Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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benny34
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von benny34 »

Hierzu folgende Beispiele aus der Wirklichkeit: Essen und Trinken per PEG (parenterale Ernährung über Magensonde). Diese Kosten zahlt die Krankenkasse, zusätzlich zu den Pflegekosten. 5 Liter- Windeln unabhängig davon ob sie inkontinent sind oder nicht (Windeln bekommt jeder). Dies bedeutet, Windelwechsel nach 60 Stunden! Förderung des Dekubitus durch Einlagerung von Urin und Kot. Resultat: Druckgeschwüre, denn die Krankenhäuser wollen auch verdienen! Gesetzliche Betreuung (Entmündigung) grundsätzlich für jeden Bewohner! Und natürlich Medikamente, Valium, Tetrazepam und Haldol haben sich als Standard etabliert (Beruhigungs- und Schlafmittel). Ich habe in Niedersachsen mehr als 40 Alten- und Pflegeheime persönlich besucht – überall das gleiche Bild!
Diese Aussage zeigt ganz deutlich, daß der Herr Querulant anscheinend keinen umfassenderen Einblick in die Pflege hat.
Richtig ist, daß es vereinzelt immer noch Einrichtungen gibt, in denen wie oben beschrieben, verfahren wird.
Aufgrund der massiven Transparenzprüfungen verschwindet diesE Minderheit aber auch bald.
Aus ihrem text lese ich heraus, daß
- Druckgeschwüre absichtlich produziert werden (Krankenhäuser wollen auch verdienen)
- Gesetzliche Betreuung (Entmündigung gibts schon lange nicht mehr) für jeden der Standard ist (was definitiv nicht stimmt!!)
- Psychopharmaka als Standard - auch dies ist definitiv falsch!

Bitte stülpen sie ihre etwas arg einseitige Meinung nicht der gesamten Pflegebranche über - ich sehe so etwas nach 26 berufsjahren fast schon als Beleidigung eines Berufsstandes an.
Nur weil Ihre Situation schwierig ist und sie sich unterversorgt fühlen (es vielleicht auch sind), gilt dies nicht gleich für alle!
Eines ist jedoch gewiss: über Pflegepraxis verfügen sie leider nicht - im Gegensatz zu den meisten dieses Forums; also halten sie den Ball etwas flach!

P.S.
Sie mögen über 40 Pflegeheime besucht haben; sie hatten aber garantiert keinerlei Einsicht in Bewohnerakten und haben auch bestimmt nicht hunderte von bewohnern interviewt - demnach können sie auch kein umfassendes Bild der Lage haben.

P.P.S. Meine Frage hatten sie noch nicht beantwortet: Beschreiben sie doch mal in groben Zügen ihr Krankheitsbild und den tgl. Pflegeablauf - so können sich hier alle ein objektiveres Bild machen.



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

Sehr geehrter Querulant ,
wie Sie vielleicht merken , weht Ihnen ein recht starker fachlicher
Gegenwind aus den Reihen des hiesigen Forums entgegen . Zu Ihrer Information , bevor Sie sich hier weiter lächerlich machen : Hier schreiben Fachkräfte aus allen Bereichen der Pflege , so Kollegen aus der Praxis , aber auch Inhaber und PDLs ambulanter Dienste , so dass hier gebündeltes Fachwissen aus allen Gebieten vertreten ist . Nun kommen Sie als angeblicher Schwerstpflegebedürftiger daher , in einer übersteigert fordernden und zuletzt arroganten Art und stellen sich als allwissend dar , werfen mit " Tatsachen " aus der Pflege um sich , von denen hier noch niemand etwas gehört hat ( 5l-Windel) und bezeichnen uns , die wir tag täglich damit zu tun haben , als " unwissend " und wollen uns " aufklären " . Tatsache ist jedoch , dass Sie , zur besseren Beurteilung Ihrer Situation durch uns , keinerlei Infos zu Erkrankung / häuslicher Situation und Prognose gegeben haben ! Sie scheinen geistig mehr als fit , in Form und Ausdruck der Sprache sehr bewandert und mit sehr viel Zeit zur Formulierung Ihrer Selbstbemitleidung ausgesattet zu sein . Sie sind , m.M. , an ein Leben mit " vollen Taschen " gewöhnt , haben einen hohen Bildungsstand , haben es aber scheinbar verabsäumt , einen Notgroschen für schlechte Zeiten zurück zu legen und nutzen nun Ihre Zeit , um für Ihnen nicht zustehendes Geld zu kämpfen . Dabei sind Sie ein purer Egoist , lassen keine Kritik gelten und stellen die Fachkräfte hier im Forum als unwissend hin :mad: . Warum erstellen Sie hier einen Thread , wenn Sie selbst allwissend sind ? Sind Sie vielleicht ein sogenannter Troll ?



