Was steht mir zu?

Pflege- und Sozialrecht.
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querfeuer
Beiträge: 19
Registriert: So 18. Nov 2007, 07:26

Was steht mir zu?

Beitrag von querfeuer »

Hi, hallo zusammen,

ich hoffe, ich stelle meine Frage hier nicht doppelt. Ich habe jetzt intensiv gesucht, aber nichts dazu gefunden. Meine Frage ist folgende?

Was steht mir als Entlohnung zu, wenn ich als Angehöriger meinen Vater in seinem Haus pflege?

Meine Situation: vor kurzem fiel die Entscheidung, dass ich meinen Vater in seinem eigenen Haus (Einfamilienhaus) bis zu seinem Tod pflege. Mein Vater hat die anerkannte Pflegestufe III und ist zur Zeit noch in einem Seniorenpflegeheim untergebracht. Wir, sprich, meine Geschwister und ich wollen ihn nun aus diesem Heim in sein eigenes Haus zurück holen, die Pflege dort werde ich dann übernehmen. Als Branchenfremdling erschien mir aber diese Aufgabe zu schwer, daher habe ich mich entschlossen, vorher noch einen Basispflegekurs zu absolvieren, was bereits zur Zeit passiert.

Wenn ich diese Maßnahme dann, wovon ich ausgehe, erfolgreich abgeschlossen habe, bin ich ... ja, was bin ich dann eigentlich, wie nennt man das dann ... anyway, also irgendwie mit einer anerkannten Qualifizierung versehen. Und so werde ich dann auch die Pflege meines Vaters antreten. Parallel dazu soll täglich eine examinierte Pflegekraft, wahrscheinlich morgens, einmal bei meinem Vater vorbeischauen, die von einem mobilen Dienst kommt.

Was steht mir als Lohn zu, und wer zahlt mir diesen?

Ich danke im Voraus schon für Antworten,

take care, querfeuer



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Was steht mir zu?

Beitrag von johannes »

Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber einer Dienstleistung auch den Lohn. Ist, wie in deinem Fall, der Vater der Leistungsempfänger der Dienstleistung, so ist sie also auch von ihm zu bezahlen. Hierzu ist grundsätzlich zuerst sein eigenes Vermögen einschließlich seiner Einkünfte - wahrscheinlich die Rente - einzusetzen. Zusätzlich hat er in Pflegestufe 3 Anspruch auf die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung. Diese erhält er allerdings nur auf Antrag und erst ab Antragstellung.

Da du keine qualifizierte Pflegefachkraft bist, auch wenn du eine Pflegegrundkurs absolviert hast, solltest du dich bei deiner Vergütung an der Vergütung von ungelernten Pflegekräften orientieren. Die Bruttovergütung enthält dabei Anteile für die Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)

Sind mehrere Geschwister vorhanden, du allein aber übernimmst die Pflege, stünde dir diese Vergütung als angemessen zu. Alles was du darüber hinaus in Anspruch nimmst, kann - muß aber nicht - böses Blut geben unter Geschwistern. Daher sollte diese Frage mit allen Beteiligten geklärt sein. Ich würde das schriftlich machen, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Johannes



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Valentina
Beiträge: 44
Registriert: Fr 5. Okt 2007, 18:19
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AW: Was steht mir zu?

Beitrag von Valentina »

Hallo querfeuer,
vorneweg: die meisten Angehörigen pflegen ihre Pflegebedürftigen übrigens ohne jegliche Qualifikation. Bist du nach deiner Qualifizierungsmaßnahme ein Pflegeassistent?
Wenn ausschließlich du deinen Vater pflegst, würden dir im Monat € 665,00 (Geldleistung) zustehen. Würde er von einem Pflegedienst versorgt werden, könnte dieser monatlich in der Pflegestufe III bis zu € 1432,00 (Sachleistung) mit der Pflegekasse abrechnen. Teilt ihr euch nun die Arbeit, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Beispiel (geschätzt): Grundpflege 1 x tgl. durch Pflegedienst ca. € 800,- (= ca. 56% von € 1432,-).
Verbleibendes Pflegegeld für den Versicherten ca. 44% von € 665,- = € 292,60. Das Pflegegeld wird, nachdem der Pflegedienst seine Rechnung gestellt hat, an den Versicherten überwiesen.
Einen festen Betrag für die Pflegestunde kann ich dir auch nicht nennen, dafür müssten ja auch die näheren Umstände bekannt sein. Da es sich hierbei aber um einen nahen Familienangehörigen handelt, kann man sicher mit seinen Geschwistern einen Pauschalpreis aushandeln. Wie Johannes schon schrieb, sollte die genaue Vergütung innerhalb der Familie schriftlich festgeleget werden, denn streiten kann man sich schließlich um alles - vor allem um's liebe Geld.
Ich persönlich würde bei dieser Gelegenheit auch meine Geschwister verpflichten, dass sie mich regelmäßig vertreten, damit ich mir gelegentliche Freiräume verschaffen kann. (Habe es in meiner täglichen Arbeit schon oft erlebt, dass die Verwandten sagten "Du bekommst schließlich Geld für die Pflege, also sieh' zu wie du klarkommst!")
Gruß
Valentina



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querfeuer
Beiträge: 19
Registriert: So 18. Nov 2007, 07:26

AW: Was steht mir zu?

