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darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 17:18
von myolanus
hi, bin neu hier.
ich bin schwerstbehindert und lebe in einem behindertenwohnheim welches der wiedereingliederung untersteht. nun gab es umstrukturierungen was die betreuer anbelangt. es wurden einfach unter zwei gruppen 3 pflegekräfte ausgetauscht und jede gruppe hat 2 neue feste mitarbeiter bekommen. eine person ist ein mädel was bisher nur ein fsj gemacht jedoch keinerlei ausbildung in der pflege oder sonstigem hat.

also habe ich mich geweigert mir von ihr eine spritze geben zu lassen und habe auch dem chef (bereichsdienstleider dieser gruppen) mitgeteilt, dass ich mich hier weiterhin weigere durch diese person behandlungspflege durchführen zu lassen. der chef hat nun damit gedroht, dass ich ausziehen müsse, wenn ich mich nicht füge. kann er das so einfach? weil das mädel ja fest angestellt ist. er sagt auch, dass dann das heimrecht zieht. oder hat er zu weit ausgeholt und macht hier einen groben rechtsfehler. möchte das bitte genau wissen, am besten mit gesetzestexten/paragraphen damit ich ihm das notfalls unter die nase reiben kann.

ich danke euch!
myo

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 17:31
von Gummibärchen
Hi myolanus,
ich hoffe der Link hilft dir weiter

http://www.duesseldorf.de/sozialamt/pfl ... pflege.pdf

Gruß Gummibärchen

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:00
von myolanus
erst einmal danke.

wenn ich es recht verstanden habe, darf sie es in erster lnie gar nicht. es sei denn es wird nachgewiesen, dass sie es erlernt hat. und dann darf sie es auch nur, unter aufsicht. ist das korrekt?

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:09
von sasa 1988
ja das siehst du richtig ,außerdem hast du das recht die injektion von einer ungelernten kraft zu verweigern.normalerweise kann da auch der chef nichts gegen machen.denn rein rechtlich darf sie das nicht machen ,ohne es erlernt zu haben.

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:26
von Jeanette
hi,

auch von einer gelernten Kraft darf er es verweigerN, tut sie es trotzdem ist es KÖRPERVERLETZUNG und man kann sie anzeigen, verlange doch einfach mal einen spritzenschein in dem versichert wird von einem Doc das sie es fachgerecht durchführen kann.

lg jeanette

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:32
von myolanus
könnte ich mal tun. aber wie ist das mit absaugen. das darf sie ja auch nicht, oder?

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:52
von Jeanette
Nein, auch das darf eine FSJ nicht.

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 19:55
von Hametum
Diese frage erübrigt sich jeglichen Kommentares.

Ein FSJ´tler darf nichts, was nur ansatzweise in den Bereich der Behandlungspflege kommt. Was durchaus legitim ist ,sind Hilfestellungen bei Grundpflegerischen Tätigkeiten.
Es würde dem Bereichsdienstleiter sicher gut tun den Ausbildungskatalog für FSJ´tler zu studieren. Es geht dabei nicht um das ersetzen einer Stelle mit einer billigen Arbeitskraft, sondern das Verständnis und vieleicht das Interesse des FSJ´lers für den Sozialen Dienst zu wecken.


Gruß
Hame

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 19:57
von myolanus
aber hametum, wie isses, wenn sie nun fest angestellt ist. jedoch ohne ausbildung. bleibt es dann trotzdem bei dieser rechtslage?

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 20:22
von Hametum
Es bleibt bei dieser Einschränkung. Behandlungspflege ist nur von dazu befähigtem Personal durchzuführen. Dies setzt medizinische Ausbildungen voraus. Selbst bei den Ausbildungen gibt es unterschiede wer was darf.
Aber eines ist zu 100% sicher. Keine Medizinische Ausbildung = Keine Behandlungspflege ! Und das schließt alles mit ein was nur ansatzweise ausserhalb des §14 SGB XI Abs.4 liegt .

(4) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
1.im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
2.im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
3.im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
4.im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.


Gruß
Hame

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 20:25
von myolanus
das würde bedeuten wenn ich ihm das vorlege, dass er nichts machen kann? und wenn er doch was macht, dann gefährdet er seinen job, weil er im unrecht ist. gegebenfalls ich klage ihn an.