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

Hallo Gast marie-antonia : Das Beispiel Heimbeatmung bei ALS ist gut . Hierbei geht es jedoch vorrangig um die Beatmung , also ums Überleben des Patienten , es muß also durch Fachkräfte 24 Stunden sichergestellt sein , dass die Beatmung funktioniert . Solche Leute nimmt kein Heim auf , denn denen fehlen eben diese Fachkräfte und Heime haben dafür auch keine Zulassung . Aber auch hier setzt sich die Bezahlung aus Kranken-/Pflegekasse und Sozialamt zusammen und der Patient / Angehörige müssen in der Regel noch zwischen 1500-6000 Euro aus eigener Tasche zuzahlen , um die enormen Kosten abzudecken . Das soziale Netz in Deutschland erlaubt für Hilfsbedürftige den kostengünstigsten Lebensstandard , eben so , dass der Betreffende zurecht kommt und versorgt ist . Also entweder man schraubt seinen Standard etwas runter oder man zahlt aus eigener Tasche zu . Was Querulant hier an Forderungen / Ansprüchen nennt , wird nicht mal beatmeten ALS-Patienten bewilligt , weswegen bei jeder Heimbeatmung dazu gezahlt wird und das nicht wenig . Auch werden die Angehörigen der Reihe nach zur Zahlung " vergattert " , ich kenne eine Familie , die mussten ihr Haus verkaufen( zwangsweise durchs Sozialamt ) um die Zuzahlungen für ihr beatmetes ALS-Kind (!) leisten zu können ! Und hier kommen dann Leute wie Querulant , der selber nichts dazu beitragen will , sich seine eigene Situation zu erleichtern , sondern sich alles vom Staat , auf fremde Kosten in den A**** blasen lassen will :mad: :mad: :mad: :mad: ! Egoistischer gehts doch wohl nicht mehr ! Fragt mal einer meine Bekannten , die ihr Haus zwangsweise verkaufen mussten , was die dazu sagen !



Querulant
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Themen: Dekubitus:
Durch Ausscheidungen in Windeln wird die Gefahr eines Dekubitus erheblich erhöht.

Übrigens ist der Einsatz von Windeln nur bei nachgewiesener und nicht therapierbarer Inkontinenz in Ausnahmefällen erlaubt. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel unanfechtbar entschieden.

Pflegeheime
Niemand darf laut Gesetzgebung der BRD gegen seinen Willen in einem Heim untergebracht oder abgeschoben werden. Auch hierzu gibt es höchstrichterliche Rechtssprechungen. Es gilt nach wie vor der Grundsatz "ambulant vor stationär", unabhängig davon wie hoch die Kosten sind.

Windeln:
Hierzu habe ich bereits auf Suchmaschinen verwiesen.

Ihr Vorwurf ich hätte überzogene Forderungen
In ganz Deutschland ist es Standard, dass ein Pat. beim vorliegen der Pflegestufe III, sofern er in der eigenen Wohnung leben möchte, eine Rund um die Uhr Versorgung mit Anwesenheitspflicht erhält, da dies bundeseinheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Durchschnittliche Kosten pro Monat ca. 10.000 € über das Arbeitgebermodell oder pers. Budget. Alternativ min. 20.000 € über ambulante Pflegedienste.
Siehe hierzu SGB XI § 15 Abs. 1, Satz 3 Pflegebedürftige der Pflegestufe III....

