Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
Querulant
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Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Kurzinfo vorweg!

Die Kostenträger wollen mich auf Umwegen ins Heim abschieben oder zur Aufgabe zwingen.
Hierfür bedient man sich allen Tricks, bis hin zum Versuch der Zwangbetreuung (ist aber gescheitert). Das Arbeitgebermodell oder pers. Budget wird nicht bewilligt. Dass Sozi lehnt ab. Die Pflegedienste erbringen nur zwischen 6 und max. 9 Stunden aber ohne Nachtversorgung für ca. 9.500,00 € monatlich. Aktuell läuft gerade der Versuch der Runterstufung von III auf I nach Aktenlage. Parallel haben Sozi und Pflegekasse die Zahlungen eingestellt.

Problemanalyse
mit
Lösungsvorschlag


Vorweg soll hierbei betont werden, dass der einzelne Sachbearbeiter sich nicht angesprochen fühlen muss, da es sich lediglich um ein systemisches Problem handelt, für das ich eine Lösung aufzeigen möchte.


Die Ursache(n)

Unterschiedliche Denkweisen

Die Denkweise des Sozi basiert auf einer stereotypen Denkstruktur und Handhabung. Diese stereotypische Denkweise, führt wie allgemein bekannt zu einer Minimierung der Kreativität und schränkt die flexible Handlungsfähigkeit des Sozialhilfeträgers drastisch ein, bzw. verhindert diese.


Die wichtigsten Kriterien dieser Denkform in Kürze:

Mit Vorurteilen behaftete Grundeinstellung.
Klischeevorstellung (das haben wir schon immer so gesehen).
Mangelhafte Kreativität (Stillstand bis hin zur Rückentwicklung).
Unflexibilität (Keine individuellen Lösungsansätze).
Wenig oder keine Eigeninitiative.
Planwirtschaft (jeder Schritt muss planbar sein).
Verdrängung der Wirklichkeit (wir ersetzen die Wirklichkeit durch eine Fiktion).


Die Auswirkungen sind:

Fiktiver planbarer Pflegebedarf (satt, sauber, schlafen, Pille).
Soziale Isolation (Vereinsamung).
Abschiebung auch von jungen Menschen in Pflege und Altenheime.
Massenabfertigung durch zunehmenden Pflegenotstand.
Rigorose Diskriminierung des Grundgesetzes gemäß Artikel 1-19.
Missachtung der UN-Konvention.
Extrem hohe Kosten für eine gigantische Verwaltung, da alles geplant werden muss.
Maximale Uneffektivität durch fiktive Planwirtschaft.

Meine Denkweise basiert auf einer lateralen Denkstruktur und Handhabung und zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:

Jedes Problem kann wie ein Würfel gedreht werden, wodurch sich andere Sichtweisen ergeben.
Analyse des Problems unter Einbeziehung der Begleitumstände.
Neuordnung der vorliegenden Informationen.
Zufälligkeiten in den Lösungsansatz mit einbeziehen.
Klischees und Etikettierungen ablegen.
Kreativität entwickeln und fördern.
Aufgebaute Fiktion durch die Wirklichkeit ersetzen.
Individualität einfordern, denn der Mensch ist ein Individuum.
Geringe Kosten durch einen kreativen minimalen Verwaltungsaufwand.
Maximale Effektivität durch systematische Kreativität.
Einhaltung des Grundgesetzes.
Einhaltung der UN-Konvention.


Die Ursachen / Wirkungen / Lösungen werden wie nachfolgend aufgeschlüsselt gesehen:


Ursache(n)
Planbarer Pflegebedarf

Dass Sozi geht davon aus, dass der Pflege- und Versorgungsumfang eines Menschen im Vorfeld minutengenau geplant werden kann. Hierbei legt dass Sozi grundsätzlich den vom MDK festgelegten Minutenumfang zu Grunde. Ausgeschlossen wird aber grundsätzlich die Häufigkeit der erforderlichen Hilfebedarfe, was an folgenden Beispielen aufgeschlüsselt wird. Die Bereiche der Teilnahme am Leben, die Teilnahme am kulturellen Leben, die Teilnahme am religiösen und politischen Leben werden ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen:


Versorgungsumfang laut MDK-Gutachten aus 2007 mit Pflegestufe III

Aufgaben Zeitaufwand Häufigkeit
Körperpflege: 143 Minuten 40
Ernährung: 58 Minuten 14
Mobilität 89 Minuten 15
Hauswirtschaft: 60 Minuten pro Tag 3
Gesamtsumme 350 Minuten pro Tag 72 pro Tag
Die grundpflegerische Versorgung mit Hauswirtschaft fällt nach Meinung des MDK innerhalb von 24 Stunden mit einer Häufigkeit von min. 72 Einsätzen zur biologischen Lebenserhaltung an.
Berechnung: 1.440 Minuten (24 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 20 Minuten pro Hilfebedarf.
Dies entspricht einem statistischen Mittelwert im Bezug auf die Dauer eines einzelnen Einsatzes von jeweils 20 Minuten. Wenn man nun 20 Minuten mit der vorgegebenen Häufigkeit multipliziert wird eine Gesamtversorgung von 1.440,00 Minuten erreicht. 1.440,00 Minuten geteilt durch 3 Einsätze beinhaltet einen Versorgungsumfang von 480 Minuten pro Schicht, da der Versorgungsumfang nicht planbar ist und jederzeit anfällt oder anfallen kann.
Da das Sozi aber als Gesamtbedarf (Grundpflege und Hauswirtschaft) nur 6 Stunden anerkennt sieht die Berechnung wie folgt aus:

360 Minuten (6 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 5 Minuten pro Hilfebedarf.


Hierdurch entstehen folgende Probleme:

