Ist das zwingen zum Trinken?

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Sophie,

so wars auch nicht gemeint.

Patientenverfügungen sollten unbedingt zeitnah nach Heimeinzug eingeholt werden. Übrigens nützt der gesetzliche Betreuer wenig, da nicht dessen Wunsch zu respektieren ist, sondern der Wille des Bewohners. Ist dieser Wille nicht schriftlich festgelegt, so muss bewiesen werden, dass der Bewohner sich zum Thema geäußert hat; das ist möglicherweise nicht so einfach.

Drum eben Patientenverfügung gleich nach Einzug.

Gruss Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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doedl
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Beitrag von doedl »

Grummel, nun ist mein Posting weg........tztztz

Hallo Sophie,

so wars auch nicht gemeint.

Die Patientenverfügung sollte möglichst sofort nach Einzug eingeholt werden. Der gesetzliche Betreuer nützt auch wenig, da nicht dessen Wille maßgeblich ist, sondern der Wunsch (oder mutmaßliche Wunsch) des Bewohners. Ist dieser Wille aber nicht schriftlich fixiert, so muss bewiesen werden, dass sich der Bewohner dazu eindeutig geäußert hat- also nicht so einfach.

Drum eben Patientenverfügung gleich nach Einzug.

Gruss Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

t-rex
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Beitrag von t-rex »

doch leider gibt es so etwas, und das häufiger als man denkt

siese


:liebe verliebt und verheiratet :evil:

Sven
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Beitrag von Sven »

Hallo Irina,
dass ist ja klasse-Du lehnst es ab, jemanden mit einer Spritze Flüssigkeit zukommen zu lassen-aber eine s.c.-Infusion darf gelegt werden...??? Klar-ist nur kurzer Zwang.....
Ich sehe hier überhaupt keinen Unterschied.
Wenn ein Bew. wiederholt das Trinken verweigert ist dies zu dokumentieren; nach Rücksprache mit dem Arzt, den Angehörigen / oder Betreuer, dem Bezugspfleger und wenn möglich dem Bew. selbst ist das weitere Vorgehen zu planen. Wenn deutlich erkennbar ist, dass der Bew. nicht trinken möchte, ist, wenn ausgeschlossen ist, dass der Bew. Schmerzen beim Schlucken hat, davon auszugehen, dass der Bew. wirklich nicht trinken möchte. Es kann ihm zwar weiterhin angeboten werden-jedoch kann ich ihn weder per Spritze, Infusion oder PEG dazu zwingen. Es ist immer, wenn der Bew. nicht einwilligungsfähig ist, der mutmassliche Wille des Bew. zu berücksichtigen-meistens kennen der Bezugspfleger oder die Angehörigen diesen und sollten diesen auch vertreten...!!!



andrea
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Beitrag von andrea »

Original von Sven
Hallo Irina,
dass ist ja klasse-Du lehnst es ab, jemanden mit einer Spritze Flüssigkeit zukommen zu lassen-aber eine s.c.-Infusion darf gelegt werden...??? Klar-ist nur kurzer Zwang.....
Ich sehe hier überhaupt keinen Unterschied.
...!!!
Hallo Sven, der große Unterschied hierbei ist: das zwangsweise Einflössen von Flüssigkeit mittels einer Spritze in den Mund ist "Gewalt" Ich sehe da einen ziemlichen Unterschied
Die subkutane Infusion wurde vom Arzt verordnet weil es gesundheitlich nötig ist. --> Behandlungspflege!
Wir sind keine Ärzte und können eigenmächtig Verordnungen ausstellen, wir können beobachten dokumentieren motivieren ..........................aber niemanden zwingen!
gruß andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

Sven
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Beitrag von Sven »

Entschuldige, war nicht so gemeint. War gestern nicht so gut drauf und wollte Dich vielleicht auch falsch verstehen...



andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

Trotzdem auch wenn subkutane Infusion ähnlich Gewalt anwenden ist wie einfach "reinkippen" ........................ich habe als Pflegekraft eine Aufgabe zu erfüllen, da ist meine persönliche Meinung ob der Mensch alt ist und nicht mehr will wird leider überhaupt nicht gefragt.- Im Gegenteil ich habe dafür zu sorgen dass es dem BW gut geht und würde mich strafbar machen wenn ich ihn verdursten ließe. Folglich wende ich mich bei derartigen Problemen an den zuständigen Arzt, der dann entscheidet was gesundheitlich nötig ist.
Zumindestens bei einem Teil unserer Ärzte können wir auf sehr viel Verständnis(für die BW) bauen so dass ich bisher mit diesen Verordnungen gut leben konnte.
Ich könnte nicht damit leben wenn ich einem BW zwanghaft zu Trinken einflößen müßte weil das so vorgeschrieben ist.................weil hier meiner Meinung nach richtig Gewalt angewendet wird.
Wenn unsere BW (Gerontopsychiatrie) nicht trinken wollen hat das oft nichts damit zu tun dass sie lebensmüde sind. Manchmal können sie einfach nicht so viel trinken wie sie müßten, mögen nicht trinken(auch bei verschiedenen Getränken). Wenn ich mir überlege ihnen das Getränk einfach so hineinzukippen........................unvorstellbar!!!!!!!!!!Die Reaktion der alten Menschen auf die s.c.I. ist auch wohl anders anders als bei "gewaltsamen Eintrichtern".
Wie gesagt wir als Pflegekräfte würden uns strafbar machen wenn wir einfach zugucken würden wie die BW verdursten, wir müssen auf das nicht ausreichende Trinken reagieren................
andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

Original von Ags
FÜr mich hat das nichts mehr mit mensc zu tun.
Alte tiere gehören in die wurst und alte menschen gehören zuhause gepflegt.
na ja lieber im Heim als zu Hause schlecht oder gar nicht gepflegt, das kann man nicht einfach pauschalisieren. Ich finde deine Aussage ziemlich unüberlegt.
Gruß andrea


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wundmentor
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Registriert: Sa 20. Sep 2003, 12:57

Beitrag von wundmentor »

Hallo,
vielleicht hilft das in der Diskussion weiter
http://www.hospiz-und-palliativmedizin. ... oad/et.pdf

m.f.g wundmentor
Zuletzt geändert von wundmentor am Mi 21. Dez 2005, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.


Alt zu werden,
ist nun mal die einzige Methode, um lange zu leben!!

Madi76
Beiträge: 28
Registriert: Do 9. Jun 2005, 23:44

Beitrag von Madi76 »

Ich möchte gern etwas zu Polgara sagen!
Du sagst in Deinem Altenheim wird Flüßigkeit auf das Brot geschüttet.Im Prinzip redest Du so als ob das alle in Deinem Altenheim tun.Es gibt mit Sicherheit Pflegekräfte die so etwas machen,aber sicherlich doch nicht alle,oder?
Du bist für Dich verantwortlich und wie Du pflegst,oder wirst Du bei Dir im Altenheim gezwungen so etwas zu tun?
Bei den Pflegekräften die so etwas machen,hast Du sie mal gefragt,warum sie es tun?
Ich finde es nicht was Du schreibst.mach in Deinem Altenheim bessere Vorschläge,z.B :D as diese Menschen püriertes essen bekommen,wenn sie vielleicht Schluckstörungen haben...

So nun zum Zwingen!
man sollte jeden BW das zumuten was auch zumutbar ist.Wenn ein BW nicht Trinken möchte aus welchen Grund auch immer ,dann kann man ihn nicht dazu zwingen.Er entscheidet für sich selber.Wenn es der BW nicht allein entscheiden kann,kann man mit dem Arzt oder den Angehörigen sprechen,wie es mit einer Infussion aussieht damit der BW genügend Flüßigkeit bekommt.
Auf jeden Fall soltte immer akzeptiert werden was der BW nicht möchte.
Liebe Grüße Madi



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