Mit Ausnahme von Niedersachsen haben alle Sozialgerichte in 1. und 2. Instanz deutschlandweit entschieden, das der Kostenaspekt der Sozialhilfeträger hierbei keine Rolle spielen darf, da das freie und selbstbestimmte Leben eines einzelnen Menschen höher zu bewerten ist, als der Kostenfaktor. Ferner wurden diese Urteile auch durch das Bundessozialgericht unanfechtbar vollumfänglich bestätigt. Jedes Bundesland hält sich daran, mit Ausnahme von Niedersachsen.

In meinem Bekanntenkreis kenne ich ca. 20 Personen mit Pflegestufe III, bei denen die gleichen Kostenträger auch ca. 10.000 € pro Monat für die ambulante Versorgung bezahlen.

Ambulante Pflegedienste:
Während ich über Pflegedienste versorgt worden bin, bekam ich zweimal Dekubitusgeschwüre jeweils mit Grad 2 aufgrund Mangelversorgung und mußte ins Krankenhaus eingeliefert und dort stationär behandelt werden.

Ferner wurde ich in meiner Wohnung eingeschlossen und der Schlüssel wurde mitgenommen. Teilweise wurde ich in meinem Erbrochenem liegen gelassen, bis zum nächsten Einsatz.
Essen nach Zeitvorgaben (Frühstück max. 5 Minuten, Mittagessen max. 8 Minuten, Abendessen max. 5 Minuten). Konnte ich diese Zeiten nicht einhalten wurde mir das Essen wieder weggenommen.

Gewichtsverlust durch Mangelernährung von 10 KG innerhalb von 6 Wochen. Ergebnis Krankenhauseinweisung.

Versorgungsausfälle waren Standard und nicht die Ausnahme.

Reduzierung der Flüssigkeit auf durchschnittlich 1 bis max. 1,5 Liter pro Tag. Begründung der Pflegedienste, dann müssen Sie weniger auf die Toilette und wir sparen Zeit. Aufgrund dieser Unterversorgung waren Krankenhauseinweisungen Standard.

Ganzkörperwäsche im Pflegebett in weniger als 5 Minuten. Baden durchschnittlich 12 Minuten usw. Behandlungspflege bei einer offenen Wunde am Bein, ohne Handschuhe oder Desinfektion (Sterilium). Begründung des Pflegedienstes, das kostet zuviel Zeit. Ergebnis: Notärztliche Versorgung, da das Bein massiv angeschwollen war und Eiter aus der Wunde lief.

Dies sind nur einige Beispiele, welche ich live mit Pflegediensten erlebt habe.

Aber fast 10.000 € pro Monat haben die Kostenträger für diese Versorgung über Pflegedienste bezahlt und würden Sie auch heute jederzeit noch bezahlen. Für das gleiche Geld oder sogar weniger könnte ich problemlos über private Pflegekräfte erheblich besser versorgt werden. Aber das wollen natürlich die Kostenträger in meinem Fall nicht. Leider ist mir bis heute der wirkliche Grund für dieses paradoxe Verhalten der Kostenträger nicht bekannt - die Kostenträger möchten sich nicht äußern.
Gleiches gilt für die Tatsache, dass ich plötzlich von Pflegestufe III auf I runtergestuft werden soll. Auch zu diesen Gründen möchten sich die Kostenträger nicht äußern.

Meine medizinischen Diagnosen:
Progrediente Muskeldystrophie
Zustand nach mehrjährigem Koma bei Schädelfraktur
Epilepsie - nicht mehr therapierbar
Asthma bronchiale
Unterbeatmung in der Nacht
Zustand nach 6 maligem Bandscheibenvorfall
Manifeste Osteoporose
Angststörung mit Panikattaken wenn der Pat. alleine ist
Ein- und Durchschlafstörungen
Chronisches Schmerzsyndrom mit BTM-pflichtiger Medikation
BMI= <15 bei 1,81 Mtr (hochgradige Kachexie).
Schwere Ernährungprobleme nach mehrjähriger parenteraler Ernährung.
Der Pat. ist seit 10 Jahren auf einen Elektrorollstuhl angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen



Querulant
Beiträge: 10
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrter Damen und Herren,

betreffs Ihrer Frage ob ich ein "Troll" bin, kann ich dies ganz klar verneinen. Ich bin kein Troll!