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 20:32
von Hametum
Wie Jeanette es schon erwähnt hat.
Wenn es verweigert wird und es trotzdessen gegen den Willen durchgeführt wird, ist es Körperverletzung und somit eine strafbare Handlung.
Der Bereichsleiter trägt dabei eine Mitverantwortung, da er es wissendlich billigend in kauf nimmt.

Egal wie man es dreht und wendet. Die Handelnden Personen wären gut damit beraten sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und die Finger davon zu lassen.

Gruß
Hame

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 20:46
von Suse2
verlange doch einfach mal einen spritzenschein in dem versichert wird von einem Doc das sie es fachgerecht durchführen kann.
Vorsicht mit dem Spritzenschein!! den gibt es nämlich in der Form gar nicht!! wenn ein Arzt einer Pflegekraft die korrekte Durchführung bescheinigt, ist dies lediglich ein Entlastungsbewei0 üfr den AG aber kein Befähigungsnachweis in dem Sinne, ich glaub es war § 851 BGB ????? :confused: war eine meiner Examensfragen in Rechtskunde

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 21:27
von Jeanette
na immerhin hat sie es dann schon mal unter ärtzlicher anordnung durchgeführt, denn ansonsten hätte der arzt den weisch nicht unterschrieben und es an die person deligiert.

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 23:29
von jilsi
Hallo Oma Suse

Bei uns in der Einrichtung wird der Spritzenschein nicht anerkannt. In vielen anderen anscheinend auch nicht, er wurde als Bestandteil der AP-Ausbildung herausgenommen. (Zumindestens an unserer Schule).

Was bitte ist ein/e FSJ?

@ myolanus
Es scheint dir sehr wichtig zu sein, auch rechtlich abgesichert zu sein. Es ist sicherlich Körperverletzung wenn man dich ohne Einwilligung spritzt. Ob nun mit ohne ohne Titel.
Ferner kannst du den Forumsmitgliedern, die dir geantwortet haben sicherlich glauben schenken. Sie haben schon oft professionelle Beiträge geschrieben.

Lg jilsi

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 09:12
von ~Ben~
Off-Topic:

Hallo jilsi,

FSJ = Freiwilliges soziales Jahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliges_Soziales_Jahr

lg Ben

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 14:44
von myolanus
hi und danke für die antworten.

ich werde das thema in jedem fall im auge behalten. andererseits werde ich dieser fsj die chance geben es zu lernen. wenn sie es gut macht, soll sie es machen. aber wenn sie was falsch macht, dann muss sie dafür ja eh voll einstehen.

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 20:56
von jilsi
Danke Ben...............

Wünsche allen eine schöne Restwoche..

Und dir myolanus. halte uns mal auf dem Laufenden, ob es geklappt hat (g)

Lg jilsi

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Do 9. Okt 2008, 17:50
von Jane Eyre
Hallo myolanus,
das ist völliger Quatsch, dass du ausziehen muss, wenn du die Injektion verweigerst. Geh mal in eine Suchmaschine und gebe Heimgesetz ein, da wirst du sehen, unter welchen Bedingungen dir gekündigt werden darf. Und dein Fall zählt da, so wie du es schilderst, bestimmt nicht zu. Auch ist es völlig egal, ob die FSJ`lerin in der Einrichtung fest angestellt ist. Sie darf keine Behandlungspflege ausführen. Und warum sie Injektionen in einem "freiwilligen sozialen Jahr" lernen soll, ist mir auch nicht klar.
Lieben Gruß Jane Eyre

AW: darf fsj behandlungspflege durchführen?

Verfasst: Do 9. Okt 2008, 22:37
von Zeckee
Deine Heimleitung sowie die FSJ'lerin machen sich beide strafbar!!! Kannst ja mal deine HL fragen, ob du dich diesbezüglich an die Heimaufsicht wenden sollst :D

und wo du gerade mit dem Absaugen nachfrägst.... das ist GEFÄHRLICHE PFLEGE, mit unzureichenden Kenntnissen kann sie damit Menschen töten!!!!!

Gruss Zeckee