1. Der Kostenträger (Sozi) bewilligt aber bei Pflegestufe III nur max. 3 Wegepauschalen innerhalb von 24 Stunden. Insofern müsste jeder Einsatz eine Dauer von 480 Minuten (8 Stunden) haben. Bewilligt ist aber nur eine Gesamtleistung von 6 Stunden, aufgeteilt auf 3 Einsätze. Morgens = 2 Stunden, Mittag 2 Stunden, Abend 2 Stunden = 6 Stunden Gesamtversorgung. Paradoxer Weise fordert aber das Sozi ebenfalls 6 Einsätze in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nach hauseigenem Gutachten vertreten durch 2 Pflegegutachter.
2. 72maliger Hilfebedarf aufgeteilt auf 3 Schichten bedeutet, dass pro Schicht 24 Hilfestellungen mit jeweils 20 Minuten abzudecken sind. Dies wäre praktisch auch in der Realität umsetzbar, wenn jeder Einsatz 8 Stunden dauern würde.
3. Kein ambulanter Pflegedienst ist in der Lage, 24 Hilfestellungen innerhalb von jeweils 120 Minuten (2 Stunden) nach diesem Schema zu planen, geschweige denn zu leisten.
4. Die vom Sozi bewilligten Hilfebedarfe (Leistungskomplexe) gehen nicht konform mit dem vom MDK festgestellten Hilfebedarf, da beide Systeme nicht kompatibel sind.
5. Hierdurch kann die erforderliche Häufigkeit der jeweiligen Einsätze nicht geleistet werden, was zu einer systematischen Unterversorgung des Patienten führt.
6. Die vom MDK zuerkannten Leistungen incl. der notwendigen Häufigkeit sind aufgrund der Bindungswirkung für den Sozialhilfeträger verbindlich, was dass Sozi aber nicht wirklich interessiert.
7. Da der Mensch keine Maschine ist, lässt sich die individuelle Versorgung im Rahmen der vorliegenden Pflegestufe III nicht nach einem festgelegten Schema abarbeiten, ohne das Grundgesetz der BRD und die UN-Konvention außer Kraft zu setzen, bzw. gegen diese zu verstoßen (Rechtsbeugung / Rechtsbruch).
8. Die ständigen Verweise des Sozialhilfeträgers auf Pflege / Altenheime ist vom Grundsatz her nicht zulässig, da hier systematisch gegen die Menschenwürde verstoßen wird und die individuelle Persönlichkeit des einzelnen Betroffenen unterdrückt wird, da die freie Selbstbestimmung durch eine geplante Anpassung (planbarer Pflegebedarf, wie z.B. feste Zeiten zum Aufstehen / zu Bett gehen, Pflege im Minutentakt, feste Essenstermine, Toilettengang nach Plan usw.) aufgehoben wird.
9. Jeder Patient hat nach dem Grundgesetz das Recht auf freie Wahl, sich seinen Arzt / Therapeuten selber zu suchen, von dem er versorgt werden möchte. Diese Selbstbestimmung wird in jedem Pflege / Altenheim aufgehoben, da die Heime Verträge mit Ärzten und Therapeuten haben, welche die Patienten direkt vor Ort innerhalb der Einrichtung versorgen sollen. Der Pat. wird nicht mehr gefragt.
10. Die Freiheit und Selbstbestimmung sowie das Bedürfnis zur Teilnahme am Leben, am kulturellen Leben, am politischen Leben und religiösen Leben außerhalb der Einrichtung wird aufgehoben, sofern der jeweilige Patient auf Begleitung außerhalb der Einrichtung angewiesen ist (die Begleitung / Assistenz ist allerdings Standard beim Vorliegen der Pflegestufe III, da der anfallende Bedarf an Grundpflege jederzeit rund um die Uhr sichergestellt werden muss).
11. 360 Minuten (6 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 5 Minuten pro Hilfebedarf. Innerhalb dieser Versorgungszeit herrscht dann maximaler Stress. In den restlichen 18 Stunden eines Tages herrscht dann gähnende Leere, in der es dann weder Essen, Trinken, Toilettengänge, Transfers usw. nicht mehr gibt (satt, sauber, schlafen, Pille). Dieser Zustand ist vergleichbar mit der Situation: „Lebendig begraben aber trotzdem am Leben erhalten.“ Somit ist schon heute der Zustand aus dem Dokumentationsfilm „2030 - Aufstand der Alten“ erreicht.
12. Da noch nicht einmal die für das rein biologische Überleben notwendigen Einsätze erbracht werden, kann von einem menschenwürdigen Leben nicht mehr gesprochen werden.


Lösung(en)

Mein Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung einer lateralen Denkweise:

Sicherstellung der ambulanten Versorgung innerhalb der eigenen Wohnung über das sog. Arbeitgebermodell / pers. Budget.

