Seite 1 von 1

Info: BGH zum Elternunterhalt

Verfasst: Di 6. Apr 2004, 22:22
von Dirk Höffken
Neues Urteil des BGH zum Elternunterhalt - 06. Apr 2004

BGH: Altersvorsorge rangiert vor Elternunterhalt (AZ: XII ZR 149/01)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die eigene Altersvorsorge Vorrang vor Unterhaltszahlungen an pflegebedürftige Eltern hat. Grund: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus.

Kinder, die für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhaltszahlungen leisten müssen, dürfen ihrer eigenen Altersversorgung Vorrang einräumen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden, das am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die Richter begründeten dies damit, dass die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr für eine angemessene Altersversorgung ausreichen werde. Daher dürften Unterhaltspflichtige neben ihren Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung weitere fünf Prozent ihres Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Vorsorge ansparen.

Sozialamt ignorierte Wohnungskauf

Ansonsten müssten sie im Pensionsalter selbst ihre Kinder für Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen, argumentierten die Richter. Sie verpflichteten das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, die Höhe des Unterhalts neu zu berechnen, den ein verheirateter Mann für den knapp fünfjährigen Heimaufenthalt seiner Mutter zahlen muss, die mittlerweile gestorben ist.

Geklagt hatte das Sozialamt: Dort war man der Ansicht, dass der Mann wegen seines Nettoeinkommens von rund 2600 Euro rund 370 Euro Unterhalt pro Monat zahlen müsse. Dabei hatten die Beamten nicht berücksichtigt, dass die Eheleute noch eine Eigentumswohnung abzahlen müssen, die sie 1995 als Altersvorsorge gekauft hatten.

Fünf Prozent «nicht unangemessen»

Diese Ausgaben seien abzugsfähig, urteilte der BGH. Es sei «nicht unangemessen», dass bei einer gesetzlichen Altersversorgung in Höhe von rund 20 Prozent des Bruttoeinkommens Arbeitnehmer weitere fünf Prozent als zusätzliche Altersversorgung ansparen. (nz)

Quelle: Netzeitung

Unterhaltspflichtige Kinder sollten sich im „Ernstfall“ (Aufforderung zur Zahlung von Elternunterhalt) auf jeden Fall juristischen Rat einhohlen. Die Chancen den Elternunterhalt zu Vermeiden oder wenigstens zu Reduzieren stehen nicht schlecht.

MfG DH

Zitat:
Idealist: einer, der sich überlegt, wofür er leben will, ohne dass geklärt wäre, wovon. - Wolfgang Mocker