Hallo Miri22
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
Hier könntest du evtl Hinweise finden. Leider musste ich trotz intensiver Suche gerade feststellen , das zu Überstunden 1000 mal schneller was zu finden ist als zu Minusstunden, obwohl ich verschiedenste Variationen an Suchbegriffen durchprobiert habe.
Aber soviel ich begriffen habe muss der Arbeitgeber wohl eine Pflicht haben die Arbeitskraft zu verplanen die du ihm sozusagen anbietest.
Ich weis halt, das bei uns per Betriebsvereinbarung geregelt ist , das der Dienstplan möglichst bei +-Null rauskommen soll. Es sind dabei maximal 7,7 Stunden Plus oder maximal 6 Stunden minus erlaubt.
Werden die Normen nicht eingehalten bemängelt dies der Betriebsrat und Das Haus muss Stellung nehmen zu den Dienstplanabweichungen.
Sind es grobe Dienstplanabweichungen wird der Dienstplangestaltung widersprochen.
Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Gruß Peter
Vom Zeitausgleich ins Minus
- kampfpfleger
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- Registriert: Di 26. Feb 2008, 21:04
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AW: Vom Zeitausgleich ins Minus
Hallo!
Also bei uns ist es im Arbeitsvertrag geregelt. Ich arbeite für die Diakonie und wir haben als Arbeitsvertrag AVR Bayern.Da dabei mit einem Arbeitszeitkonto gearbeitet wird, also die Arbeitsstunden aufs ganze Jahr umgerechnet werden, ist es klar geregel, wir dürfen 200 Plusstunden nicht überschreiten und 50 Minusstunden nicht unterschreiten. Wenn am Ende des Jahres bis zu 200 Plusstunden da sind, müssen die Stunden innerhalb von 3 Monaten bis auf 100 Stunden möglichst zusammenhängend in Freizeit ausgeglichen werden. Das Gleiche gibt es ja auch in anderen Tarifverträgen oder wie Kampfpfleger schreibt als Betriebsvereinbarung.
Also bei uns ist es im Arbeitsvertrag geregelt. Ich arbeite für die Diakonie und wir haben als Arbeitsvertrag AVR Bayern.Da dabei mit einem Arbeitszeitkonto gearbeitet wird, also die Arbeitsstunden aufs ganze Jahr umgerechnet werden, ist es klar geregel, wir dürfen 200 Plusstunden nicht überschreiten und 50 Minusstunden nicht unterschreiten. Wenn am Ende des Jahres bis zu 200 Plusstunden da sind, müssen die Stunden innerhalb von 3 Monaten bis auf 100 Stunden möglichst zusammenhängend in Freizeit ausgeglichen werden. Das Gleiche gibt es ja auch in anderen Tarifverträgen oder wie Kampfpfleger schreibt als Betriebsvereinbarung.
AW: Vom Zeitausgleich ins Minus
http://www.hobsons.de/de/karriere/karri ... 61424.html
zu *minusstunden* hab ich folgendes gefunden
bei uns sind +-30h Stunden im Zeitkonto arbeitsrechtlich geregelt, ob aber der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Mitarbeiters die durch *Mangel an Arbeit* entstandenen Minusstunden vom Entgelt abziehen darf, weiss ich nicht.
zu *minusstunden* hab ich folgendes gefunden
bei uns sind +-30h Stunden im Zeitkonto arbeitsrechtlich geregelt, ob aber der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Mitarbeiters die durch *Mangel an Arbeit* entstandenen Minusstunden vom Entgelt abziehen darf, weiss ich nicht.
AW: Vom Zeitausgleich ins Minus
Hallo,
nein der AG darf vom Gehalt nichts abziehen, er ist verpflichtet die Vertraglichen Std arbeiten zu lassen und wenn er einen ins minus fahren lässt, ist dies sein verschulden ( steht auch im Arbeitsschutzgesetz)
LG Windi
nein der AG darf vom Gehalt nichts abziehen, er ist verpflichtet die Vertraglichen Std arbeiten zu lassen und wenn er einen ins minus fahren lässt, ist dies sein verschulden ( steht auch im Arbeitsschutzgesetz)
LG Windi
- kampfpfleger
- Beiträge: 258
- Registriert: Di 26. Feb 2008, 21:04
AW: Vom Zeitausgleich ins Minus
Hallo Windi
Welche Stelle meinst du genau?
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/index.html
Gruß Peter
Welche Stelle meinst du genau?
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/index.html
Gruß Peter
AW: Vom Zeitausgleich ins Minus
Hallo Peter,
muß ich nachschlagen, kann Dir morgen Bescheid sagen
Gruß Windi
muß ich nachschlagen, kann Dir morgen Bescheid sagen
Gruß Windi
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