Noch mal Demenz
Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 12:20
Kann es sein, dass dieses Thema nur von einer Seite betrachtet werden darf? Für mich ist dieses Thema noch nicht beendet. Wenn resigniert nicht mehr mitdiskutieren möchte, ist es ihr doch freigestellt. Ich wurde privat angeschrieben, weil es offensichtlich doch noch Aspekte gibt, die der Diskussion würdig sind.
Hier wurde das Leistungsrecht mit eingeführt. Dieses betrache ich wohl als einen gesonderten Betrachtungsbereich, der durchaus bedeutend werden kann. Unter dem zu betrchtenden Aspekt aber in eine völlig andere Richtung führt. Für mich ist Leistungsrecht und Lebenssituation durchaus differenziert zu betrachten. Ich spreche daher den Kostenträgern gegenüber auch nicht von Demenz im Bereich Leistungsrecht (Kranken-, Pflegekassen), sondern von "eingeschränkter Alltagskompetenz", die ja viel mehr umfasst als die zunehmende Einschränkung der Hirnleistung.
Hier geht es doch um die Thematik Alterungserscheinung oder Krankheit. Ich denke, wir machen es uns zu einfach, wenn wir willkürlich bestimmte Jahresangaben zu Grunde legen, um zu sagen, es sei Krankheit oder Alterungserscheinung. Wenn ich das richtig sehe, geht es doch um biologische Vorgänge, die betrachtet werden sollten.
Es gab in der Vergangenheit eine grobe Faustregel, die besagte, dass in den ersten +/- 20 - 25 Jahren des Lebens der Zellaufbau beim Menschen größer ist als der Zellabbau (Voraussetzung für Wachstum), in den folgenden +/- 20 - 25 Jahren der Zellauf- und Zellabbau sich die Waage halten und danach ebenfalls +/- der Zellabbau schneller voranschreitet (Voraussetzung für den Alterungsprozess).
Hieraus kann abgeleitet werden, dass der Alterungsprozess durchaus bereits ab 45 - 50 Jahren beginnen kann, auch wenn er dann noch nicht so offensichtlich als Alterungsprozess zutage tritt und dementsprechend eingeordnet wird, wie in höherem Alter. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Alterungsprozess immer individuell zu betrachten ist.
Während bei einem Menschen die körperlichen Merkmale im Vordergrund stehen, sind es bei einem anderen die geistigen Merkmale. Dennoch handelt es sich in solchen Fällen nicht um Krankheit, sondern tatsächlich um Alterungsprozesse mit mehr oder weniger Auffälligkeit. Krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen sollen auf diesem Hintergrund völlig außer Acht bleiben, da deren Ursache in der Regel bekannt und nachvollziehbar ist.
Hier wurde das Leistungsrecht mit eingeführt. Dieses betrache ich wohl als einen gesonderten Betrachtungsbereich, der durchaus bedeutend werden kann. Unter dem zu betrchtenden Aspekt aber in eine völlig andere Richtung führt. Für mich ist Leistungsrecht und Lebenssituation durchaus differenziert zu betrachten. Ich spreche daher den Kostenträgern gegenüber auch nicht von Demenz im Bereich Leistungsrecht (Kranken-, Pflegekassen), sondern von "eingeschränkter Alltagskompetenz", die ja viel mehr umfasst als die zunehmende Einschränkung der Hirnleistung.
Hier geht es doch um die Thematik Alterungserscheinung oder Krankheit. Ich denke, wir machen es uns zu einfach, wenn wir willkürlich bestimmte Jahresangaben zu Grunde legen, um zu sagen, es sei Krankheit oder Alterungserscheinung. Wenn ich das richtig sehe, geht es doch um biologische Vorgänge, die betrachtet werden sollten.
Es gab in der Vergangenheit eine grobe Faustregel, die besagte, dass in den ersten +/- 20 - 25 Jahren des Lebens der Zellaufbau beim Menschen größer ist als der Zellabbau (Voraussetzung für Wachstum), in den folgenden +/- 20 - 25 Jahren der Zellauf- und Zellabbau sich die Waage halten und danach ebenfalls +/- der Zellabbau schneller voranschreitet (Voraussetzung für den Alterungsprozess).
Hieraus kann abgeleitet werden, dass der Alterungsprozess durchaus bereits ab 45 - 50 Jahren beginnen kann, auch wenn er dann noch nicht so offensichtlich als Alterungsprozess zutage tritt und dementsprechend eingeordnet wird, wie in höherem Alter. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Alterungsprozess immer individuell zu betrachten ist.
Während bei einem Menschen die körperlichen Merkmale im Vordergrund stehen, sind es bei einem anderen die geistigen Merkmale. Dennoch handelt es sich in solchen Fällen nicht um Krankheit, sondern tatsächlich um Alterungsprozesse mit mehr oder weniger Auffälligkeit. Krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen sollen auf diesem Hintergrund völlig außer Acht bleiben, da deren Ursache in der Regel bekannt und nachvollziehbar ist.