Was ich hier geschrieben habe, ist schriftlich beweisbar.

Ich schildere nur die Realität - nicht mehr - aber auch nicht weniger!

Mit freundlichen Grüßen



Querulant
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrter Damen und Herren,

betreffs Ihrer Frage ob ich ein "Troll" bin, kann ich dies ganz klar verneinen. Ich bin kein Troll!

Was ich hier geschrieben habe, ist schriftlich beweisbar.

Ich schildere nur die Realität - nicht mehr - aber auch nicht weniger!

Dafür das Ihnen die Wirklichkeit nicht gefällt, kann ich nicht. Für mich zählen die Gesetze der Bundesregierung und die Entscheidungen der Gerichte. Ihre Kompetenz als Pflegekräfte will ich keinesfalls schmälern.

Sofern Sie mit der Politik und den Entscheidungen der Gerichte nicht einverstanden sind, sollten Sie sich bei diesen Behörden direkt beschweren.

Mit freundlichen Grüßen



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

Sehr geehrter Querulant ,
Ihr Beharren auf Gesetzlichkeiten bzw. deren Kenntnis ist bewundernswert.
Jedoch orientiert sich die reale Bedürftigkeit eines Patienten nicht an Gesetzen , sondern resultiert aus der Grunderkrankung sowie den Nebenerkrankungen , weshalb der MDK aus der Gesamtheit der Erkrankungen und der daraus resultierenden Hilfsbedürftigkeit eine Pflegestufe festlegt bzw. vorschlägt . Nun zu Ihren , in der Masse nicht zu unzerschätzenden , Erkrankungen :
progrediente Muskeldystrophie : Sie haben sicherlich einen Rollstuhl , in den Sie sich mit Hilfe mobilisieren können ( max. 3 Einsätze amb.Pd am Tag ). Sie haben sicher eine ADM zur Decubitusprophylaxe . Da Ihnen Nachteinsätze nicht genehmigt werden , nehme ich an , können Sie sich im Bett teilweise selbst lagern .
Z.n. Koma n. SF : Defizite dadurch sind aufgrund Ihrer akkuraten Schreibweise nicht erkennbar .
Asthma bronchiale : Ist keine Erkrankung , welche eine 24-Stundenpflege nicht rechtfertigt , die Krankheit ist sehr gut therapierbar , so dass Menschen damit arbeiten gehen können .
nächtliche Unterbeatmung = Schlafapnoe : Ebenfalls gut therapierbar und daher von 24-Stunden-Pflege ausgenommen .
Z.n. Bandscheibenvorfällen : Auch diese sind in der Regel ausgezeichnet therapierbar und kein Kriterium im hiesigen Sinne .
Osteoporose : Auch hier gilt die gute Therapierbarkeit , ausgenommen es handelt sich um die " Glasknochenkrankheit " und spielt bei der Bewilligung der amb. Pflege kaum eine Rolle .
Angststörung / Schlafstörungen : Rein psychische / psychsomatische Erkrankungen , welche medikamentös gut einstellbar und Psychotherapien angebracht sind . Absolut kein Kriterium im hiesigen Sinne.
chron.Schmerzsyndrom - BTM: BTM-Pflaster kleben aller 3 Tage oder orale Med.Gabe rechtfertigen keine 24-Stunden-Betreuung .
Kachexie / eingeschränkter AZ: Flüssigkeitssubstitution in allen Varianten sowie hochkalorische Trinknahrung -> max. 3 Einsätze amb.Pd. am Tag , wiederum keine Indikation für 24-Stunden-Pflege .
Alles zusammen genommen ist Ihre Situation subjektiv sicher schwer erträglich , aber die Erkrankungen im Einzelnen rechtfertigen leider keine , von Ihnen so vehement geforderte , 24-Stunden-Betreuung , denn mit Hilfe eines Pflegedienstes sind Sie mobil , können sogar Ihre Wohnung verlassen und ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen , wie Tausende anderer Bundesbürger auch . Es gibt , außer der staatlichen Hilfe , noch hunderte Selbsthilfevereine , die ähnliche Leistungen anbieten und ich an Ihrer Stelle würde mich zuerst selbstkümmern , bevor ich starrköpfig auf irgendwelche Gesetze poche ! Hilfe gibt es , man muß sich nur eben darum kümmern und nicht einfach etwas wollen , was einem offensichtlich nicht zusteht und zur Durchsetzung seines Willens teure Anwälte bezahlen , um ein Gericht zu finden , welches einem Recht gibt . Das Geld für den Anwalt haben Sie augenscheinlich , aber für Zuzahlungen zu Ihrer eigenen Pflege haben Sie es nicht und fordern dies jetzt per Gesetz von der arbeitenden Bevölkerung , so auch von mir , ein .
Ich hoffe , ich konnte Ihnen ein wenig die Augen vor der Realität öffnen und wünsche mir , dass Sie Ihre Anspruchshaltung etwas senken .



