nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

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helfender_helfer
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Registriert: Fr 1. Jun 2007, 20:10

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von helfender_helfer »

wenn du jemanden hast mit dem du dich organiesieren kannst ,meine angehörigen wohnen ein paar km weg die würden das auch nicht jedesmal machen auf meinen junior aufpassen und so.
ich möchte meinem ag ja entgegen kommen aber er läßt ja nicht mit sich sprechen das theater hatten wir schon einmal.ich kann auch alternativen anbieten an denen ich die nächte evtl abdecken kann aber das will sie er ja nicht.er sagt er macht die regeln und wer sich nicht dran hält wird"fast" raus gemobbt. hatten wir alles schonmal



Benutzer 1685 gelöscht

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

hallo,
wer sagt denn das ich schlafen kann oder das ich das körperlich schaffen würde?
davon hast du vorher nichts erwähnt.
mein junior geht mir vor. weil wenn was passiert muß ich damit zurecht kommen und nicht mein kollege
dann müsstest du eigentlich ganz zuhause bleiben, weil am Tag kann auch was passieren.

Ausserdem, kenne ich von früher, von den Dauernachtwachen, dass das oftmals Mütter mit Kindern waren, die von sich aus in den Nachtdienst wollten, um am Tag für ihre Kinder da zu sein.

Gruss Sophie



helfender_helfer
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Registriert: Fr 1. Jun 2007, 20:10

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von helfender_helfer »

ich kann die betreuung meines juniors aber am tag besser absprechen .ich hab schon als dauernachtwache gearbeitet, und es ging ganze 6 monate gut danach ging es mir eine weile nicht besonders weil ich nicht ausreichend schlafen konnte.und wie gesagt hätte mein chef bei der einstellung gesagt das ich evtl auch nachtdienst machen müßte hätte ich diese stelle gar nicht angenommen



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schw.-inge
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Registriert: Do 10. Feb 2005, 23:09

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von schw.-inge »

habe mich erstmal rausgehalten
aber ich verstehe dich nicht helfender_helfer

ich habe das Gefühl das du dich hinter deinem Kind versteckst um kein ND machen zu müssen

Tatsache ist solange nichts schriftlich vereinbart wurde musst du wohl oder Übel auch Nachtschicht machen

ansonsten könnte dein Chef es als Arbietsverweigerung sehen und evtl. auch kündigen solltest du den ND verweigern

wenn du es dir natürlich finaziell leisten kannst dann bleibe lieber zu Haue, wenn du dass für richtig hälst

übrigens du hast voher gewusst als du dich für den Pflegeberuf entschieden hast, das auch Nachts gearbeitet wird

evtl. kannst du aber nochmal an deinen Chef applieren, oder es findet sich ein Kollege der mit dir tauscht, wenn du dich aber genauso quer stellst wie hier im Forum sieht es wohl schlecht aus für dich



helfender_helfer
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Registriert: Fr 1. Jun 2007, 20:10

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von helfender_helfer »

ich muß mich nicht hinter meinem kind verstecken,und wie gesagt es geht nicht um arbeitsverweigerung ich will ja die nächte machen kann sie aber zu dem angesetzten zeitpunkt nicht machen und das wußte mein chef



helfender_helfer
Beiträge: 20
Registriert: Fr 1. Jun 2007, 20:10

AW: nachtdienst-muß ich oder kann ich verweigern

Beitrag von helfender_helfer »

@gast4711
,jeder hat seine einstellung zu dem ganzen,und jeder versucht für sich am geschicktesten klar zu kommen und ich bin ehrlich wenn auch nu die kleinste chance besteht das ich diesen nachtdienst zu diesem zeitpunkt nicht antreten muß dann werde ich diese chance nutzen.
und außerdem glaube ich nicht das du beurteilen kannst ob ich mein kind in watte packe oder nicht.



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.
Gast 4711
„Hallo Dirk
Bist du dir mit dem angeführten Urteil sicher?
Ich kann nur herauslesen das ich mit meinem Hinweis auf den Arbeitsvertrag richtig liege.
Ansonsten berichtige mich bitte.“ ...
Das BAG schränkt das Direktionsrecht hier nicht das erste Mal ein. Im übrigen müssen sich auch die unteren Instanzen immer wieder mit solchen und ähnlichen Fällen beschäftigen. Der größte Teil geht nicht vors Bundesarbeitsgericht!
von Jutta und Peter
... „Da Du offensichtlich recht kurzfristig konkrete Hilfe brauchst, werden Dir all unsere Ratschläge wahrscheinlich recht wenig nützen. Kannst Du Dich weigern und den Nachtdienst einfach nicht antreten? Vermutlich nicht, der Arbeitgeber könnte im schlimmsten Fall mit einer Kündigung reagieren.“ ...
Hier stimme ich mit Jutta und Peter weitgehend überein.
von helfender_helfer
... „ich werde mich wohl oder übel weiterhin querstellen,das wohl von meinem junior ist in diesem fall vorrangig auch wenn ich eine kündigung riskiere wo sich dann bei mir wieder die frage stellen würde ob diese gerechtfertigt sei.“ ...
Eine Kündigung wird in diesem Fall mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führen und zwar mit allen Konsequenzen. Hier empfiehlt sich dann eher folgendes Vorgehen:

1. Schriftliche Darlegung mit Bitte um Stellungnahme unter Einbeziehung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung.

2. Weigert sich der Arbeitgeber bleibt nur noch die Klage. Ggf. könnte man einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Eventuell hat der Träger auch eine Schlichtungsstelle.

In dem Fall Vorsicht vor einem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt. Es empfiehlt sich ein spezialisierter Anwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet und der Rechtssprechung des zuständigen Arbeitsgerichts, da es entscheidend auf die Begründung ankommt. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten beim einstweiligen Rechtsschutz eher gering sein. Eine gut begründete Klage dürfte allerdings eine Fifty-Fifty Chance haben.

Gruß Dirk



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