1. Als Betroffener trete ich selber als Arbeitgeber auf und stelle das erforderliche Personal selber ein. Die Kostenträger (Pflegekasse + Sozialamt) überweisen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Pflegestufe III auf ein Treuhandkonto, welches von einem Steuerberater verwaltet wird. Für die Überweisung der Löhne und Sozialabgaben wird der Steuerberater ein Konto bei einer Bank einrichten und dies als Treuhänder verwalten und sich um die Auszahlung der Löhne und Abführung der Sozialleistungen kümmern. Die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder wird durch Übersendung der Lohnabrechnungen und Kontoauszüge monatlich nachgewiesen.
2. Konditionen:
16 Vollstunden a’ 10,10 € brutto
8 Nachtstunden (Schlafwache mit Bereitschaft und durchschnittlich 3stündiger Lagerung und anfallenden Toilettengängen) a’ 7,00 € brutto
Dies entspricht einem täglichen Gesamtbetrag von 217,60 €
Bei einem Monat mit 30 Tagen entspricht dies 6.528,00 €
Bei einem Monat mit 31 Tagen entspricht dies 6.745,60 €
3. Zu diesen Personalkosten kommt der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinzu. Die anfallenden Kosten für einen Steuerberater, müssen ohnehin nach der unanfechtbaren Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom zuständigen Sozialamt vollumfänglich übernommen werden. Ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 1/3 des Pflegegeldes muss an den Pflegebedürftigen vom Sozialamt ergänzend ausgezahlt werden.
4. Hierdurch zeige ich Ihnen eine Möglichkeit auf, mit dem viele vorliegende Probleme sofort zu lösen sind. Ferner wird dieses Modell nicht teurer als die Versorgung über einem ambulanten Pflegedienst – ganz im Gegenteil, es wird günstiger.
5. Für eine Rund um die Uhr Versorgung verlangen die ambulanten Pflegedienst durchschnittlich ca. 20.000,00 € monatlich. Für ca. 9.000,00 € bei Zahlung von Tariflohn für Pflegekräfte kann ich über das Arbeitgebermodell / pers. Budget besser und günstiger versorgt werden.
6. Bislang liegt mir eine Kostenübernahmeverpflichtung des Sozi vor, in der für 9 Stunden täglich ca. 9.500,00 € monatlich an einen Pflegedienst gezahlt werden können. Dies entspricht einem Stundenlohn von ca. 35,00 €. Allerdings erbringt kein Pflegedienst Nachteinsätze, wie vom MDK und Sozi gefordert. Insofern kann über einen Pflegedienst die Versorgung nicht sichergestellt werden.
7. Das kostengünstigere Arbeitgebermodell lehnt dass Sozi ebenso ab, wie das pers. Budget trotz Gerichtsbeschluss weiterhin ab.
8. Sofern dass Sozi davon ausgeht, dass der von mir geltend gemachte Versorgungsumfang unangemessen sei, hat mein Rechtsanwalt angeboten, meinen Versorgungsumfang durch neutrale (nicht befangene Gutachter) ergänzend feststellen zu lassen. Dass Sozi macht aber seit 2007 von diesem Angebot keinen Gebrauch. Insofern gilt der vom MDK festgestellte Versorgungsumfang (Rund um die Uhr) als angemessen und somit als notwendig anerkannt.
9. Im Ergebnis liegt es im Ermessen des Sozialhilfeträgers, auch weiterhin die Kosten durch immer wieder neue Gerichtsverfahren (einstweilige Anordnungen) unendlich in die Höhe treiben zu wollen oder nicht.
10. Ferner empfinde ich es mittlerweile als unzumutbar, ständig die Sozialgerichte mit einstweiligen Anordnungen überschütten zu müssen, um meine Rechte einzuklagen.
11. Sollte mein Lösungsvorschlag für dass Sozi nicht akzeptabel ist, habe ich um Vorlage einer praktikablen Alternative gebeten, welche in der Realität auch durchsetzbar ist und nicht gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention verstößt. Allein die Ablehnung aus Prinzip („dass machen wir immer so“, oder „wir sehen das eben anders“) ist als Begründung auch unter rechtlichen Aspekten nicht ausreichend.
12. Mit dem von mir angeführten Lösungsvorschlag lassen sich viele Probleme lösen und es kann endlich „Normalität“ einkehren.
13. Abschließend eine kurze Zusammenfassung, aus dem sich folgende Vorteile für beide Seiten ergeben könnten:

Geringere Kosten.
Stressfreieres Arbeiten.
Keine Leistungskomplexe.
Erheblich weniger Bürokratie.
Kurze Wege (Banküberweisung).
Vorgefertigte Buchungsunterlagen vom Steuerberater direkt zum Abheften.
Einhaltung des Grundgesetzes.
Einhaltung der UN-Konvention.
Zufriedene Kunden (ein zufriedener Kunde klagt nicht, denn er hat keinen Grund).

Im Ergebnis lehnt dass Sozi alle Vorschläge ab und nennt auch keine Alternativen. Als Antwort wurde nun vom Sozi obendrein sogar noch die Zahlung eingestellt. Somit setzt sich dass Sozi auch hier sogar über die Entscheidungen der Gerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) hinweg. Jetzt betreibt mein Rechtsanwalt die gerichtliche Zwangsvollstreckung gegen das Sozialamt.

Mit freundlichen Grüßen



Benutzer 204 gelöscht

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

8 Nachtstunden (Schlafwache mit Bereitschaft und durchschnittlich 3stündiger Lagerung und anfallenden Toilettengängen) a’ 7,00 € brutto
Da kann man doch wohl nicht von Schlafwache sprechen bei den Bedingungen.
Vor einigen Jahren zog bei uns eine Bew. mit MS ein.Sie hatte das Problem daß sie einfach keine Menschen fand die zu den Bed. u. vor allem zu dem Gehalt arbeiten wollten.
Und die paar die bereit waren hatten keine Ahnung was wirklich bei der Pflege
auf sie zukam und waren ganz schnell wieder weg.

LG



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo,
8. Die ständigen Verweise des Sozialhilfeträgers auf Pflege / Altenheime ist vom Grundsatz her nicht zulässig, da hier systematisch gegen die Menschenwürde verstoßen wird und die individuelle Persönlichkeit des einzelnen Betroffenen unterdrückt wird, da die freie Selbstbestimmung durch eine geplante Anpassung (planbarer Pflegebedarf, wie z.B. feste Zeiten zum Aufstehen / zu Bett gehen, Pflege im Minutentakt, feste Essenstermine, Toilettengang nach Plan usw.) aufgehoben wird.
Das ist ein Vorurteil. Pflege wird sehrwohl mit den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen zusammen geplant, dass ist auch vom Gesetzgeber (Einhaltung wird kontrolliert durch MDK) so gewollt. Stichwort Wohlbefinden, Biographie, Angehörigenarbeit und nicht zu vergessen, die Selbstbestimmung.
Dies mag nicht in allen Einrichtungen so gehandhabt werden. Aber das ist wie beim Supermarkt, ich suche mir den aus, der mir am Besten gefällt.
9. Jeder Patient hat nach dem Grundgesetz das Recht auf freie Wahl, sich seinen Arzt / Therapeuten selber zu suchen, von dem er versorgt werden möchte. Diese Selbstbestimmung wird in jedem Pflege / Altenheim aufgehoben, da die Heime Verträge mit Ärzten und Therapeuten haben, welche die Patienten direkt vor Ort innerhalb der Einrichtung versorgen sollen. Der Pat. wird nicht mehr gefragt.


Auch das ist so nicht richtig.

Die Bewohner behalten nach Heimeinzug ihren Hausarzt ggf. auch Fachärzte die sie schon vor dem Heimeinzug hatten. Tritt während des Heimaufenthaltes ein Problem auf, das einen Facharzt benötigt wird Rücksprache mit dem Bewohner bzw. seinen Angehörigen gehalten, welcher konsulitiert werden soll.

Das gleiche gilt für die Therapeuten. Bei Neuverordnungen erlaube ich mir einen der Therapeuten zu empfehlen, daran muss sich aber niemand halten. Dies hat den Hintergrund dass die Arbeit der Therapeuten schon bekannt ist und wir wissen, welche Leistung dieser erbringt. Natürlich behalten auch hier die Bewohner ihren Therapeuten, sollte es schon einen geben.