Querulant
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Iceage,

danke für Ihre Nachricht.

Leider sind Sie im Irrtum mit Ihrer Behauptung.

Die Notwendigkeit einer Rund um die Uhr Versorgung ergibt sich nicht aus aus den Diagnosen, sondern einzig und allein aus der Feststellung der Pflegestufe III nach MDK-Gutachten. Lesen Sie doch bitte einmal die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien des MDK. Dort werden Sie feststellen, dass Sie mit Ihrer Meinung bedauerlicher Weise im Irrtum sind.

Sie glauben doch wirklich nicht, dass ich allen Ernstes mich noch einmal von einem Pflegedienst versorgen lasse, nach den Vorerfahrung, welche ich gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen



Querulant
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Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Damen und Herren,

so langsam wird diese Diskussion langweilig. Es kommen keine konstruktiven Argumente. Sie stellen nur einfach Behauptungen auf, die nicht rechtskonform sind. Sie erfinden Begründungen, die weder Hand noch Fuß haben. Sie beschuldigen mich überzogener Forderungen und haben dabei offensichtlich einen so hohen Frust auf die Politik, wofür Sie mich letztendlich noch verantwortlich machen wollen. Billiger geht es nicht mehr.

Eine so massive Diskriminierung und Missachtung der Menschenrechte gegenüber einem Behinderten war mir neu.

Aus vorgenannten Gründen möchte ich mich diesbezüglich auch nicht mehr äußern.

Das ist für mich unter Niveau.

Ich danke Ihnen für die rege Teilnahme und wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit in der Hoffnung dass Sie niemals behindert und somit zum Pflegefall werden, denn dann würden Sie Ihre Meinung revidieren.

Hochachtungsvoll



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

Sehr geehrter Querulant ,
sollte ich mich so gravierend irren , so täte mir dies in der Tat sehr leid .
Sie haben , im Moment noch , die PS III , was bedeutet , dass Sie laut § 15 SGB XI schwerstpflegebedürftig sind . In dieser Konstellation bedeutet Nachtpflege , dass eine " Pflegeperson " jederzeit erreichbar sein muß . Diese Pflegeperson muß keine ausgebildete Fachkraft sein , es kann ein Angehöriger , Nachbar , Bekannter , Freund oder eine " ausländische Perle " sein und diese Pflegeperson muß nicht anwesend , sondern lediglich erreichbar sein ! Desweiteren scheint sich Ihr AZ soweit gebessert zu haben , dass Ihnen nur noch die PS I mit den Basisleistungen bei erheblicher Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden soll , was eine nachts jederzeit erreichbare Pflegeperson ausschließt , es sei denn , Sie zahlen privat . Gegen die Herabstufung der PS III auf PS I können Sie Widerspruch einlegen , ja sogar zum Sozialgericht ziehen , was mit weiteren Kosten für Gutachter verbunden sein wird . Wenn ich Sie jedoch richtig verstehe , geht es Ihnen vordergründig gar nicht um die Herabstufung an sich , sondern vielmehr um die Fixkosten einer Pflege mit Nachtbetreuung und Sie wollen erreichen , dass diese Fixkosten , egal bei welcher Pflegestufe , vom Staat übernommen werden . Es tut mir sehr leid , aber ich verstehe es nun mal so , dass Sie lediglich das Geld zur Einstellung einer Privatpflegekraft vom Staat fordern , weil Sie schlechte Erfahrungen mit einem oder mehreren Pflegediensten gemacht haben . Leider gelten für dieses Budget Vorschriften und Vergaberichtlinien und ausschlaggebend für die Bewilligung ist die Hilfsbedürftigkeit aufgrund der Erkrankung , welche durch den MDK ermittelt wird . Sicher , Sie haben einen Rechtsanspruch darauf , jedoch nur , wenn Sie nachgewiesenermaßen auch entsprechend hilfsbedürftig sind . Ich entnehme Ihren Posts , dass Sie das wohl leider nicht sind , also kein persönliches Budget , Gesetz hin oder her !

