Was darf ein Pflegedienst?

Pflege- und Sozialrecht.
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Hametum
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Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von Hametum »

Ich denke auch das die Informatione zu diese Fall zu vage sind. bei der Antwort von Fibula ist nichts hinzuzufügen.

Wenn gegen den Willen etwas geschieht, ist in der Tat nicht einleuchtend ,woher der Pflegedienst den Schlüssel hat und wer den Pflegedienst beauftragt hat. Umsonnst und ohne Vertragsgrundlage kommt sicherlich kein Pflegedienst!

Wenn schon solch harten Geschütze ( Hausfriedensbruch, mangelnde Versorgung) in den Raum gestellt werden, benötigt man mehr informationen um sich thematisch und sachlich damit auseinandersetzen zu können.

Gruß
Hame



Jeanette
Beiträge: 467
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von Jeanette »

Für welche aufgabengebiete wurde denn die Berufsbetreuerin bestellt ????



Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Übergabevertrag - Wart und Pflege

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Fibula.

[quote=""Fibula""] ... „Habe ich nicht verstanden. Was für ein Übergabevertrag. Wart? Muss der Behinderte gewartet werden?“ ... [/quote] Grob skizziert wird mit dem Übergabevertrag die Erbfolge vorweggenommen.

Im Rahmen des erwähnten Übergabevertrages wurde die Verpflichtung übernommen den Bruder zu versorgen. Dies wird als „Wart und Pflege“ bezeichnet.

Gruß Dirk
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Mo 29. Sep 2008, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: 1 Wort korrigiert



jilsi
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Registriert: So 10. Aug 2008, 19:14

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von jilsi »

Hallo Alle
Hallo donald

Eins verstehe ich nicht. Wieso wurde überhaupt eine Betreuerin bestellt, wenn sich doch der Bruder um ihn kümmert?
Und wieso hat diese Betreuerin dann alle Aufgabengebiete? Das hieße ja, das sie sich durch den schon bestehenden Vertrag "wart und pflege" einen Teil der Aufgabengebiete mit dem Bruder teilen müsste? Wart und Pflege würde ich jetzt mal gleichsetzen mit Gesundheitsfürsorge. Oder irre ich mich da völlig?
Hört sich mächtig kompliziert an.

Eine verwirrte jilsi



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doedl
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AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von doedl »

Hallo Alle

ohne jemand zu nahe treten zu wollen, so ist die Vorgehensweise der Vormundschaftsgerichte eher so, dass die eigenen Verwandten bevorzugt als gesetzliche Betreuer bestellt werden. Ist dem nicht so, liegt in der Regel ein triftiger Grund vor.

Oft gehen Eltern von behinderten Kindern den Weg, ihr Haus an den nicht- behinderten Bruder (oder Schwester) zu vermachen, mit der Auflage, dass sich jener lebenslang um den behinderten Bruder kümmern muss. Dies schließt meist auch ein lebenslanges Wohnrecht oder persönlich auszuübender Nießbrauch in den vormals elterlichen Gemäuern mit ein.

Hier mal ein Link zum Thema http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 9&ccheck=1

Als Pflegevertrag im Sinne des SGB XI ist dies nicht zu werten.

Was die Aussage angeht, dass die Betreuerin das Pflegegeld verbrauchen möchte, so ist das in dieser Form eine Unterstellung, die bei Kenntnis der Rechtslage keinerlei Bestand hat. Alle Betreuer müssen über sämtliche Ausgaben beim Vormundschaftsgericht Rechenschaft abgeben. Betreuung heisst eben nicht, selbst den Pflegebedürftigen pflegen, sondern sich um die Organisation der notwendigen Leistungen zu kümmern.

Derjenige, der durch die Schenkung der Immobilie (oder die Überlassung des Erbteils des behinderten Bruders) bereits einen doch beträchtlichen geldwerten Vorteil erhalten hat, kann kaum erwarten, auch noch durch Pflegegeld etc. belohnt zu werden.

Sicherlich gibt es durchaus Fälle, wo diese Regelung ungerecht erscheint- allerdings hat jeder die Möglichkeit, ein Erbe oder eine Schenkung auszuschlagen.

Gruß Doedl


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jilsi
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AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von jilsi »

Hallo doedl

Da hast du sicherlich recht. Der Bruder hatte Verfügungsgewalt über das Pflegegeld. Und dies wird ihm jetzt sicherlich fehlen. Und das noch für Dinge, die er seines Erachtens nicht braucht. Wer weiß, wie die Pflege ausgesehen hat?
Ein Betreuer kommt auch nicht einfach so aus dem Himmel geflogen..
Ja, ja das liebe geld...

Lg jilsi



andrea
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Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von andrea »

Hallo donald
miteinander statt gegeneinander kann nicht heißen Meinungen/Wissen nicht zu erwähnen weil ein Fragesteller eigentlich eine andere Antwort erwartet.
Ein Fremdbetreuer wird vom Gericht bestimmt, in deinem Fall hat er alle Aufgabenbereiche was für mich heißt, dir wurden sie entzogen. Das wurde vom Vormundschaftsgericht so entschieden, die Verantwortung liegt weder beim Betreuer noch beim Pflegedienst.
Beide haben einen bestimmten Auftrag.
Gut wenn du ein Auge darauf hast, verständlich wenn du verletzt bist weil man dir, aus welchen Gründen auch immer, einen Betreuer vor die Nase gesetzt hat. Beschwerden kannst du beim Vormundschaftsgericht einreichen die dann verpflichtet sind zu überprüfen. Auch deine Fragen wird man dir dort viel besser beantworten können da man die Hintergründe kennt.
Gruß andrea



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doedl
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AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von doedl »

Hallo Donald

ich erwarte bei einem Fragesteller, dass er Antworten auch liest- sollte er sie nicht verstehen, rückfragt.