Beitrag von querfeuer »

Hi johannes, hi Valentina,

zuerst einmal vielen dank für eure Antworten. Ich habe sie mit verständlicherweise großem Interesse gelesen. Auf ein paar Details scheine ich aber nicht genug Obacht gegeben zu haben.
vorneweg: die meisten Angehörigen pflegen ihre Pflegebedürftigen übrigens ohne jegliche Qualifikation. Bist du nach deiner Qualifizierungsmaßnahme ein Pflegeassistent?
Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass ich mich in der Terminologie noch nicht gut genug auskenne. Ich kann z.Z. nicht sagen, was nach hoffentlich erfolgreichem Abschluss er Maßnahme am 18.12. auf dem Papier steht. Aber das ist morgen mühelos für mich zu klären.

Ich selbst wäre ohne diese Maßnahme nicht an diese Aufgabe herangegangen. Das hätte bei mir erhebliche Unsicherheiten zur Folge gehabt, die sich mit Sicherheit auch irgendwann auf meinen Vater übertragen hätten.
Wenn ausschließlich du deinen Vater pflegst, würden dir im Monat € 665,00 (Geldleistung) zustehen. Würde er von einem Pflegedienst versorgt werden, könnte dieser monatlich in der Pflegestufe III bis zu € 1432,00 (Sachleistung) mit der Pflegekasse abrechnen. Teilt ihr euch nun die Arbeit, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Vereinbart wurde mit meinem Bruder (er ist von meinen Eltern notariell eingesetzter Vertreter), dass ich die Grundpflege wie das tägl. Waschen, Ankleiden, verpflegen und eben auch die damit zusammenhängenden "Arbeiten" wie etwa Betreuung und Beschäftigung übernehme. Auch der Wechsel von IKM gehört dazu. Gleichwohl soll aber auch, das war Bedingung meines Bruders,aber auch mein eigener Wille,einmal tägl. eine examinierte Kraft eines mobilen Dienstes vorbeischauen, um eventuelle Fragen zu klären oder spezielle Behandlungen durchzuführen.

Ich selbst werde auch im Haus wohnen, es ist ein Einfamilienhaus, um eben immer für meinen Vater erreichbar zu sein. Die Zeit, in der die examinierte Pflegekraft anwesend ist, muss ich dann für Dinge wie Behördengänge oder Einkäufe verwenden.
Ich persönlich würde bei dieser Gelegenheit auch meine Geschwister verpflichten, dass sie mich regelmäßig vertreten, damit ich mir gelegentliche Freiräume verschaffen kann. (Habe es in meiner täglichen Arbeit schon oft erlebt, dass die Verwandten sagten "Du bekommst schließlich Geld für die Pflege, also sieh' zu wie du klarkommst!")
An eine Vertretung durch meine Geschwister ist bereits gedacht, das war wiederum eine Bedingung von mir, damit ich auch im Rahmen einer Abwesenheit nach spätestens 14 Tagen mal etwas für mich tun kann.

Take care, querfeuer


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querfeuer
Beiträge: 19
Registriert: So 18. Nov 2007, 07:26

AW: Was steht mir zu?

Beitrag von querfeuer »

Hi Lost Hope,

nein, das ist schon so richtig verstanden worden von dir. Aber ich fasse es auch gerne noch einmal zusammen.

Um unter anderem die tägliche Kontrakturprophylaxe zu gewährleisten, aber auch die Evaluation der Pflege zu dokumentieren, ggf. zu spritzende Medikamente zu verabreichen und anderes mehr, kommt einmal täglich eine examinierte Kraft.

Alle 14 Tage habe ich ein Wochenende komplett frei, von zumindest Samstag früh bis Sonntag Abend, evt. auch schon mal ab Freitag nachmittag. Als beschäftigter der Gastronomie habe ich durchaus schon schlimmeres an Arbeitszeiten erlebt, auch über längere Zeitperioden hinweg.

Einmal wöchentlich kommt überdies eine Physiotherapeutin, die meist 1,5 Std. anwesend ist, während dieser Zeit kann ich Einkäufe erledigen, die anfallenden Wege dazu sind sehr kurz.

Ich denke schon, dass mein Vater mit seinem unverändert großen Ruhebedürfnis (Langschläfer, der gerne früh zu Bett möchte) zwar eine 24 Std. währende Präsenz im Haus, nicht aber die 24 Std. währende Gesellschaft braucht. Die Zeit, die er schläft, wird zum Teil Zeit für mich sein, in der ich mich eben z.B. im Garten etwas erholen kann.

Take care, querfeuer


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*Angie*
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Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Was steht mir zu?

Beitrag von *Angie* »

Hallo Querfeuer!

Um es erstmal klar zu stellen:
DIR steht an Pflegegeld gar nichts zu - sondern es bekommt immer der "zu Pflegende"

Die Höhe bei Pflegestufe III ist 665,- Euro für einen 24 Stunden-Job.

Hinzu müßtet ihr die Rente des Vaters nehmen um leben zu können.

Und bedenke bitte ... verstirbt der zu Pflegende, fällst Du als Pflegender ins soziale Nichts! Es gibt keinerlei Ausgleich oder sonst etwas.

Wünsche Dir und euch ein gutes Gelingen
und haushalte von Anfang an gut mit Deinen Kräften!

Liebe Grüße,A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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