Das ist genauso als wenn ich meine Bekannten frage, zu welchem Masseur ich gehen soll, wenn ich ein Rezept bekomme.
11. 360 Minuten (6 Stunden) geteilt durch 72 Hilfebedarfe = 5 Minuten pro Hilfebedarf. Innerhalb dieser Versorgungszeit herrscht dann maximaler Stress. In den restlichen 18 Stunden eines Tages herrscht dann gähnende Leere, in der es dann weder Essen, Trinken, Toilettengänge, Transfers usw. nicht mehr gibt (satt, sauber, schlafen, Pille). Dieser Zustand ist vergleichbar mit der Situation: „Lebendig begraben aber trotzdem am Leben erhalten.“ Somit ist schon heute der Zustand aus dem Dokumentationsfilm „2030 - Aufstand der Alten“ erreicht.
Diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Bei Pflegestufe 3 ist mit Kombinationsleistungen eine Abdeckung der für die Pflegestufe relevanten AEDL´s möglich.
Im Ergebnis lehnt dass Sozi alle Vorschläge ab und nennt auch keine Alternativen. Als Antwort wurde nun vom Sozi obendrein sogar noch die Zahlung eingestellt. Somit setzt sich dass Sozi auch hier sogar über die Entscheidungen der Gerichte (Sozialgericht und Landessozialgericht) hinweg. Jetzt betreibt mein Rechtsanwalt die gerichtliche Zwangsvollstreckung gegen das Sozialamt.
Der hat sicherlich die Zahlung eingestellt, da bei Pflegestufe III die Nachtpflege gewährleistet sein muss und das ist sie ja wohl nicht, wenn ich sie richtig interpretieren.


Ein Heimplatz ist bei weitem günstiger als ihre Alternative. Und ich frage sie auch noch des weiteren: Wer soll ihre individuellen Bedürfnisse bezahlen?????? Die Allgemeinheit?

Sophie



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benny34
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von benny34 »

Es wäre nett, wenn sie hier mal ein paar Eckdaten liefern:

- Krankheitsbild ? (Tetraplegiker; ALS...??)
- Alter ?
- alleinlebend ?

Der Aufwand lässt zumindest auf obiges schließen...



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

@ Querulant : Verstehe ich Sie richtig , Sie wollen mit dem persönlichen Budget , das zum Großteil vom Sozialamt , also aus meinem Geldbeutel , kommt , Lohndumping bei Ihrem persönlichen Butler betreiben ? Wenn ich alles richtig gelesen habe , wurde Ihre ganze ambulante Pflege von Pflegekasse und Sozialamt bezahlt , also wurden Sie vom hart erarbeiteten Geld der
Mitarbeiter des Pflegedienstes durch diese betreut und verlangen nun auch noch eine Nachtbetreuung ? Das persönliche Budget wird an mehrfach schwerstbehinderte Leute , vorwiegend Kinder und Jugendliche bewilligt , wo eine kontinuierliche , 24-stündige Betreuung zum Erhalt der Mobilität ( Schule ) und zur Teilnahme am Leben angebracht ist , wo es Sinn macht :mad: . Wenn Sie allen Ernstes glauben , dass jemand für Ihre Konditionen diese Arbeit bei Ihnen macht , liegen Sie leider falsch und dass das Sozialamt Ihnen nur bewilligt , was Ihnen vielleicht zu steht ist auch völlig korrekt ! Sie verfassen hier einen Beschwerdetext , ohne Angaben zu Ihrer Erkrankung , zu Ihrer häuslichen Situation zu machen und reiten nur auf dem Geld rum , welches Ihnen von der Gemeinschaft der Berufstätigen zwangsweise zur Verfügung gestellt wird ? Ich möchte Sie doch dringendst bitten , Ihre überzogene Forderungshaltung zu überdenken !



Benutzer 204 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Aktuell läuft gerade der Versuch der Runterstufung von III auf I nach Aktenlage
Mit welcher Begründung ?

LG



Knülpf
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Registriert: So 6. Jul 2008, 22:54

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Knülpf »

Solche Klienten brauchen wir! Nicht dass ich eine Umsetzung von Querulants Modell in der Masse für realistisch halte - nicht finanzierbar. Aber hier kommt deutlich heraus, wie die Menschenrechte durch das Sozialsystem mit Füßen getreten werden. Es gibt keine einfache Möglichkeit für Pflegebedürftige, so zu leben wie sie selbst es sich aussuchen würden, selbst wenn sie sich ganz dezidiert und zu 100% orientiert dazu äußern können.

Dieses System ist gewachsen aus demokratischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Der MDK versucht verzweifelt und verkopft, die Lebensqualität Pflegebedürftiger auf einem menschenwürdigen Niveau zu sichern, was bei uns als unsinnige Kontrollwut ankommt. Währenddessen ist einfach nicht genug Geld in den Töpfen (Pflege-, Kranken- und Sozialversicherung) um jeden Klienten angemessen zu versorgen. Mehr als satt und sauber ist damit imho nicht drin, individuelle Wünsche und Bedürfnisse können einfach nicht sicher berücksichtigt werden. Freigekauft durch die Sozialabgaben, unter dem Einfluss von Selbstverwirklichungsidealen, Spaßgesellschaft, Existenzängsten, mit gewaltigem Trend zu Kleinfamilie und Singlehaushalt haben immer weniger Menschen das Interesse, die Energie und den Bezug dazu, sich in gewachsenen Strukturen um andere zu kümmern.

Das ist reichlich schizophren, deshalb bin ich froh über jeden, der deutlich sagt was er braucht.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Knülpf,
Es gibt keine einfache Möglichkeit für Pflegebedürftige, so zu leben wie sie selbst es sich aussuchen würden, selbst wenn sie sich ganz dezidiert und zu 100% orientiert dazu äußern können.
Hat ein Pflegebedürftiger sich in Zeiten, in denen er noch arbeiten konnte, entsprechend versichert oder Geld gespart ist dies sicherlich möglich.

