf »

Vermutlich würde ich dem Wunsch der Angehörigen nicht entsprechen. Sind sie über Schluckstörungen, Aspirationsgefahr und damit verbundene Risiken informiert? Über Nutzen, Risiken, Sinn und Unsinn von Sondenernährung?

Ihr könnt Euch weigern, genauso wie Ihr Euch weigern könnt mit "eisen und föhnen" zu arbeiten, selbstgesammelte Kräuter oder selbstbestellte Wundermittel zu verabreichen oder sonstige unfachliche MEthoden anzuwenden. Damit müssen diese Angehörigen leben, und wer auch immer verantwortlich ist hat eine Entscheidung zu treffen.



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Pfleger Dirk
Beiträge: 11
Registriert: Mi 20. Jun 2007, 17:46
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AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von Pfleger Dirk »

Hi Valencia
Wenn die WBL nichts bei den Angehörigen oder dem Arzt erreicht, auf jeden Fall die PDL informieren. Ob SK Gabe wirklich sinnig ist sei mal dahingestellt aber ohne Patientenverfügung ist das Ganze nicht ganz Problemlos. Der Arzt sollte wenigstens sc Infusionen verordnen um die Flüssigkeitszufuhr zu gewährleisten. Solche Fälle sind nicht selten und meistens sind die Angehörigen dann doch einsichtig und geben es den Pflegekräften schriftlich, dass sie nicht wollen das eine PEG angelegt wird und das der Bew. dies auch nie haben wollte. Und wenn die WBL oder PDL dann mal mit dem Arzt telefoniert kann dabei auch noch etwas Positives rauskommen.
Ach so, die Dokumentation ist in diesem Fall sehr wichtig. Denn auch wenn der Arzt nichts schriftlich reinreicht, seine Äußerungen aber von exam. Pflegekräften dokumentiert ist, kann das schon die halbe Miete sein.


Da ich das häufig vergesse!
Gruß Dirk

valencia
Beiträge: 6
Registriert: Sa 30. Aug 2008, 14:35

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von valencia »

Ja, herzlichen Dank für Eure Auskünfte, werde am Montag nochmals ein intensives gespräch mit der PDL führen. Diese scheint mir nämlich doch dfen Ernst der Lage nicht so ganz erkannt zu haben. Aber bin mir nicht sicher, ob das alleinge dokumentieren, wirklich die " halbe Miete " ist. Im Härtefall würden sicher wir als Fachkräfte dumm dastehen. LG



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doedl
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Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von doedl »

Hallo

mir fehlen einfach noch ein paar Infos, um raten zu können/ wollen.

80 Jahre ist nicht grad uralt; es wurden keine Angaben gemacht, ob die Bewohnerin selbst etwas verfügte- gibts nen gesetzlichen Betreuer (sind das vielleicht die Angehörigen); wieso ist die Dame nicht mehr ansprechbar usw.

Vielleicht könnten wir das erstmal klären

gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von andrea »

Hi
meiner Meinung nach sollten da auch einige Dinge vorab geklärt werden. Auch wenn der Arzt euch nur im"Vertrauen" sagte, dann nichts mehr geben, hat er doch eine Diagnose und weiß um die Aspirationsgefahr. Das schriftlich zu geben dürfte wohl kein Problem sein
Pflegekräfte können sich dann auf die Diagnose berufen wenn sie das Essen anreichen verweigern.
Angehörige sollte klar gesagt werden, dass das Pflegepersonal das Essen anreichen verweigert weil ständig die Gefahr der Aspiration besteht(Verantwortung). Es steht den Angehörigen dann ja frei selbst zum Essen anreichen zu kommen und das in Kauf zu nehmen. Wenn die Angehörigen keine Peg wollen( für mich eigentlich verständlich) sollten sie über andere Ernährungsmöglichkeiten aufgeklärt werden.
Ganz wichtig das PDL, Heimleitung Bescheid wissen und ihr in diesem Punkt einer Meinung seid.
Gruß andrea



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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von Kati123 »

:) Hallo.

Irgendwie fehlt mir noch etwas Hintergrundinfo, denn ich kann nicht nachvollziehen, warum die Dame Schluckstörungen hat. Oder hab ich das überlesen ? Du schreibst, sie sei nicht ansprechbar, was heißt das genau ? Dement im Endstadium, Wachkoma... ? Ich sehe da große Unterschiede in der Maßnahmenwahl. Du hast geschildert, dass ihr manchmal Essen anreicht... wie macht ihr das denn? Kann die Bewohnerin das offensichtlich wahrnehmen ? Macht sie den Mund auf? Hat sie einen Schluckreflex? Darauf kann man ja aufbauen? Oder ist das Ganze krankheitsbedingt aussichtslos? Ich hätte noch den Vorschlag mal eine Logopädin um Rat zu fragen.
Ich würde auf jeden Fall ein Ernährungsprotokoll anlegen und mir vom HA schriftlich jegliche Maßnahmen bestätigen lassen ( auch die, die nicht erfolgen sollen ). Ebenfalls von den Angehörigen. Die Frage mit der Aufbaunahrung ist auch schwierig, da diese zum Einen sehr teuer ist und zum Anderen verdauungstechnisch nicht gerade optimal für ältere Menschen ist ( häufige Durchfälle ).
Schade finde ich die Einstellung der Ärzte, aber damit werden wir ja tagtäglich konfrontiert. Zum Thema "Verhungern lassen" möchte ich eigentlich nichts mehr schreiben, da ich mich hier schon anderweitig dazu ausgelassen habe.
Ich würde, solange die Bewohnerin das Essen aufnimmt, weiter Essen anreichen. Schön langsam, pürriert und angedickt. Habt ihr es mal mit FOTT versucht ? Das wendet man eigentlich bei Schlaganfall- Bewohnern an, hilft aber auch super bei Dementen mit Schluckstörungen.

Liebe Grüße Kati


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Schluckstörung bei bettlägeriger Bewohnerin

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo

ich möchte auch noch zu bedenken geben, dass in einem solchen Fall das Vormundschaftsgericht der richtige Ansprechpartner ist.
Nichts mehr geben wäre meiner Meinung aktive Sterbehilfe.

Sophie



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