Nachtrag: Seinen letzten Beitrag hat Querulant wohl gepostet , während ich noch geschrieben habe , sonst hätte ich meinen letzten Beitag bleiben lassen und bitte daher um Entschuldigung für die irrige Reihenfolge der Postings .
Zuletzt geändert von iceage am Mi 14. Jul 2010, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.



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johannes
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von johannes »

Noch eins dazu

PS III = personelle Unterstützung von 153 min. täglich. Das, und nicht mehr wird finanziert. Praxis.



Querulant
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Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Link zu meinem Anliegen habe ich an meine Pflegekräfte, wie auch an zahlreiche Behindertenverbände wie auch an die Regierung weitergegeben, worauf folgende Stellungnahmen als Zusammenfassung erfolgten.

1. Alle Beteiligten kritisierten Ihre behindertenfeindliche Einstellung, da diese gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention verstoßen.
2. Alle Beteiligten wiesen deutlich darauf hin, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung in eine Einrichtung aus Kostengründen abgeschoben werden darf! Hierbei wurde besonders auf das Grundgesetz und die UN-Konvention Bezug genommen!
3. Alle Beteiligten verwiesen auf die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, nach dem ein Mensch mit vorliegender Pflegestufe III Anspruch auf eine Rund um die Uhr-Versorgung hat, unabhängig davon ob der Pat. ambulant oder in einer Einrichtung versorgt wird! Hierbei spiel es auch keine Rolle, ob sich der Pat. innerhalb oder außerhalb der Wohnung / Einrichtung aufhält!
4. Die uneingeschränkte Freiheit ist jederzeit über 24 Stunden zu gewährleisten. Sofern hierfür Begleitung notwendig ist, muss diese gemäß Grundgesetzt und UN-Konvention unabhängig von den entstehenden Kosten, sichergestellt werden.
5. Medizinische Diagnosen haben mit der Pflegeeinstufung nichts zu tun und sind insofern nicht relevant.
6. Der einzelne Pat. darf nicht nur auf den Grundpflegebedarf gemäß MDK-Gutachten reduziert werden!
7. Die Minutenangaben des MDK für die Sicherstellung des Grundpflegedarfs dienen ausschließlich statistischer Zwecke, und sind nicht auf den tatsächlichen Pflegebedarf in der Realität umzulegen. Diese Zeitangaben stellen lediglich den absoluten Mindestbedarf im Bezug auf Häufigkeit und Minutenumfang für die grundpflegerische Versorgung da, um einen Menschen am Leben zu erhalten.
8. Alle Aspekte der psychosozialen Betreuung bestehend aus Eingliederungshilfe, Teilnahme am Leben (individuelle Lebensgestaltung incl. aller sexueller Freiheiten und / oder persönlicher Bedürfnisse), Teilnahme am individuellen Arbeitsleben, kulturellen Leben, religiösen Leben, Teilnahme am politischen Leben, sowie die Teilnahme am sozialen Leben dürfen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Sofern hierfür die Begleitung erforderlich ist, muss diese jederzeit sichergestellt werden.
9. Kein Pat. darf gezwungen werden, ärztliche, fachärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische, ergotherapeutische oder andere therapeutische Hilfsmaßnahmen nur innerhalb einer Einrichtung in Anspruch nehmen zu müssen. Die freie Arzt- und Therapeutenwahl ist uneingeschränkt zu gewährleisten. Hierfür erforderliche Begleitung ist ambulant wie auch stationär uneingeschränkt zu gewährleisten.
10. Zusammenfassend wird gesagt, dass der Grundpflegebedarf beim Vorliegen der Pflegestufe III jederzeit inner- und außerhalb einer Einrichtung / Wohnung sicherzustellen ist. Der Kostenaspekt der Sozialhilfeträger darf hierbei keine Rolle spielen!
11. Zwischen der ambulanten oder der stationären Versorgung darf nicht zu Lasten der Pat. entschieden werden.
12. Ferner ist es allen Beteiligten aufgefallen, dass Sie im Bezug auf Rechtskunde noch relativ unerfahren sind und sich offensichtlich mit der deutschen Rechtssprechung nicht oder nur sehr wenig auskennen.