Wie bei uns allen anderen auch. Ich muss auch in der Wohnung leben, die ich mir leisten kann auch wenn ich mir vielleicht was anderes wünschen würde, das hat nichts mit unserem System zu tun, das ist auf der ganzen Welt so und war soweit mir bekannt auch schon immer so.


Freigekauft durch die Sozialabgaben, unter dem Einfluss von Selbstverwirklichungsidealen, Spaßgesellschaft, Existenzängsten, mit gewaltigem Trend zu Kleinfamilie und Singlehaushalt haben immer weniger Menschen das Interesse, die Energie und den Bezug dazu, sich in gewachsenen Strukturen um andere zu kümmern

Es ist doch auch so, dass früher nicht alle arbeiten mussten. Um sich heute entsprechend zu finanzieren müssen beide Partner arbeiten.

Ich denke die Gesellschaft ist im Wandel, nicht umsonst entstehen immer mehr alternative Wohnformen.

Sophie



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

@ tom : Ich weiß , Du bist selbst in der Lage des Pflegebedürftigen und kommst aus der Pflege , deshalb versteh ich Deinen Ärger , aber ich wollte ja nun keinem zu nahe treten . Aber um hier eine vernünftige Diskussion auszulösen benötigt man eben Fakten , damit man sich ein Bild machen kann . Ist im vorliegenden Fall leider nicht so , sondern hier werden erstmal nur das Geld sowie die geldgebenden Stellen angeprangert . Hätte man Hintergrundfakten , würde die ganze Sache vielleicht ganz anders ankommen , aber so ist es nur eine Forderung ! Tut mir ja leid , wenn ich gleich so drauf anspringe , aber wie hier schon zu lesen war , ist Vorsorge alles und derer gibts viele Möglichkeiten . Wenn ich arbeiten gehe , bekomme ich regelmäßig Post von der Rentenversicherung mit dem Betrag , der meine Rente sein könnte . Dieser ist geradezu lachhaft und so sehe ich zu , dass ich mir eine Zusatzversicherung / rente für den Fall der Fälle zulege und vertraue nicht von vornherein aufs Sozialamt . Das ist es eigentlich , was mich geärgert hat , dieses Voraussetzen von Leistungen vom Staat , um das momentan verfügbare Geld restlos ausgeben zu können .



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johannes
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von johannes »

Wer soll ihre individuellen Bedürfnisse bezahlen??????
Richtiger wäre Wünsche zu sagen.

Ein altes Sprichwort sagt: "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not!"

Interessant ist, wo überall ganz schnell von mißachteter Menschenwürde geredet wird.

1. Ich kenne keine Nation, die ein so umfassendes soziales Netz hat wie Deutschland - auch wenn vieles nicht optimal läuft
2. Der Egoismus steht in voller Blüte. Jeder winkt mit dem Hammer Menschenwürde, wenn er seine Wünsche nicht erfüllt bekommt. Nach der Würde der anderen fragt er gar nicht, die sieht er offensichtlich nicht.
3. Die Wenigsten sind bereit, in guten Tagen ihren Standard zurück zu schrauben und sich auf das Morgen vorzubereiten.
4. Ziehen wir von den ganzen Gebrechen jene ab, die selbstverschuldet sind - um nur einige Wenige zu nennen: übermäßiges Essen, Bewegungsmangel, Suchtmittel, gefährliche Sportarten, usw. - aber auf Kosten der Allgemeinheit therapiert werden, weil wir ja soooooooooooo sozial eingestellt sind, wird das Sozialsystem in null-komma-nichts wieder finanzierbar.

Hat Menschenwürde nicht mit einer Verhaltensweise zu tun, die eines Menschen würdig ist? Früher hieß das mal "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" Oder: "Wer der Größte sein will unter euch, der sei euer Diener!"

Statt dessen wird sie wie eine Ware gehandelt, die man kaufen und einfordern kann. Wir sollten wieder den Boden unter die Füße bekommen, dann klappt es auch mit der Menschenwürde wieder besser.



iceage
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von iceage »

:yo :yo :god :god :p rost , das hast Du toll geschrieben , Johannes !



thorstein
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von thorstein »

Sehr geehrter Querulant,

zunächst einmal vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich denke, wer sich selbst als Querulant bezeichnet wird auch mit dem hier aufziehenden Gegenwind umgehen können.

Der Situationsbeschreibung von Knülpf stimme ich voll und ganz zu.

Ihre Argumentation beruht konsequent auf Rechten, die der Einzelne gegenüber dem Staat bzw. der Gesellschaft geltend macht. Um dem Stammtischargument: Die sind ja selbst schuld, -mehr bewegen, weniger rauchen- zu entgehen, beziehe ich mich mal auf die etwa 1 Million Demenzkranke. Würde man diese Demenzkranken mit den gleichen Ansprüchen wie von ihnen beschrieben zu Hause versorgen, wären das bei 9000 Euro / Monat 108 Milliarden Euro im Jahr. Und in absehbarer Zeit werden es 2 Millionen Demenzkranke sein!

Unser Gesellschaftsvertrag beruhte bislang darauf, dass mit der Einzahlung in die Sozialsysteme alle Pflichten erfüllt waren. Pflegearbeit wurde und wird immer noch zum größten Teil kostenlos oder kostengünstig von Angehörigen übernommen. Dieses System bricht auseinander, muss aus demographischen Gründen schon zwangsläufig auseinanderbrechen. Die Pflegeversicherung war – vielleicht? – der letzte Versuch, nach dem Motto: alle zahlen ein und haben ihre Pflicht erfüllt, dieses Problem zu lösen.

Die Zukunft wird zeigen, ob wir in der Lage sind, Pflegebedürftige wieder in die Gesellschaft zu integrieren und die Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Bei zunehmend auseinanderbrechenden oder nicht vorhandenen Familienstrukturen und eingedenk der Tatsache, dass in diesem Land kaum jemand seinen Nachbarn kennt, geschweige den bereit wäre, ihn bei der Pflege zu unterstützen, sind da Zweifel angebracht. Allerdings scheint mir eine solche Entwicklung alternativlos, und damit auch wieder wahrscheinlich.