Wenn ein Fragesteller nur deshalb fragt, weil er seine Ansicht der Dinge bestätigt haben möchte, so sollte er das Fragen unterlassen, alsdieweil eben sachliche Antworten nicht unbedingt die Meinung des Fragestellers untermauern werden.

Das Rechtsempfinden von Bundesbürgern spiegelt oft nicht die Rechtslage dar- das ist uns wohl allen bekannt.

Gruß Doedl


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deliciouz
Beiträge: 22
Registriert: So 14. Jan 2007, 11:46

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von deliciouz »

aaaaaaalso... bevor es hier richtig lustig wird werde ich noch mal mit fakten antworten.

wie schon erwähnt, bestellt ein amtsgericht einen ger. Sozialbetreuer nur in dem falle, wenn die versorgung/betreuung durch angehörige nicht sichergestellt werden kann.

wenn nun einmal eine betreuung eingerichtet ist, dann hat der/diejenige auch das recht einen pflegedienst einzuschalten, um pflege gewährleisten zu können.
pflegegeld der pflegestufe II liegt derzeit bei 980€. diese sind selbstredend nicht damt verbraucht, wenn einmal täglich tatsächlich nur eine sog. "Ausscheidung" gemacht würde.

und ich kenne keinen pflegedienst der dafür 30 minuten veranlassen würde.
da wären wir sicher schon im bereich einer kleinen/großen grundpflege inkl. Inkontinenzversorgung.

ich geh jetzt mal von unseren derzeitigen preisen aus...und da ist man dann schnell bei 600 €...

das bedeutet also, dass die pflege morgens nicht ausschließt, dass man sich als bruder kümmern kann/soll/darf oder sogar muss.
wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie ja schon im voraus dafür entlohnt worden, dass sie sich um ihren bruder kümmern.

ob ihnen trotzdem das restpflegegeld zusteht kann ihnen wohl nur ein jurist sagen.

kommen wir nun zu dem problem mit der wohnung.
sie sind der eigentümer der wohnung. sprich der vermieter.
lässt man mal die familiäre beziehung außen vor würden sie mir sicher recht geben, dass sie nicht entscheiden dürften, wer wann die wohnung betreten darf oder gar einen schlüssel bekommt.
das zu entscheiden obligt dem mieter oder eben dem gesetzlichen betreuer!

und das trifft eben auch zu, wenn sie der bruder sind.

die betreuerin lässt sich also insofern erstmal nichts zu schulden kommen.

de fakto und auch wenn sie sich vielleicht eine andere antwort gewünscht hätten, können sie da wahrscheinlich nichts gegen unternehmen. die betreuerin macht lediglich ihren job.
geld verprassen kann sie nicht, da sie alle ausgaben/kontobewegungen darlegen muss. auch das war schon mal durch fibula völlig sachlich erwähnt worden.

selbst wenn ich ihren ärger über die situation nachvollziehen kann, hiflt es nichts antworten die auf fakten basieren auf ihre art und weise zu kommentieren.
aber zu behaupten, dass alle die nicht sagen was man hören will, keine ahnung haben ist wohl im leben die einfachste methode, weil es nicht notwendig macht, sich selbst fehler einzugestehen und das eigene verhalten zu reflektieren.
in so einem fall, wenn man die wahrheit nicht hören will, sollte man lieber erst gar nicht fragen.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Was darf ein Pflegedienst?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Donald,

hier wurde schon alles gesagt.

Der Pflegedienst, der einen rechtmässigen Vertrag hat, begeht beim Betreten der Wohnung keinen Hausfriedensbruch, da er ja einen Auftrag zur Leistungserbringung hat.

Der/die gesetzliche Betreuer/in ist von einem Vormundschaftsrichter bestellt worden auf Veranlassung einer Person. Dieser Amtsrichter hat nach Aktenlage und persönlicher Befragung entschieden, dass der Betroffene einer gesetzlichen Betreuung bedarf. Wenn ich es richtig verstanden habe, in allen Bereichen. Wie oben schon berichtet wurde, ist der Betreuer jährlich zu einer Erklärung gegenüber dem Gericht verpflichtet. In dieser Erklärung muss offengelgt werden, wofür die Gelder des Betreuten, im diesem Falle dein Bruder, verwandt wurden.

Dieser "Wart- und Übergabevertrag" beinhaltet in diesem Falle wohl die Pflege des Bruders (entspricht wohl der Wart) und der seiner gleichzeitigen Übertretung seines Vermögens??? Ich kenne solche Verträge nicht, deshalb frage ich nach.
Dein Bedenken, geht nun wohl dahin, dass du, obwohl du schon lange deinen Teil des Vertrages erfüllst keine Gegenleistung bekommst?

Geht es dir lediglich um die Sicherstellung der Pflege deines Bruders gibt es die Möglichkeit mit dem Betreuer in Kontakt zu treten und weitere notwendige Massnahmen bis hin zur stationären Heimaufnahme (natürlich nur, wenn notwendig) zu veranlassen.

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten.
Sophie



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