Wie Sie sehen, fällen sogar die höchsten Gerichte der BRD gegensätzliche Entscheidung im Bezug zu Ihrer Meinung (satt, sauber, schlafen, Pille)!

Somit ist im Ergebnis festzuhalten, dass Sie mit Ihrer Argumentation bewiesen durch eindeutiger Rechtssprechungen der bundesweit hiesigen Gerichte, incl. Bundessozialgericht juristisch etwas fehlgeleitet sind.

Egal in welcher Form sich nun wieder künstlich aufregen wollen – gegen die höchstrichterlichen Rechtssprechungen kommen Sie ohnehin nicht mehr an – insofern sparen Sie sich die Mühe für weitere Beleidigungen und / oder Angriffe!

Zwecks Information übersende ich Ihnen einen Link, auf dem Sie zahlreiche Urteile nachlesen können:

http://www.forsea.de/tipps/urteile.shtml

Vielleicht bewegen Sie diese Fakten einmal zum Nach(Umdenken)!

Hochachtungsvoll



Benutzer 204 gelöscht

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Es sind Urteile !!!

Diese betreffen aber immer diejenigen die geklagt haben .
Man kann sich auf die Urteile berufen .Aber der nächste Richter kann trotz allem
ganz anders entscheiden.

LG



Querulant
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Beitrag von Querulant »

Das Bundessozialgericht fällt keine Einzelfallentscheidungen, sondern nur Grundsatzurteile! Diese Grundsatzurteile sind dann für alle unteren Gerichtsinstanzen rechtlich bindend und dürfen nicht abgewandelt werden. Evtl. Abweichungen stellen den Straftatbestand der Rechtsbeugung oder sogar des Rechtsbruchs da. Insofern können und dürfen die unteren Gerichtsinstanzen nicht anders entscheiden, es sei denn die unteren Gerichtsinstanzen wollen sich gezielt strafbar machen. Dies ist jedoch mehr als unwahrscheinlich.

Hochachtungsvoll



A.v.Stösser
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Beitrag von A.v.Stösser »

Die Rechte auf die sich unser anonymer Querulant hier bezieht, lassen sich u.a. in der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" nachlesen, siehe http://www.pflege-charta.de Ich selbst war Mitglied der Arbeitsgruppe, die die Charta entwickelt hat. Sie wurde jedoch nicht verbindlich eingeführt, weil für eine Achtung dieser Rechte der finazielle Rahmen fehlt. Im Übrigen hat diese Haltung der Politik den Ausschlag zur Gründung des Pflege-Selbsthilfeverbands e.V. gegeben.
Insofern stehe ich durchaus auf der Seite der hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Dass das Auftreten von Querulant in diesem Forum, in weiten Teilen Ablehnung und Verärgerung auslöste, werte ich als Efekt im Sinne von: "Wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus!"

Ich sehe keinen Sinn in der Fortführung der Diskussion mit einem Anonymus, dem es offenbar in erster Linie um Rechthaberei geht. Denn wenn er in seinem konkreten Falle Unterstützung suchte, hätte er die mehrmaligen Nachfragen, nach seinem konkreten Betreuungsbedarf - beantwortet.
Betroffene, die sich an unseren Verband wenden, nennen normalerweise ihren Namen und beschreiben ihre Situation. Wenn nicht, werden sie dazu aufgefordert. Ansonsten kann es keine Beratung und Unterstützung geben.

A.v.Stösser
http://www.pflege-shv.de



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