A.v.Stösser
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von A.v.Stösser »

Hallo Miteinander

eine sehr interessante Diskussion zur Theorie und Praxis des vielzitieren Grundsatzes: ambulant vor stationär. Das Beispiel von Querulant zeigt den Mechanismus der die geltenden Rechte außer Kraft zu setzen versucht, wenn eine 24-Stunden-Pflege auf Tariflohnniveau zu teuer erscheint. Dieser Grundsatz im SGB XI war von Anfang an eine leere Versprechung, da es keine Finanzierungsgrundlage gibt, jedenfalls nicht für solche Fälle.

Andererseits muss man Verständnis für die Kommunen haben, wenn sie alles versuchen, um solche monatlichen Belastungen nicht tragen zu müssen. Bei den Haushaltslöchern mit denen Städte und Gemeinden haushalten müssen, sind regelmäßige Leistungen in dieser Größenordnung schlicht eine Zumutung. Auch gegenüber jenen, die Hartz 4 bekommen und von denen erwartet wird, dass sie mit einem Drittel des Geldes, das Querulant benötigt, oft sogar eine vierköpfige Familie durchbringen müssen. Hier stellt sich nicht zu letzt die Frage nach der Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel. Wer auf Kosten der Sozialkasse lebt, muss sich einschränken, kleinere Wohnung etc. und es gibt eben nur einen bestimmten Satz.

Querulant interessiert sich jedoch offenbar nur dafür, wie er zu dem ihm vermeintlich zustehenden Geld kommt, um selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben kann. Sein fordernder Ton und sein egozentisches Auftreten, auch auf mich hat seine Beitrag so gewirkt, dürften alle die zunächst versucht haben, seine häusliche Pflege zu finanzieren und ihn zu unterstützen, gegen ihn aufgebracht haben. Jedenfalls würde mich das nicht wundern.
Mich erinnert dieses Verhalten spontan an eine Patientin, die uns permanent das Gefühl gab, als müssten wir uns dafür entschuldigen, dass wir zwei gesunde Beine haben und arbeiten können. Irgendwann ist mir
die Hutschnur gerissen und dann habe ich ihr gesagt: "Frau X, es tut mir wirklich leid, dass Sie für alles und jedes Hilfe brauchen und ich möchte auch nicht mit Ihnen tauschen. Aber Sie vermitteln einem das Gefühl, für Ihr Schicksal büßen zu müssen. Weil wir beide Beine bewegen können, lassen sie uns laufen und dies in einem Ton, der Ihnen garantiert keine Freunde bringt. So geht das nicht weiter mit uns! Mein Helfersyntrom reicht nicht soweit, dass ich mich von Ihnen erbressen und herum kommandieren lasse." Diese offenen Worte zeigten Wirkung. Wir haben uns für die weitere Zeit gut verstanden.

Lieber Querulant, Sie sind ein intelligenter Mensch, der sich in vielem auskennt, Durchsetzungkraft besitzt und vermutlich auch sonst viele gute Eigenschaften hat, die er nützlich für andere einbringen kann. Ihr Körper mag ein Wrak sein, aber ihr Verstand funktioniert doch einwandfrei. Ich empfehle Ihnen darum, diesen einzusetzen, sich ein Umfeld zu schaffen, in dem das Geben und Nehmen auf Gegenseitigkeit beruht.

In diesem Sinne, viel Erfolg!
A.v.Stösser



Querulant
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AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorweg vielen Dank für Ihre Antworten.

Die Auswertung hat ergeben, dass sich Ihre Antworten grob in 2 Bereiche aufteilen lassen.

Unverständnis zu mehr als 90%:
Viele von Ihnen argumentieren mit den möglichen Kosten und das dies angeblich nicht bezahlbar wäre. Andere sprechen davon, wenn ich rechtzeitig vorgesorgt hätte, dann wäre dies Problem heute nicht vorhanden. Einige sprechen davon wie toll es angeblich im Heim wäre. Andere sind der Meinung dass ich selber schuld an meiner Situation wäre. Viele von Ihnen fragen mich, wer dass denn alles bezahlen soll.

Für alle welche die Werte des MDK-Gutachtens nicht verstanden haben, empfehle ich dringend die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien des MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände) zu lesen. Hier sind alle Details erklärt. Da es sich bei der vorliegenden Kritik vorwiegend um Personen aus dem stationären Bereich handelt, ist es natürlich vollkommen klar, dass hier gegen mich argumentiert wird. Denn hierdurch wird deutlich, dass sich kein Pflegeheim in Deutschland an den gesetzlichen Vorgaben im Bezug nach den Häufigkeiten der Hilfebedarfe gemäß MDK-Gutachten orientiert, bzw. sich danach richtet.

Meine Antwort:
Letztendlich verkennen Sie alle, dass nicht ich die Sozialgesetze der BRD gemacht habe, sondern die Politiker und Wirtschaftsbosse. Warum fragen Sie nicht bei den Politikern und Wirtschaftsbossen nach, wer die Rüstungsindustrie, Pharmaindustrie, die Robotertechnologie, die Förderung der Arbeitslosigkeit usw. finanziert? Sie als Steuerzahler zahlen dafür! Warum fragen Sie nicht, wer Lustreisen, Bordellbesuche, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung usw. der Politiker und Wirtschaftsbosse finanziert. Auch hier zahlen Sie als Steuerzahlen dafür! Die Medien sind voll von diesen Nachrichten! Haben Sie schon einmal nachgefragt, wer die Kosten der weltweiten Wirtschafts- und Bankenkrise zu verantworten hat und wer hierfür die Kosten bezahlt? Auch diese Kosten bezahlen Sie als Steuerzahler! Jeder einzelne von Ihnen, welcher Arbeit hat, zahlt diese Milliarden und keiner muckt auf! Aber wenn ein Schwerstbehinderter ca. 9.000,00 € monatlich für seine ambulante Versorgung benötigt, dann schreien Sie alle!

Ich betone einmal, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Mensch mit einer Schwerstbehinderung nach Ihrer Meinung keine Rechte mehr haben darf, ein menschenwürdiges Leben außerhalb einer Einrichtung zu führen, da es angeblich nicht finanzierbar ist, dann sagen Sie doch bitte klipp und klar: „Dieser Mensch ist ein Kostenfaktor, den wir nicht länger haben wollen, da er keinen Gewinn mehr erwirtschaftet!“

Meine Frage: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Einstellung richtig ist und mit dem Gesetz konform geht, stellt sich mir die Frage, warum schaffen Sie uns als „Kostenfaktor“ nicht einfach ab?

Für diese Wunschvorstellung (Fiktion) benötigen Sie natürlich min. eine Änderung des Grundgesetzes, für das mindestens eine 2/3 Mehrheit der Bundesregierung erforderlich wäre. Da dies bisher nicht erfolgt ist, gilt der Grundsatz der BRD gemäß Artikel 1 bis 19 Grundgesetz, sowie die UN-Konvention! Nach diesen Richtlinien, welche für Deutschland und die EU gelten, dürfen finanzielle Aspekte keine Rolle spielen, da sie gegen die Menschenwürde zu Lasten eines Behinderten verstoßen! Außerdem leben wir in einem der reichsten Länder dieses Planeten; wir haben Geld im Überfluss, wobei das Problem darin besteht, das dass vorhandene Geld einfach nur falsch verteilt ist. Die Reichen werden immer reichen und die Armen immer ärmer – Mittelstand – den gibt es schon lange nicht mehr, denn den haben schon lange zerstört!

Ferner möchte Ihnen garantieren, wenn Sie selber von heute auf morgen behindert wären, würden Sie sehr schnell Ihre Meinung ändern, um ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dann würden Sie die entstehenden Kosten nicht interessieren. Sie würden dann Ihr persönliches Schicksal in den Vordergrund stellen und alles dafür tun, dass dieser Staat Ihnen hilft. Wenn Sie einmal in einem Alten- / Pflegeheim gelebt haben, werden Sie Ihre Meinung noch schneller ändern. Hierzu folgende Beispiele aus der Wirklichkeit: Essen und Trinken per PEG (parenterale Ernährung über Magensonde). Diese Kosten zahlt die Krankenkasse, zusätzlich zu den Pflegekosten. 5 Liter- Windeln unabhängig davon ob sie inkontinent sind oder nicht (Windeln bekommt jeder). Dies bedeutet, Windelwechsel nach 60 Stunden! Förderung des Dekubitus durch Einlagerung von Urin und Kot. Resultat: Druckgeschwüre, denn die Krankenhäuser wollen auch verdienen! Gesetzliche Betreuung (Entmündigung) grundsätzlich für jeden Bewohner! Und natürlich Medikamente, Valium, Tetrazepam und Haldol haben sich als Standard etabliert (Beruhigungs- und Schlafmittel). Ich habe in Niedersachsen mehr als 40 Alten- und Pflegeheime persönlich besucht – überall das gleiche Bild!


Hier nun eine kleine Aufgabe:

Meine Fragen:

Wenn z.B. 10.000 Schizophrene (Politiker, Gutachter, Wissenschaftler, Wirtschaftsbosse usw.) auf einmal die Behauptung aufstellen, dass sie alle Stimmen aus dem Jenseits hören können, bedeutet dies, das dann 82 Mio. Menschen der BRD welche diese Stimmen nicht hören können, alle verrückt sind, und demnach weggesperrt werden müssten?

Natürlich nicht!


Wenn nun aber die gleichen z.B. 10.000 Politiker, Gutachter, Wissenschaftler, Wirtschaftsbosse usw. entscheiden, dass sich alles nur noch nach ökonomischen Faktoren (Gewinnmaximierung) richten muss (um den eigenen Vorteil zu sichern), bedeutet dies noch lange nicht, das diese Entscheidung richtig ist, wie die ständige Zunahme der Verschuldung deutlich zeigt. Dennoch wird dann diese Entscheidung politisch als richtig anerkannt! (Welch eine geniale Fiktion)!

Dies bedeutet im Klartext: „Wir sind bereit jede Entscheidung zu akzeptieren, welche die sog. „Reichen“ weiter bringt und den Reichtum aufstockt!“ In diesem Zusammenhang begrüßen wir Steuererleichterungen, Förderung der Subventitionen, Absenkung der Arbeitgeberanteile für Sozialabgaben und sind natürlich gegen den Mindestlohn, sowie gegen jede Art von Tarifverträgen zum Nachteil der Arbeitnehmer!

Wenn diese Entscheidungen richtig gewesen wären, dürften wir heute keine Schulden mehr haben. Da aber der Schuldenberg immer größer wird, ist der Beweis erbracht, dass die getroffenen Entscheidungen falsch waren und nach wie vor falsch sind, da der Schuldenberg immer größer wird.

Hierdurch wird deutlich, welche Möglichkeiten der Aufbau einer Fiktion für die Kostenträger bedeuten kann, bzw. wo die Vorteile liegen.

Da das deutsche Volk diesbezüglich für seine Trägheit bekannt ist, wird deutlich warum sich hier nichts ändert. Ständige Klagen und Beschwerden in Foren bringen nichts, hier muss gehandelt werden, damit sich etwas ändert!

Warum handeln wir nicht?


Hier die Auswirkungen aus Sicht der Politik:

Da wir nicht handeln, muss zwangsläufig die Politik zum Ergebnis kommen, das die zuvor genannten Entscheidung nur richtig sein können, denn sonst hätte das Volk doch hiergegen etwas unternommen, um uns umzustimmen. Da bisher nichts passiert ist, gehen wir davon aus, dass wir so weiter machen sollen wie bisher, und die breite Masse weiter knechten sollen, um den offensichtlich masochistischen Bedürfnissen des Volkes bestehend aus Diskriminierung, Unterdrückung, Verletzungen des Grundgesetztes, der UN-Konvention ergänzend durch systematische Folter und anderen Zwangsmaßnahmen, gerecht zu werden!
Insofern trifft uns als Politiker, Gutachter, Wissenschaftler, Wirtschaftsbosse usw. keine Schuld, denn das breite Volk hätte sich ja gegen unsere Entscheidungen wehren können! Dies ist aber nicht geschehen! Rechtsverbindliche Urteile mit gegenteiligen Entscheidungen der höchsten Gerichte liegen bisher nicht vor!

Unglaublich, aber das wir so gut sind, hätten wir selber nicht für möglich gehalten! Insofern wird doch unsere Politik vom Volk vollumfänglich eindrucksvoll bestätigt, so dass wir unsere Diäten unbedingt erhöhen müssen! Keine Sorge, das Volk stimmt ohnehin zu, denn die begreifen diese Fiktionen die wir als Wirklichkeit verkaufen, ohnehin nicht mehr!

Systematische Verarschung des Volkes führt zum kurzfristigen Erfolg und zum langfristigen Untergang der BRD!

Ein Hoch auf die Politik und die daraus resultierenden Fiktionen!

Mit freundlichen Grüßen



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von thorstein »

Sehr geehrter Querulant,

unter:
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtun ... screen.pdf

lesen sie auf Seite 105 ff. wie die Zeitvorgaben des MDK zu interpretieren sind. Alle Minutenwerte sind nur auf die sogenannte Laienpflege anzuwenden und da sie Hilfe von professionellen Diensten in Anspruch nehmen sind alle ihre Rechnungen sinnlos, zumindest nach Ansicht des MDK.

Insofern trifft auch ihre Kritik an den Heimen nicht ganz ins Schwarze, weil von den Kostenträgern, und hier vor allem den Sozialhilfeträgern, nie beabsichtigt war, das Personal entsprechend den MDK-Minuten zu genehmigen. Die tatsächlich genehmigten/vereinbarten Personalzahlen liegen dramatisch unter den Richtwerten. Die Frage, die man sich tatsächlich stellen müßte, ist, warum die Träger unter diesen Rahmenbedingugnen überhaupt bereit sind, Heime zu betreiben.

Ihre (politische)Aufrechnungsrethorik finde ich dagegen nicht überzeugend. Sie funktioniert weder nach oben noch nach unten. Außer Vorwürfen und Selbstmitleid kann ich da nichts herauslesen. Der Plot ist immer derselbe: Ich weiss, wo es lang geht und wenn die anderen nicht alle zu blöd wären, und mir folgen würden, dann wären die Probleme dieser Welt längst gelöst.

Mit feundlichen Grüßen



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Querulant,

ein bisschen sehr viel Selbstbeweihräucherung, finden sie nicht?

Beispiele aus der Wirklichkeit: Essen und Trinken per PEG (parenterale Ernährung über Magensonde). Diese Kosten zahlt die Krankenkasse, zusätzlich zu den Pflegekosten. 5 Liter- Windeln unabhängig davon ob sie inkontinent sind oder nicht (Windeln bekommt jeder). Dies bedeutet, Windelwechsel nach 60 Stunden! Förderung des Dekubitus durch Einlagerung von Urin und Kot. Resultat: Druckgeschwüre, denn die Krankenhäuser wollen auch verdienen! Gesetzliche Betreuung (Entmündigung) grundsätzlich für jeden Bewohner! Und natürlich Medikamente, Valium, Tetrazepam und Haldol haben sich als Standard etabliert (Beruhigungs- und Schlafmittel). Ich habe in Niedersachsen mehr als 40 Alten- und Pflegeheime persönlich besucht – überall das gleiche Bild!
So langsam frage ich mich ob sie nur provokant sein wollen oder eine sehr eigene Sicht auf die Dinge haben.

Ihre so angepriesene 5 Liter Windel interessiert mich dennoch. Könnten sie mir den Hersteller verraten? Ich kenne das Produkt noch nicht. Und manche BW, die eine starke Ausscheidung nach Diurese oder wg. ihres Diabetes haben könnten so eine ungestörte Nachtruhe geniessen und müssten nur 1 mal geweckt werden.

Vielen Dank für ihren Tip!

Sophie

PS: Sie sollten die Bücher besser lesen. SGB V Leistungen werden in Pflegeheimen nicht bezahlt. Dies umfasst also die gesamte Behandlungspflege.

Des weiteren ist ihnen scheinbar auch nicht aufgefallen, dass wenn die BW per PEG ernährt werden, ihnen wichtige Minuten (Essen/Getränke anreichen) zur Pflegestufe fehlen.
Das gleiche gilt ebenso, wenn alle mit Inkontinenzeinlagen versorgt werden und keine Toilettengänge durchgeführt werden.
Das zieht sich so durch.

Etwas möchte ich ihnen allerdings noch zum Nachdenken geben.

Es hat niemand gesagt, dass die Forderungen vom MDS durch die Pflegekasse abgedeckt werden muss. Stichwort Teilkaskoversicherung.

Ich wünsche ihnen einen schönen Abend



Querulant
Beiträge: 10
Registriert: So 11. Jul 2010, 12:12

AW: Willkür der Kostenträger, Unterschreitung MDK-Gutachten

Beitrag von Querulant »

Sehr geehrte Sophie,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da Sie bereits mehrfach auf meinen Text reagiert haben und offensichtlich aus der Pflege kommen, denke ich dass es unter anderem Zeit ist, Ihnen zu erklären, dass Sie den Sachverhalt vom Grundsatz her - immer noch nicht verstanden haben - Bedauerlich! Aber kein Beinbruch. Ich will gerne versuchen Ihnen zu helfen!

Ihre versuchsweise Provokation gegen meine Person empfinde ich nur als als Kompliment - dafür vielen Dank! Doch wo liegt der Sinn, Ihrer Provokation?

Betreffs 5 Liter Windel empfehle ich Ihnen u.a. Google, Yahoo o.ä. als Suchmaschine. Hier werden Sie bestimmt fündig.

Sofern Sie als gewerbetreibende Pflegekraft tätig sind, bin ich natürlich gerne bereit, Sonderkonditionen für die Turbowindel bei Großabnahme ab 100 Stk. pro Monat zu erhalten, in dem ich ein gutes Wort für Sie einlege. Selbstverständlich kostenfrei. Wenn Sie es wünschen, geben Sie mir bitte Ihre Mail-Adresse. Ich werde diese dann direkt an die jeweiligen 'Anbieter weiterleiten!

Ihre weitere Argumentation, sofern man dies so bezeichen kann muss ich aufgrund magelndes Sachverständnisses als unbegründet und als nicht mehr sachgerecht zurückweisen. Daher kann keine Antwort mehr erfolgen.

Ich danke für Ihre Teilnahme an meinem Thema und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute, in der Hoffnung das Sie niemals in die Sitiuation kommen, einer Pflegekraft begegnen zu müssen, welche Ihre Einstellung vertritt.

Hochachtungsvoll



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